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   VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526   

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https://dejure.org/2012,45440
VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526 (https://dejure.org/2012,45440)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2012 - 12 BV 12.526 (https://dejure.org/2012,45440)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 12 BV 12.526 (https://dejure.org/2012,45440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 43, § 62, § 72a SGB VIII, § 20, § 21, § 32, § 33 SGB X, Art. 40, Art. 48 BayPAG
    Kinder- und Jugendhilferecht: Einholung eines "Leumundszeugnisses" bei der Polizei | Kinder- und Jugendhilferecht; Erlaubnis zur Kindertagespflege; Eignung; Einholung eines "Leumundszeugnisses" bei der Polizei; Rechtsgrundlage für Datenübermittlungsersuchen; Wegfall der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Leumdungsauskunft für Bewerber um Kindertagespflege - Stadtjugendamt darf nur erweitertes Führungszeugnis von Bewerbern verlangen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG München, 28.09.2011 - M 18 K 11.3325

    Unzulässigkeit der Einholung einer "Leumundsauskunft" (Auskunft über gespeicherte

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526
    Ziffer 2 dieses Bescheids sieht vor, dass der Erlaubnis "vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren Verwaltungsgericht München Az. M 18 K 11.3325" gelte.

    Ferner enthält Ziffer 8. des Bescheids einen Widerrufsvorbehalt, "dessen Geltendmachung vom Ausgang der zugelassenen Berufung gegen das Urteil des VG München mit dem Az. M 18 K 11.3325 und dem Ausgang des dortigen Verfahrens abhängt.".

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526
    Ergänzend weist der Senat im vorliegenden Kontext darauf hin, dass es auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen, namentlich dem "nemo-tenetur Grundsatz", Bedenken begegnet, einen Antragsteller im Wege einer Nebenbestimmung zu verpflichten, der Genehmigungsbehörde ihn selbst möglicherweise belastende Informationen zu übermitteln, die in der Folge zur Genehmigungsversagung oder weitergehend sogar zu strafrechtlicher Verfolgung führen können (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 13.1.1981 - 1 BvR 116/77 - BVerfGE 56, 37 ff.; VGH BW, B.v. 30.3.2001 - 10 S 1184/00 - juris Rn. 26; Vogelgesang in Hauck/Noftz, SGB X, § 21 Rn. 30).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526
    Übermittelt eine Behörde bei ihr gespeicherte personenbezogene Daten an eine andere öffentliche Stelle liegt in der Übermittlung, zumal wenn damit eine Änderung des Verwendungszwecks einhergeht, ein Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, der seinerseits einer normenklaren und bereichsspezifischen gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 13.6.2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. - BVerfGE 118, 168 ff. Rn. 93 ff; B.v. 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 - NVwZ 2007, 211 f. Rn. 46 ff.).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526
    Übermittelt eine Behörde bei ihr gespeicherte personenbezogene Daten an eine andere öffentliche Stelle liegt in der Übermittlung, zumal wenn damit eine Änderung des Verwendungszwecks einhergeht, ein Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, der seinerseits einer normenklaren und bereichsspezifischen gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 13.6.2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. - BVerfGE 118, 168 ff. Rn. 93 ff; B.v. 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 - NVwZ 2007, 211 f. Rn. 46 ff.).
  • BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09

    Rechtsschutzinteresse; Komplementär-GmbH; Fehlen von Fortführungsaussichten;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526
    Durch ein Obsiegen im Berufungsverfahren würde sich im vorliegenden Fall die Rechtsposition der Beklagten auch nicht verbessern, ihr Rechtsschutzbegehren erwiese sich als nutzlos (vgl. BVerwG, U.v. 8.7.2009 - 8 C 4.09 - NVwZ-RR 2009, 980 Rn. 24).
  • OVG Berlin, 15.09.1997 - 2 SN 11.97

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung der Hauptsache;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526
    Daran fehlt es im vorliegenden Fall, weil die Beklagte durch die Aufhebung des streitbefangenen Bescheids und die Erteilung der Genehmigung zur Kindertagespflege ohne auflösende Bedingung dem erstinstanzlichen Urteil nachgekommen ist und durch die von ihr gewählte Konstruktion der zeitlichen Befristung dieser Genehmigung bis zur Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils allein die abstrakte Rechtsfrage der Rechtmäßigkeit der auflösenden Bedingung in der Berufungsinstanz zur Entscheidung gestellt hat (zum Entfallen der Beschwer in derartigen Fällen vgl. Blanke in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, Vorb. § 124 Rn. 73; für das Zulassungsverfahren Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 124 Rn. 9a; OVG Berlin, U.v. 15.9.1997 - 2 SN 11.97 - NVwZ 1998, 85; SächsOVG B.v. 25.5.1998, NVwZ-RR 1999, 215).
  • OVG Sachsen, 25.05.1998 - 1 S 30/98

