Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.03.2012 - 1 CS 12.282 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Photovoltaikanlage auf Halle im Außenbereich; Solarscheune; Duldungsanordnung gegen obligatorisch Berechtigten; wirksame Beseitigungsanordnung; Ermessenserwägungen; Sofortvollzug
- BAYERN | RECHT
§ 35 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 8 BauGB, Art 57 Abs 1 Nr 3a Buchst aa BauO BY, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 3 S 1 VwGO
Photovoltaikanlage auf Halle im Außenbereich; Solarscheune; Duldungsanordnung gegen obligatorisch Berechtigten; wirksame Beseitigungsanordnung; Ermessenserwägungen; Sofortvollzug | Bei einer Duldungsanordnung gegen einen lediglich obligatorisch Berechtigten ist Prüfungsmaßstab zwar die Wirksamkeit, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung, deren Vollziehung die Duldungsanordnung dient (wie OVG Berlin vom 28.2.1997 BRS 59 Nr. 208). - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 76 BayBO, § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB
Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht: Duldungsanordnung für die Beseitigung einer Photovoltaikanlage eines Solarinvestors auf einer Maschinenhalle im Außenbereich | Voraussetzung einer Duldungsanordnung; Berücksichtigung der Energiewende im Ermessen
Wird zitiert von ...
- VG München, 08.05.2012 - M 1 K 11.6168
Nachträgliche Duldungsanordnung bei bestandskräftiger Beseitigungsanordnung
Mit Beschluss vom 12. März 2012 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine hiergegen gerichtete Beschwerde zurückgewiesen (1 CS 12.282).Hinsichtlich des Sach- und Streitstands im Übrigen wird auf die Gerichts- und Behördenakten im vorliegenden Verfahren, auf die beigezogenen Gerichtsakten im Verfahren M 1 K 09.6102 sowie auf die Gründe des Beschlusses des Gerichts vom 16. Januar 2012 (M 1 S 11.6169) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2012 (1 CS 12.282) Bezug genommen.
