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   VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1, 20 AS 84 D.1, 20 AS 84 D.2   

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VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1, 20 AS 84 D.1, 20 AS 84 D.2 (https://dejure.org/1985,19320)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.1985 - 20 B 81 D.1, 20 AS 84 D.1, 20 AS 84 D.2 (https://dejure.org/1985,19320)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 1985 - 20 B 81 D.1, 20 AS 84 D.1, 20 AS 84 D.2 (https://dejure.org/1985,19320)
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    Luftverkehrsrecht: Planfeststellungsverfahren Flughafen München II Franz-Josef-Strauß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1985, 805
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1
    Sie verändert ferner, den für die gerichtliche Nachprüfung maßgeblichen Prognosezeitpunkt und die maßgeblichen Prognosegrundlagen (s. BVerwGE 56, 110, 120 ff), und zwar derart, daß nunmehr von den im Planänderungsverfahren angestellten Prognosen, nicht mehr von den früheren Prognosen auszugehen ist.

    In Maßen muß daher bei Kapazitätsberechnungen auch -die Entzerrung der Spitzenstunden, insbesondere durch die Flugplankoordination, in Rechnung gestellt werden (siehe Beschluß vom 16.4.1981, S. 112 f. unter Hinweis auf BVerwGE 56, 110/120 ff).

    Diese kann nämlich auch im Rahmen der Planrechtfertigung nur auf das "vernünftigerweise Gebotene", nicht auf das "Unausweichliche", also nicht auf die kleinste überhaupt denkbare Lösung festgelegt werden (Beschluß vom 16.4.1981, Seite 81 f. unter Hinweis auf BVerwGE 56, 110/117 f).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwGE 56, 110/126) der Vorwurf, die Behörde habe die in der Abwägung einander gegenüberstehenden Belange falsch gewichtet, generell nur in engen Grenzen zum Erfolg führen kann.

    Der Senat hat mit Beschluß vom 24. Oktober 1984 (Nr. 11) die Verhandlung zunächst auf Planaufhebungsansprüche - im Unterschied zu Planergänzungsansprüchen - beschränkt (zur Abgrenzung beider Ansprüche siehe BVerwG vom 21.5.1976, Buchholz 407-4 § 17 FStrG Nr. 20, S. 22; BVerwGE 56, 110/132 ff).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1
    a) Den Abwägungsvorgang hat der Senat im Beschluß vom 16. April 1981 (S. 130-137) unter Hinweis auf BVerwGE 45, 309 zunächst daraufhin untersucht, ob die Abwägung der Planfeststellungsbehörde durch planerische Festlegungen außerhalb des Planfeststellungsverfahren in unzulässiger Weise verkürzt worden ist, insoweit aber keine Mängel gesehen.

    Durch die Unfaßbarkeit ihrer Wirkungen entziehen sie sich einer rechtlichen Bewertung und können nicht schon als solche für einen Rechtsfehler gehalten werden (insofern berühren sich die Grundsätze über die Erheblichkeit eines Mangels im Abwägungsvorgang nach § 155b Abs. 2 Satz 2 des Bundesbaugesetzes mit den Grundsätzen über die Bindung an planerische Vorentscheidungen; siehe hierzu oben III 1a unter Hinweis auf BVerwGE 45, 309 ).

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1
    Der dort vertretenen Auffassung, dem Raumordnungsverfahren etwa anhaftende Mängel könnten nicht gerügt werden, weil weder das Raumordnungsverfahren insgesamt noch einzelne dafür geltende Verfahrensvorschriften der Gewährleistung der Rechte Dritter dienten, sind einige Kläger im Berufungsverfahren mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1983 (BVerwGE 67, 74 ) entgegengetreten.

    Rechtsmängel in diesem Bereich können die Kläger nur rügen, soweit sie mit einer möglichen Verletzung eigener Rechte ursächlich zusammenhängen (Beschluß vom 16.4.1981, Seite 77 f; BVerwGE 67, 74/77).

  • VGH Hessen, 10.03.1981 - II OE 12/80

    Befangenheit bei Beratung einer Beitragssatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1
    Er wird auf die behördliche Entscheidung bezogen mit der Folge, daß Vorteile oder Nachteile, die erst aufgrund weiterer behördlicher Akte, bei Hinzutreten weiterer Umstände oder auf dem Umweg über dritte Personen eintreten, nicht als unmittelbar angesehen werden (vgl. Stelkens/Bonk/Leonhardt, a.a.O., § 20 RdNr. 28; Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 2. Auflage, § 12 II 2g; BremStGH vom 18.2.1977, NJW 1977, 2307; OVG Münster vom 20.2.1979, DVBl 1980, 68 ; VGH Kassel vom 10.3.1981, NVwZ 1982, 44).