    Rechtsschutzbedürfnis; Antrag auf Zulassung der Beschwerde; Ablauf der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526
    Daran fehlt es im vorliegenden Fall, weil die Beklagte durch die Aufhebung des streitbefangenen Bescheids und die Erteilung der Genehmigung zur Kindertagespflege ohne auflösende Bedingung dem erstinstanzlichen Urteil nachgekommen ist und durch die von ihr gewählte Konstruktion der zeitlichen Befristung dieser Genehmigung bis zur Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils allein die abstrakte Rechtsfrage der Rechtmäßigkeit der auflösenden Bedingung in der Berufungsinstanz zur Entscheidung gestellt hat (zum Entfallen der Beschwer in derartigen Fällen vgl. Blanke in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, Vorb. § 124 Rn. 73; für das Zulassungsverfahren Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 124 Rn. 9a; OVG Berlin, U.v. 15.9.1997 - 2 SN 11.97 - NVwZ 1998, 85; SächsOVG B.v. 25.5.1998, NVwZ-RR 1999, 215).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2001 - 10 S 1184/00

    Abfallrechtliche Auskunftspflichten bzw Überlassungspflichten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526
    Ergänzend weist der Senat im vorliegenden Kontext darauf hin, dass es auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen, namentlich dem "nemo-tenetur Grundsatz", Bedenken begegnet, einen Antragsteller im Wege einer Nebenbestimmung zu verpflichten, der Genehmigungsbehörde ihn selbst möglicherweise belastende Informationen zu übermitteln, die in der Folge zur Genehmigungsversagung oder weitergehend sogar zu strafrechtlicher Verfolgung führen können (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 13.1.1981 - 1 BvR 116/77 - BVerfGE 56, 37 ff.; VGH BW, B.v. 30.3.2001 - 10 S 1184/00 - juris Rn. 26; Vogelgesang in Hauck/Noftz, SGB X, § 21 Rn. 30).
  • VGH Bayern, 28.02.2012 - 12 ZB 10.1817

    Sozialrecht nach Landesrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526
    Auch aus den ergänzend heranzuziehenden Bescheidgründen (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2012 - 12 ZB 10.1817 - juris Rn. 15), die die "Bescheinigung über die erteilte Auskunft" mit der - eigentlich gewollten - "Leumundsauskunft" gleichsetzen, lässt sich der Regelungsinhalt der auflösenden Bedingung nicht eindeutig ableiten.
  • VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67

    Anspruch auf Aufnahme in eine Liste von Pflegeelternbewerbern

    Denn übermittelt eine Behörde bei ihr gespeicherte personenbezogene Daten an eine andere öffentliche Stelle, liegt in der Übermittlung ein Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, der seinerseits einer normklaren und bereichsspezifischen gesetzlichen Grundlage bedarf (BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 12.526 - juris Rn. 36 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2015 - 12 B 606/15

    Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis zur Kindertagespflege;

    Der Verweis auf einen "Verhältnismäßigkeitsvorbehalt" und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Dezember 2010 - 12 BV 12.526 - verhilft der Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg, denn der in jenem Beschluss entschiedene Fall, der u.a. die Datenerhebung nach § 62 Abs. 3 SGB VIII betraf, ist nicht einmal ansatzweise mit dem vorliegenden Fall vergleichbar.
  • VG Lüneburg, 17.01.2018 - 1 A 334/15

    Anmeldung einer Versammlung; Daten; Datenschutz; Landeskriminalamt;

    Übermittelt eine Behörde bei ihr gespeicherte personenbezogene Daten an eine andere öffentliche Stelle, liegt in der Übermittlung, zumal wenn damit eine Änderung des Verwendungszwecks einhergeht, ein Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, der seinerseits einer normenklaren und bereichsspezifischen gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 5.12.2012 - 12 BV 12.526 -, juris Rn. 36 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 13.6.2007 - 1 BvR 1550/03 -, juris Rn. 93 ff. und Beschl. v. 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 -, juris Rn. 46 ff.; vgl. auch Söllner in: Pewestorf/Söllner/Tölle, Polizei- und Ordnungsrecht, Kommentar, 2. Aufl. 2017, § 44 Rn. 1).
  • VG Düsseldorf, 25.06.2019 - 19 K 18295/17
    vgl. Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 12 BV 12.526 -, juris; Stähr in: Hauck/Noftz, SGB, 09/12, § 43 SGB VIII , Rn. 19.
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