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   VGH Bayern, 07.01.2008 - 11 C 07.3164   

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https://dejure.org/2008,76733
VGH Bayern, 07.01.2008 - 11 C 07.3164 (https://dejure.org/2008,76733)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.01.2008 - 11 C 07.3164 (https://dejure.org/2008,76733)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Januar 2008 - 11 C 07.3164 (https://dejure.org/2008,76733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erledigung der Aufforderung, ein Fahrzeug stilllegen zu lassen; Erledigung der Androhung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs; Haltereigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 01.02.2001 - 11 B 96.1311
    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2008 - 11 C 07.3164
    Die Pflicht, für den ununterbrochenen Nachweis eines Versicherungsschutzes bei der Zulassungsstelle Sorge zu tragen, trifft den Fahrzeughalter (BayVGH vom 1.2.2001 Az. 11 B 96.1311, RdNr. 21 im Juris-Ausdruck).
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81

    Haltereigenschaft des Leasingnehmers

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2008 - 11 C 07.3164
    Halter ist, wer ein Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. u. a. BGH vom 22.3.1983 BGHZ 87, 133/135).
  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90

    Zulassungsstelle; Haftung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2008 - 11 C 07.3164
    Kostenrechtlicher Veranlasser ist nicht nur, wer eine Amtshandlung willentlich herbeigeführt hat, sondern auch, in wessen Pflichtenkreis sie erfolgt (BVerwG vom 22.10.1992 BVerwGE 91, 109/111).
  • VG Regensburg, 31.03.2021 - RN 3 K 19.1818

    Stilllegung eines Kraftfahrzeugs (Erlöschensanzeige der Haftpflichtversicherung)

    Die Verfügung in Ziffer 1 hat sich daher mit dem Eingang der Versicherungsanzeige der ... Versicherung am 30. September 2019 erledigt und wirkt nur noch als Grundlage der streitigen Kostenforderung fort (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2008 - 11 C 07.3164 - juris).

    Eine Erledigung auch der Zwangsmittelandrohung wäre nur dann zu verneinen, wenn die Beklagte zu erkennen gegeben hätte, dass sie, gestützt auf die Ziffer 2 des Bescheids, noch Zwangsmaßnahmen gegen den Kläger durchzuführen beabsichtigt (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2008 - 11 C 07.3164 - juris); das ist indes nicht der Fall.

    Kostenrechtlicher Veranlasser ist nicht nur, wer eine Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.1992 - 3 C 2/90 - juris; BayVGH, B.v. 7.1.2008 - 11 C 07.3164 - juris).

  • VG Augsburg, 25.08.2014 - Au 3 K 14.516

    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs; Kosten (Gebühren und Auslagen); Pflichten

    Der gegenständliche Bescheid des Beklagten vom 25. März 2014 hat aufgrund der zwischenzeitlich durch die ... Versicherungs-AG erfolgten Übermittlung einer gültigen elektronischen Versicherungsbestätigung hinsichtlich der Ziffern 1. - 3. des Bescheidtenors seine Erledigung gefunden (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2008 - 11 C 07.3164 - juris Rn. 13/15).

    Unter Berücksichtigung obiger Grundsätze hat der Kläger die Amtshandlung der Zulassungsstelle des Beklagten i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 1 GebOSt veranlasst (vgl. BVerwG, B.v. 22.10.1992 - 3 C 2/90 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 7.1.2008 - 11 C 07.3164 - juris Rn. 16).

  • VG München, 05.11.2014 - M 23 K 13.2784

    Erledigung einer Anordnung gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 FZV nach Vorlage einer

    Für eine Anrufung des Gerichts besteht daher insoweit kein Bedürfnis (vgl. BayVGH, B. v. 07.01.2008 - 11 C 07.3164 - juris).

    Eine Erledigung auch der Zwangsmittelandrohung wäre nur dann zu verneinen, wenn der Beklagte zu erkennen gegeben hätte, dass er gestützt auf Ziff. 2 des Bescheides vom ... Mai 2013 noch Zwangsmaßnahmen gegen den Kläger durchzuführen gedenke (vgl. BayVGH, B. v. 7.1.2008 - 11 C 07.3164 - juris).

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