Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.11.2006 - 12 ZB 05.618 |
Volltextveröffentlichungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kinder- und Jugendhilfe, Inobhutnahme, Gewährung von Hilfe zur Erziehung gegen den Willen der Eltern, Einschränkung des Sorgerechts durch das Familiengericht
Verfahrensgang
- VG München, 27.10.2004 - M 18 K 04.1409
- VGH Bayern, 08.11.2006 - 12 ZB 05.618
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 09.02.2010 - 12 ZB 08.3230
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Es muss hier nicht grundsätzlich entschieden werden, ob die Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung Voraussetzung für die Erhebung eines Kostenbeitrages ist (vgl. dazu BayVGH vom 8.11.2006 Az. 12 ZB 05.618; OVG Münster vom 6.6.2008 Az. 12 A 144/06;… vgl. auch Wiesner, SGB VIII, 3. Auflage 2006, § 91 RdNr. 13; Stähr in Hauck/Haines, SGB VIII, Stand: Dezember 2009, § 92 RdNr. 12;… dagegen Kunkel in LPK-SGB VIII, 3. Auflage 2006, § 91 RdNr. 9), weil die Inobhutnahme durch den Beklagten ab 22. Dezember 2006 und die von ihm ab 24. Januar 2007 geleistete Hilfe zur Erziehung rechtmäßig waren.Die Rechtsfrage war hier aber weder entscheidungserheblich noch beruht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf einer Abweichung von der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung (vgl. BayVGH vom 8.11.2006 Az. 12 ZB 05.618).
- OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 4 LA 203/12
Fehlendes Rechtsschutzinteresse für eine Klage der Eltern gegen einen Bescheid …
Das Verwaltungsgericht dürfte zu Recht davon ausgegangen sein, dass ein Bescheid über die Gewährung von Jugendhilfe in Form der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nicht in das Elternrecht eingreift, weil er Inhalt und Umfang des Elternrechts nicht hoheitlich regelt, insbesondere nicht bestimmt, dass die Erziehungsberechtigten die gewährte Jugendhilfeleistung anzunehmen und die Durchführung der genehmigen Maßnahme zu dulden haben (ebenso Bay. VGH, Urt. v. 13.3.2003 - 12 B 99.2992 - u. Beschl. v. 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -). - VG Augsburg, 14.10.2008 - Au 3 K 07.1374 Allerdings hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof "ernstliche Zweifel" daran geäußert, dass Kostenbeiträge für rechtswidrige Jugendhilfemaßnahmen verlangt werden können (BayVGH vom 8.11.2006, 12 ZB 05.618).
Sie betreiben juristische Internetseiten?