Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010 |
Volltextveröffentlichungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung für ein Standort-Zwischenlager; Vorsorge gegen Schäden beim bestimmungsgemäßen Betrieb; Langzeitdichtheit der Behälter (Castoren V/52); Vorsorge gegen auslegungsbestimmende Störfälle; erforderlicher Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter; zufälliger Flugzeugabsturz; gezielter terroristischer Flugzeugabsturz; Hohlladungsbeschuss aus handgetragenen panzerbrechenden Waffen; Sprengstoffattentat; Ermittlungs- und Bewertungsdefizit; entscheidungserheblicher Sachverhalt; Amtsermittlungspflicht; Geheimhaltungsbedürftigkeit
Kurzfassungen/Presse
- bayern.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Standort-Zwischenlager
Vor Ergehen der Entscheidung:
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 4 KS 2/04 Dass die Genehmigungsanträge der Beigeladenen und verfahrenswesentliche Schritte (Bekanntmachung des Vorhabens, Einwendungen etc.) schon vor Inkrafttreten dieser Novelle gelegen hatten, stand ihrer Maßgeblichkeit und Anwendung wie auch der Kläger einräumt nicht entgegen, weil der Gesetzgeber von Übergangsregelungen für seinerzeit bereits laufende Genehmigungsverfahren abgesehen hatte (so auch für die dem vorliegenden Verfahrensverlauf entsprechende Konstellation BayVGH, Urt. v. 09.01.2006 22 A 04.40010-14 zitiert nach juris, Randziffer 16 aE).
Dass die Zwischenlager wie vorliegend das genehmigte Standortzwischenlager Brunsbüttel den Charakter eines Endlagers annähmen, ist eine spekulative Annahme des Klägers, die auf einer absehbaren Unmöglichkeit der Schaffung eines Bundesendlagers gründet, für die es die gesetzgeberische Entscheidung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten berührende Anhaltspunkte oder gar neue Erkenntnisse nicht gibt (vgl. auch BayVGH, Urt. v. 09.01.2006 a.a.O. Rdnr. 19: ... gegen dieses Entsorgungskonzept bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Einschätzung bzw. Prognose des Gesetzgebers, dass dieses Entsorgungskonzept hinreichend geeignet ist und in spätestens einigen Jahrzehnten Erfolg haben wird, kann durch den Nachweis auf etwaige aktuelle politische Defizite bei der Suche nach einem Endlager nicht erschüttert werden ... ;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 24.08.2006, a.a.O., BA S. 6/7).
Jedenfalls ergeben sich für den Senat keinerlei ernsthafte Anhaltspunkte dafür, dass das BfS die im Behältergutachten angewendeten Untersuchungsmethoden und ihren Rückgriff auf die Prüfungen im gefahrgutbeförderungsrechtlichen Zulassungsverfahren von Rechts wegen nicht zugrunde legen durfte oder dass von ihm insofern etwa wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder grob fehlgewichtet worden wären (vgl. hierzu auch BayVGH, Urt. v. 09.01.2006 a.a.O. Rdnr. 22, 48).
Er darf sich grundsätzlich auf sachverständige Gutachten stützen, ohne die vom Sachverständigen zugrunde gelegten Materialien beiziehen zu müssen, sofern nicht Mängel erkennbar sind, die die Einholung eines Obergutachtens erfordern würden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.07.1998 11 B 30/97 -, NVwZ 1999, 654 ff; BayVGH, Urt. v. 09.01.2006 a.a.O., Rdnr. 94).
