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   VGH Bayern, 13.02.2006 - 24 CS 05.2508   

Volltextveröffentlichungen

  • lsvd.de

    § 31 Abs. 2 S. 2 AufenthG
    Eine besondere Härte i.S.d. § 31 Abs. 2 S. 2 AufenthG liegt vor, wenn der nachgezogene Ehegatte wegen physicher oder psychischer Misshandlungen durch den anderen Ehegatten die Lebensgemeinschaft aufgehoben hat




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG München, 01.04.2008 - M 12 S 08.847  

    Kosovo; besondere Härte; psychische Erkrankung; Behandelbarkeit einer psychischen

    Nach der Gesetzesbegründung liegen solche Fälle z.B. dann vor, wenn der nachgezogene Ehegatte wegen physischer oder psychischer Misshandlungen durch den anderen Ehegatten die eheliche Gemeinschaft aufgehoben hat (vgl. BayVGH vom 13.2.2006 Az.: 24 CS 05.2508 - JURIS).
  • VG München, 10.04.2008 - M 12 K 08.381  

    Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges Aufenthaltsrecht; Ausweisungsgrund;

    Mit Beschluss vom 13. Februar 2006 (24 CS 05.2508) ordnete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 8. Juni 2005 an.
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