Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.06.2005 - 25 ZB 04.924   

Volltextveröffentlichungen

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    Vermietete Lagerhalle; Brandschutz; Baugenehmigung des Mieters; Klage des Grundeigentümers; keine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte; keine Bindungswirkung im Zivilrechtsstreit; fehlende Klagebefugnis

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Würzburg, 20.02.2004 - W 4 K 03.833
  • VGH Bayern, 06.06.2005 - 25 ZB 04.924

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 303
  • BauR 2005, 1901
  • ZfBR 2005, 700 (Ls.)



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Wird zitiert von ...  

  • VG Bayreuth, 29.04.2008 - B 2 K 07.525  

    Keine Berufung auf Planungsschutz bei gegenläufigen schuldrechtlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 06.05.2005 - 25 ZB 04.924) kann der Eigentümer und Vermieter eines Grundstücks nicht geltend machen, durch eine dem Mieter erteilte Baugenehmigung in subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt zu sein; er ist nicht klagebefugt im Sinn des § 42 Abs. 2 VwGO.
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