Zum einen wird allerdings in der Genehmigungspraxis so auch im hier streitbefangenen Genehmigungsverfahren wie auch in der Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Urt. v. 09.01.2006, a.a.O., Rdnrn. 31 ff., 49 ff.) unterschieden zwischen als auslegungsüberschreitend eingeordneten Ereignissen, wie u.a. dem unbeabsichtigten Flugzeugabsturz und Druckwellen aus chemischen Reaktionen und Einwirkungen gefährlicher Stoffe, auf der Prüfebene der Schadensvorsorge nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG (bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG), vgl. vorliegend Genehmigung S. 124 ff., einerseits und dem beabsichtigten Flugzeugabsturz und anderen Terrorangriffsszenarien auf der Prüfebene der Schutzgewährleistung gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter auf der tatbestandlichen Prüfebene nach Nr. 4 (bzw. Nr. 5) der Vorschrift andererseits (vgl. Genehmigung S. 134).
Sonach muss es auch bei Berücksichtigung der Klägerargumentation bei der eingangs getroffenen Feststellung verbleiben, dass die Beurteilung der Fragen zur Gewährleistung des Schutzes gegen die hier in Rede stehenden Angriffsszenarien des gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes und eines Hohlladungsbeschusses allein auf der speziellen Tatbestandsebene des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu erfolgen hat (hiervon geht auch ohne die soeben erörterte Problematisierung ohne weiteres der BayVGH in seinem Urteil vom 09.01.2006 a.a.O., Rdnrn. 49, 76, aus).
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des VGH München, der in seinen Urteilen v. 09.01.2006 a.a.O., Randziffer 52 f und 02.01.2006 - 22 A 04.040016 -, ZUR 2006, 427 f (…unter Bezugnahme auf sein vorheriges Urt. v. 07.10.2004 - 22 A 03.436 -) zum Standortzwischenlager Grundremmingen II der Argumentation der Beigeladenen wie folgt begegnet ist:.
Der VGH München hat in seinen Urteilen zu den bayerischen Standortzwischenlagern (u.a. Urt. v. 02.01.2006 - 22 A 040016 -, ZUR 2006, 427 ff, und v. 09.01.2006 a.a.O. - Grundremmingen II -, Randziffer 51 sowie zum Forschungsreaktor Garching (Urt. v. 07.10.2004 - 22 A 03.40036)) allgemein die drittschützende Wirkung der Norm des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG (bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG) im Hinblick auf die aus Art. 1 Abs. 3 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende verfassungsrechtliche Schutzpflicht für Leben und Gesundheit von Menschen und das in den einschlägigen Verwaltungsvorschriften entsprechend zum Ausdruck kommende Schutzziel angenommen.
Gleichwohl besteht nach der - insoweit auch vom Kläger nicht in Frage gestellten - ständigen Rechtsprechung (sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch der Instanzgerichte, vgl. u.a. BVerwG DVBl. 1997, 719, 722; BayVGH v. 09.01.2006 a.a.O., Rdnr. 54) kein Zweifel, dass diese Bereiche keine drittschützende Wirkung entfalten.
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40019
Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im …
Gegenstand der Anfechtungsklagen Az. 22 A 04.40010, 22 A 04.40011, 22 A 04.40012 und 22 A 04.40014 war die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus den Blöcken B und C des Kernkraftwerks ************* ** im Standort - Zwischenlager in *************, die das Bundesamt für Strahlenschutz den Beigeladenen unter dem 19. Dezember 2003 erteilt hatte.Die Anfechtungsklagen Az. 22 A 04.40010, 22 A 04.40011, 22 A 04.40012 und 22 A 04.40014 wurden vom Verwaltungsgerichtshof gemeinsam verhandelt und entschieden.
Die Beklagte beantragte mit vier Anträgen unter dem 12. März 2009 die gerichtliche Festsetzung der ihr in den Verfahren Az. 22 A 04.40010, 22 A 04.40011, 22 A 04.40012 und 22 A 04.40014 entstandenen notwendigen Aufwendungen in Höhe von 3.283,03 Euro, 2.438,56 Euro, 2.438,56 Euro und 3.283,03 Euro.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs setzte mit einem einzigen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 21. Juli 2009 in den Verfahren Az. 22 A 04.40010, 22 A 04.40011, 22 A 04.40012 und 22 A 04.40014 die zu erstattenden Kosten auf lediglich 2.567,54 Euro, 1.245,66 Euro, 1.245,66 Euro und 2.567,54 Euro fest.
