Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1980   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnung, die im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zweitwohnungsteuer; Innehaben einer Zweitwohnung; Wohnungsinhaber; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter

Verfahrensgang

  • VG Regensburg, 03.07.2007 - RN 11 K 07.242
  • VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1980



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Wird zitiert von ... (7)  

  • VGH Bayern, 11.06.2010 - 4 B 09.2092  

    Zweitwohnungsteuer; Eigennutzungsmöglichkeit von vier bzw. zwei Wochen im Jahr

    Der erkennende Senat hat wiederholt (zuletzt im Urteil vom 22.4.2010 Az. 4 BV 09.3013, das den Parteien zur Kenntnisnahme übersandt wurde) unter Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht dazu entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG vom 6.12.83, BVerfGE 65, 325/348; BVerwG vom 30.6.99, BVerwGE 109, 188/191 f.) entschieden, dass in Fällen einer Mischnutzung, in denen eine Ferienwohnung vom Inhaber sowohl vermietet als auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung vorgehalten wird, ein Eigennutzungsrecht von bis zu vier Wochen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer dem Grunde nach nicht ausschließt (vgl. auch Senatsurteile vom 10.12.2008 Az. 4 BV 07.1778 und 4 BV 07.1980), da auch ein kurzzeitiger Gebrauch einer Zweitwohnung für einen nicht völlig unerheblichen Zeitraum des Jahres der Steuer unterworfen werden kann (BVerfG vom 6.12.1983 a.a.O.).
  • VG Aachen, 27.08.2012 - 4 K 1939/11  
    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2/04 -, NVwZ 2005, 828; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 10. Dezember 2008 - 4 BV 07.1980 -, ZKF 2010, 71; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. März 2008 - 9 LA 30/07 -, juris.
  • VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08  

    Zweitwohnungsteuer: Inanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters

    Bei der Beantwortung der Frage, ob der Klägerin als Gesellschafterin neben der tatsächlichen Verfügungsgewalt auch eine rechtliche Verfügungsmacht zustand, kann offen bleiben, ob der Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 10. Dezember 2008 - 4 BV 07.1980 -, juris, m.w.N.) beizupflichten ist, wonach das aus der Eigentümerstellung resultierende Verfügungsrecht der BGB-Gesellschaft an der Ferienwohnung ein (Mit-)Verfügungsrecht der Gesellschafter grundsätzlich ausschließt, es sei denn, den Gesellschaftern sei ausdrücklich oder konkludent ein eigenes (wenn auch gegebenenfalls zeitlich eingeschränktes) Nutzungsrecht eingeräumt.
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  • VG München, 26.07.2012 - M 10 K 11.6009  

    Innehaben einer Zweitwohnung

    Auf ein tatsächliches Bewohnen kommt es nicht an (BayVGH vom 10.12.2008 Az. 4 BV 07.1980 RdNr. 20).
  • VG München, 25.02.2011 - M 10 K 09.6084  

    Vermietung von Flächen an eine GmbH; steuerrechtlich unbeachtliches

    Eine Vermietung an eine juristische Person ist dann im Rahmen der Zweitwohnungsteuer unbeachtlich, wenn die Wohnung trotz dieser rechtlichen Konstruktion letztlich einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden kann (BVerwG NVwZ 2001, 439; vgl. auch BayVGH v. 10.12.2008 Az. 4 BV 07.1980).
  • VG München, 24.04.2012 - M 10 S 12.1296  

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs

    Auf ein tatsächliches Bewohnen kommt es nicht an (Engelbrecht in: Schieder/Happ, KAG, Stand: März 2011, Art. 3 KAG RdNr. 27 ac; BayVGH v. 10.12.2008 Az. 4 BV 07.1980 RdNr. 20).
  • VG München, 19.07.2012 - M 10 K 12.1447  

    Zweitwohnung; Ehegattenprivileg; keine zeitlich überwiegende berufliche Nutzung

    Auf ein tatsächliches Bewohnen kommt es nicht an (Engelbrecht in: Schieder/Happ, KAG, Stand: März 2011, Art. 3 KAG RdNr. 27 ac; BayVGH v. 10.12.2008 Az. 4 BV 07.1980 RdNr. 20).
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