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   VGH Bayern, 09.08.1996 - 22 CS 96.2438   

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    Gewerberecht: Gewerbe- und Betriebsuntersagung bei Veranstaltung von Pärchenparties, Swinger-Club

Verfahrensgang

  • VG München, 03.07.1996 - M 16 S 96.2835
  • VGH Bayern, 09.08.1996 - 22 CS 96.2438



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Wird zitiert von ... (5)  

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02  

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

    Ob diese spezielle Anforderung aber auch im Fall des Antragstellers zu stellen ist, ist im Hinblick darauf fraglich, dass der Antragsteller die in seinen Spielhallen aufgestellten, bis dahin rechtlich unbedenklichen Geldspielgeräte eigenmächtig technisch verändert hat, anstatt das Ergebnis eines die geänderte Bauart betreffenden Zulassungsverfahrens beim Physikalisch-Technischen Bundesamt abzuwarten (zum vorläufigen Rechtsschutz bei eigenmächtigem Vorgehen vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 17.03.1987, GewArch 1987, 231; Beschluss vom 09.08.1996, GewArch 1996, 474; Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1996, GewArch 1997, 76).
  • VGH Bayern, 31.03.2010 - 22 CS 10.488  

    Einstellung des Betriebs einer ohne Erlaubnis betriebenen Spielhalle

    Soweit die Antragstellerin während dieses Zeitraums nicht unerhebliche wirtschaftliche Dispositionen getroffen hat, sind diese auf eigenes Risiko erfolgt (vgl. BayVGH vom 9.8.1996 GewArch 1996 474/475).

    Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist vorliegend auch die sofortige Vollziehung der Betriebsuntersagungen zur Durchsetzung des Gestattungserfordernisses und zur Unterbindung und Vermeidung von Bezugsfällen nicht unverhältnismäßig (vgl. BayVGH vom 9.8.1996, a.a.O.; HessVGH vom 23.9.1996 GewArch 1997, 76).

  • OVG Brandenburg, 19.10.2001 - 4 B 299/01  
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  • VG Düsseldorf, 29.07.2002 - 18 L 2484/02  
    OVG NRW, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 4 B 1065/94 - vgl. ferner: BayVGH, Beschluss vom 9. August 1996 - 22 Cs 96.2438 -, GewArch 1996, 474 ff.; HessVGH, Beschluss vom 23. September 1996 - 14 TG 4192/95 -, GewArch 1997, 76.
  • VG München, 11.02.2010 - M 16 S 10.332  

    Betriebseinstellung wegen formeller Illegalität; Bewachungserlaubnis;

    Die sofortige Vollziehung einer Betriebsuntersagung ist in Fällen formeller Illegalität der Betriebsführung zur Durchsetzung des Gestattungserfordernisses und zur Unterbindung und Vermeidung von Bezugsfällen in aller Regel, so auch hier, verhältnismäßig (vgl. z. B. BayVGH vom 9.8.1996, Az. 22 CS 96.2438, m. w. N. aus der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs).
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