    Dem steht die Auffassung gegenüber, die Unmittelbarkeit des Vorteils oder Nachteils sei mit Sonderinteresse gleichzusetzen und damit ohne Rücksicht darauf gegeben, ob sich der Vorteil oder Nachteil sofort oder erst als weitere Folge der Entscheidung ergibt (Kopp, VwVfG , § 20 RdNr. 31; M/Borgs, a.a.O., § 20 RdNr. 13 f; Obermayer, VwVfG , § 20 RdNr. 37, 39; Stahl, DVBl 1972, 764; von Mutius, JuS 1979, 39; OVG Lüneburg vom 19.2.1981, NVwZ 1982, 44).

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1
    Einer vorherigen Änderung der luftrechtlichen Genehmigung durch eine - Im Unterschied zum Fall des § 6 Abs. 4 Satz 1 LuftVG - sowohl in ihrem Entstehensvorgang als auch in ihren materiellen Voraussetzungen den für die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 LuftVG maßgebenden Vorschriften unterliegende Änderungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG (vgl. hierzu BVerwG vom 22.6.1979, DÖV 1980, 135/137 f.; vom 21.8.1981, DÖV 1982, 199) bedurfte diese im Planfeststellungsverfahren vorgenommene Verkleinerung des Bahnsystems nicht.

    Die in § 6 Abs. 4 Satz 1 LuftVG geforderte Änderung oder Ergänzung der Genehmigung hat in diesem Fall nur den Zweck, durch eine Nachvollziehung des Ergebnisses des Planfeststellungsverfahrens in der Genehmigung die Einheitlichkeit der zweistufigen Zulassungsentscheidung zu gewährleisten (vgl. BVerwG vom 22.6.1979, DÖV 1980, 135/138).

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1
    Die vorliegenden Klagen können deshalb allein den Planfeststellungsbeschluß in der Fassung des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses zum Gegenstand haben (vgl. BVerwGE 61, 307, 309; BVerwG vom 16.3.1984, 4 C 46.80, Seite 9 der Ausfertigung; Beschluß des Senats vom 9.8.1984).

    c) Fehl geht auch die von einigen Klägern unter Berufung auf BVerwGE 61, 307 erhobene Rüge, die Planfeststellungsbehörde habe es zu Unrecht unterlassen, den Planfeststellungsbeschluß und den Änderungsplanfeststellungsbeschluß in einem einzigen Plan zusammenzufassen und damit gegen den für Verwaltungsakte geltenden Bestimmtheitsgrundsatz verstoßen.

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1
    Dies läßt sich auch daran ersehen, daß das Bundesverwaltungsgericht in seiner Auslegung der Vorschrift (Urteil vom 21.8.1981, BayVBl 1982, 118 ff.) an frühere Entscheidungen anknüpft, die vor deren Erlaß ergangen sind.
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1
    Der Gegenmeinung, die Sonderregelung in Art. 73 BayVwVfG schließe die Anwendung des Art. 28 BayVwVfG auf Planfeststellungsverfahren schlechthin aus (vgl. etwa Stelkens/Bonk/Leonhardt, a.a.O., § 72 RdNr. 35; Kopp, VwVfG , § 72 RdNr. 4), ist der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1979 (BVerfGE 53, 30, 62 ff.) betonte Gedanke entgegenzuhalten, daß auch das Verwaltungsverfahren dem Schutz der Grundrechte der Betroffenen dient.
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1
    Das rechtliche Gehör durchweg mündlich zu gewähren, ist weder von Verfassungs wegen (BVerfG vom 6.2.1979, NJW 1979, 1315) noch, wie ausgeführt, von Gesetzes wegen geboten.
  • StGH Bremen, 18.02.1977 - St 1/76

    Zur Frage, ob das Mitwirkungsverbot des Art. 84 Abs. 1 BremLV auf eine

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1
    Er wird auf die behördliche Entscheidung bezogen mit der Folge, daß Vorteile oder Nachteile, die erst aufgrund weiterer behördlicher Akte, bei Hinzutreten weiterer Umstände oder auf dem Umweg über dritte Personen eintreten, nicht als unmittelbar angesehen werden (vgl. Stelkens/Bonk/Leonhardt, a.a.O., § 20 RdNr. 28; Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 2. Auflage, § 12 II 2g; BremStGH vom 18.2.1977, NJW 1977, 2307; OVG Münster vom 20.2.1979, DVBl 1980, 68 ; VGH Kassel vom 10.3.1981, NVwZ 1982, 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1979 - XV A 809/78

    Bauleitplanung: Mitwirkung befangener Ratsmitglieder im Planaufstellungsverfahren

  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

  • BGH, 25.11.1959 - V ZR 82/58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • VGH Bayern, 16.04.1981 - 20 CS 80 D.61

