Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.03.1995 - 2 N 94.1198; 2 N 94.1304; 2 N 94.1419; 2 N 94.1450   

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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 2 N 12.448  

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Abwägung; Straßenführung; Straßenausweitung;

    bb) Ein Bebauungsplan verstößt gegen das Abwägungsgebot, wenn die Gemeinde eine alternative Straßenführung außer Acht gelassen oder gar verworfen hat, obwohl diese unter dem Gesichtspunkt der einschlägigen öffentlichen und privaten Belange eindeutig besser geeignet wäre und sich folglich geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG vom 11.12.1978 Az. 4 C 13/78, DÖV 1979, 517; BayVGH vom 13.3.1995 Az. 2 N 94.1198, BayVBl 1995, 399; Spannowsky, Notwendigkeit und rechtliche Anforderungen an die Alternativenprüfung in der Bauleitplanung, UPR 2005, 401/402 m.w.N.; Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 4. Aufl. 2009, RdNr. 1631 m.w.N.).

    Denn die Ablehnung einer Alternative überschreitet nur dann den Spielraum, den § 1 Abs. 7 BauGB lässt, wenn es sich dabei um eine eindeutig bessere Lösung handeln würde (vgl. BayVGH vom 13.3.1995 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 290/98  

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Beachtung des Entwicklungsgebotes;

    Ferner muß sie sich mit jedenfalls naheliegenden oder sich aufdrängenden Planungsalternativen befaßt haben (vgl. BVerwG, Beschluß v. 20.12.1988 - 4 B 211.88 -, NVwZ-RR 1989, 458 = BRS 48 Nr. 7; BayVGH, Urt. v. 13.3.1995 - 2 N 94.1198 u.a. -, BayVBl. 1995, 399).
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