Die Beklagte möchte zum einen erreichen, dass über ihre getrennten Kostenfestsetzungsanträge in den Verwaltungsstreitsachen Az. 22 A 04.40010, 22 A 04.40011, 22 A 04.40012 und 22 A 04.40014 durch separate Kostenfestsetzungsbeschlüsse entschieden wird und nicht in einem einzigen Beschluss.
- VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40011
Atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung für ein Standort-Zwischenlager; Vorsorge …
22 A 04.40010 22 A 04.40011 22 A 04.40012 22 A 04.40014.Stellt man auf den nächstgelegenen Teil des Gemeindegebiets des Klägers zu 1 in ca. 3 km Entfernung vom Standort-Zwischenlager ab, wäre in den meisten Fällen mit einer Strahlenexposition von 0, 9 Millisievert bei einer Integrationszeit von sieben Tagen zu rechnen (Schriftsatz der Beklagten im Verfahren 22 A 04.40010 vom 9.3.2005, S. 33).
Den gutachtlich gestützten Ermittlungen des BfS zufolge liegen die entsprechenden Werte auf dem nächstgelegenen Teil des Gemeindegebiets des Klägers zu 1 bei maximal 29 Millisievert bei einer Integrationszeit von sieben Tagen (Schriftsatz der Beklagten im Verfahren 22 A 04.40010, S. 37).
- VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40014
Atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung für ein Standort-Zwischenlager; Vorsorge …
22 A 04.40010 22 A 04.40011 22 A 04.40012 22 A 04.40014.Stellt man auf den nächstgelegenen Teil des Gemeindegebiets des Klägers zu 1 in ca. 3 km Entfernung vom Standort-Zwischenlager ab, wäre in den meisten Fällen mit einer Strahlenexposition von 0, 9 Millisievert bei einer Integrationszeit von sieben Tagen zu rechnen (Schriftsatz der Beklagten im Verfahren 22 A 04.40010 vom 9.3.2005, S. 33).
Den gutachtlich gestützten Ermittlungen des BfS zufolge liegen die entsprechenden Werte auf dem nächstgelegenen Teil des Gemeindegebiets des Klägers zu 1 bei maximal 29 Millisievert bei einer Integrationszeit von sieben Tagen (Schriftsatz der Beklagten im Verfahren 22 A 04.40010, S. 37).
- VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40012
Atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung für ein Standort-Zwischenlager; Vorsorge …
22 A 04.40010 22 A 04.40011 22 A 04.40012 22 A 04.40014.Stellt man auf den nächstgelegenen Teil des Gemeindegebiets des Klägers zu 1 in ca. 3 km Entfernung vom Standort-Zwischenlager ab, wäre in den meisten Fällen mit einer Strahlenexposition von 0, 9 Millisievert bei einer Integrationszeit von sieben Tagen zu rechnen (Schriftsatz der Beklagten im Verfahren 22 A 04.40010 vom 9.3.2005, S. 33).
Den gutachtlich gestützten Ermittlungen des BfS zufolge liegen die entsprechenden Werte auf dem nächstgelegenen Teil des Gemeindegebiets des Klägers zu 1 bei maximal 29 Millisievert bei einer Integrationszeit von sieben Tagen (Schriftsatz der Beklagten im Verfahren 22 A 04.40010, S. 37).
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12
Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk
Als Orientierungsmaßstab kommen daher die Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden, verabschiedet von der Strahlenschutzkommission am 17./18.12.1998, in Betracht (vgl. hierzu näher BayVGH, Urteil vom 09.01.2006 - 22 A 04.40010 u.a. - juris). - BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2492/06 b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Januar 2006 - 22 A 04.40010, 22 A 04.40011, 22 A 04.40012, 22 A 04.40014 -.