    Luftverkehrsrecht: Flughafen München II Franz-Josef-Strauß, Baustopp

  • BGH, 01.04.1971 - VII ZR 297/69

    Teilurteil bei eventueller Klagenhäufung

  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 46.80

    Enteignung - Planfeststellung - Wasserrecht - Schutzvorkehrung - Abwägung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79

    Rechtmäßigkeit der Ersten Teilgenehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und

  • BVerwG, 11.03.1981 - 4 B 237.80

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung -

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    In den Entscheidungsgründen (BayVBl. 1985, 399 = UPR 1985, 260 = ZLW 1985, 236) legte das Berufungsgericht im einzelnen dar, daß die Planfeststellung weder aus verfahrensrechtlichen noch aus materiell-rechtlichen Gründen zu beanstanden sei.
  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 66.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligtenfähigkeit einer als nicht rechtsfähige

    An die Stelle der Anhörung gemäß § 28 VwVfG tritt für Betroffene in der Planfeststellung das spezielle Anhörungsverfahren nach § 73 VwVfG (so Amtl. Begründung zu § 69 Abs. 5 VwVfG E 1973 - (BTDrucks 7/910 S. 88); Bonk in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG Komm., 4. Aufl. 1993, § 72 Rn. 39; Kopp, VwVfG Komm., 6. Aufl. 1996, § 72 Rn. 13; Busch in: Knack, VwVfG Komm., 5. Aufl. 1996, § 72 Anm. 6.2; Obermayer, VwVfG Komm., 2. Aufl. 1990, § 72 Rn. 25; Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 4. Aufl. 1995, S. 348 Rn. 28; a.A.: Meyer/Borgs, VwVfG Komm., 2. Aufl. 1982, § 72 Rn. 16; VGH München, Urteil vom 8. März 1985 - Nr. 20 B 81 D.I - (BayVBl 1985, S. 399/401)).
  • OVG Niedersachsen, 10.06.1992 - 7 M 3839/91

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Anhörung; Öffentlichkeitsbeteiligung;

    Nach Ansicht des Senats ist § 28 VwVfG Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens, so daß das Anhörungsgebot bei Fehlen besonderer Rechtsvorschriften unmittelbar aufgrund der Verfassung gilt und eine entsprechende Anwendung des § 28 VwVfG gebietet (vgl. Kopp, VwVfG, 5. Aufl., § 28 VwVfG RdNr. 64; BayVGH, Urt. v. 8.3.1985 Nr. 20 B 81 D.I, BayVBl 1985, 399, 401).
  • VG Köln, 12.03.2010 - 18 K 409/08

    Anordnung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zur Nachrüstung der Fahrzeuge der

    Im Übrigen müsste für einen unmittelbaren Vor- bzw. Nachteil im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 2 VwVfG bei verständiger Würdigung zumindest eine nicht ganz entfernt liegende konkrete Möglichkeit bestehen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.09.1983 - 7a NE 4/80 -, NVwZ 1984, 667 (668) zu § 23 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.03.1985 - 20 B 81 D.1/20 AS 84 D. 1,2 -, DVBl. 1985, 805 (Leitsätze) zu Art. 20 Abs. 1 Satz 2 bay VwVfG; Bonk/Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 7. Aufl. (2008), § 20 Rdnr. 45, also der aus der Sicht des von einer Verwaltungsentscheidung Betroffenen zu beurteilende "böse Schein" möglicher Parteilichkeit.
  • VG Köln, 13.09.2002 - 11 K 5176/01

    Aufhebung der Beschränkung des fließenden Verkehrs durch Setzen von Sperrpfosten

    Zudem ist ausreichend nach der Formulierung "kann" schon die nach verständiger Auffassung nicht ganz entfernt liegende Möglichkeit eines Vor- oder Nachteils Bay. VGH, Urteil vom 8.3.1985, "? Nr. 20 B 81 D 1.20 AS 84 D. 1, 2, in : DVBl. 1985, 805; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl. 2000, § 20 Rn. 35 m.w.N.
  • VGH Hessen, 17.06.1992 - 2 Q 195/92

    Fernstraßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; zur Ausübung des

    Im vorliegenden Verfahren kommt es nicht darauf an, ob es für die §§ 48 und 49 HVwVfG neben den für die Änderung und Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen geltenden Vorschriften (insbesondere §§ 76, 77 HVwVfG) einen sinnvollen Anwendungsbereich als Ermächtigungsgrundlage für die behördliche Rücknahme oder den Widerruf eines Planfeststellungsbeschlusses gibt (vgl. hierzu - bejahend - OVG Münster, Urteil vom 30. August 1979 - IX A 1599/78 -, und BayVGH, Urteil vom 8. März 1985, BayVBl. 85, 399, sowie - unentschieden - BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986, BVerwGE 75, 214 ).
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