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   VGH Bayern, 13.10.2004 - 3 ZB 04.2171   

Volltextveröffentlichungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Verwaltungsprozessrecht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Einreichung der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht statt beim Verwaltungsgerichtshof; kurzfristige und überraschende Gesetzesänderung während laufender Rechtsmittelfrist und ohne Übergangsregelung; kein Verschulden des Klägerbevollmächtigten, der auf die - ursprünglich formal richtige - Rechtsmittelbelehrung vertraut hat; Grundsatz des fairen gerichtlichen Verfahrens

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (6)  

  • VGH Bayern, 23.06.2005 - 1 ZB 04.2215  

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Einreichung der Begründung beim zuständigen

    Die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, das vor der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Änderung des § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO verkündet oder anstelle einer Verkündung zugestellt worden ist, war auch nach der Änderung der Vorschrift beim Verwaltungsgericht einzureichen (BayVGH vom 7.10.2004 - 1 ZB 04.1811, Juris; vom 31.3.2005 - 8 ZB 04.2279, Juris; a. A. OVG NRW vom 8.10.2004 DÖV 2005, 484; BayVGH vom 13.10.2004 - 3 ZB 04.2171, Juris).

    Das gilt auch, obwohl die Vorschrift vor der Einreichung der Begründung geändert worden ist (anderer Ansicht OVG NRW vom 8.10.2004 DÖV 2005, 484; BayVGH vom 13.10.2004 - 3 ZB 04.2171, Juris; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124 a RdNr. 99; unentschieden VGH BW vom 19.10.2004 VBlBW 2005, 36/37).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2005 - 8 LA 243/04  

    Architekten & Ingenieure - Freischaffender Architekt

    Diese Änderung ist durch Art. 6 Nr. 2a, 14 des 1. Justizmodernisierungsgesetzes ohne Übergangsregelung eingeführt worden und erfasst daher auch laufende Anträge auf Zulassung der Berufung (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 8.10.2004 - 19 A 3946/04 - VGH München, Beschl. v. 13.10.2004 - 3 ZB 04.2171 - VGH Mannheim, Beschl. v. 19.10.2004 - 4 S 2142/04 -, VBlBW 2005, 36 f.; a. A. VGH München, Beschl. v. 31.3.2005 - 8 ZB 04.2279 -).

    Jedenfalls musste er nicht damit rechnen, dass "der Gesetzgeber ganz kurzfristig ohne Übergangsfristen die formalen Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels innerhalb einer laufenden Frist zur Einlegung und Begründung eines solchen Rechtsmittels ändert" (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.10.2004 - 3 ZB 04.2171 -, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2007 - 7 LA 269/04  

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit der

    Die Fristversäumung war aber deshalb unverschuldet, weil auch die rechtskundigen Prozessbevollmächtigten der Kläger, wie sie glaubhaft gemacht haben, nicht damit zu rechnen brauchten, dass der Gesetzgeber kurzzeitig und ohne Übergangsfristen die formalen Anforderungen an die Begründung eines ansonsten unverändert gegebenen Rechtsmittels ändert (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.10.2004 - 3 ZB 04.2171 -, juris, m. w. N.).
mehr
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2005 - 2 LA 1242/04  

    Einreichung der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung;

    Die Neufassung des § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO, die ohne eine Übergangsregelung eingeführt worden ist, erfasst auch laufende Anträge auf Zulassung der Berufung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.08.2005 - 8 LA 243/04 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 08.10.2004 - 19 A 3946/04 -, DÖV 2005, 484; Bay. VGH, Beschl. v. 13.10.2004 - 3 ZB 04.2171 -, juris; anderer Ansicht: Bay. VGH, Beschl. v. 31.03.2005 - 8 ZB 04.2279 -, juris; Beschl. v. 23.06.2005 - 1 ZB 04.2215 -, NJW 2005, 2634).
  • VGH Bayern, 03.04.2007 - 3 B 04.2722  

    Dienstunfall; sog. "Vergeltungsunfall" (hier: verneint); Angriff; Auslösung

    Der Senat hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2004 (Az. 3 ZB 04.2171) die Auffassung vertreten, dass nach der - ohne Übergangsfrist - erfolgten Rechtsänderung zum 1. September 2004 durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl 1, 2198) ab Inkrafttreten der Neuregelung die Zulassungsbegründung - auch bei anderslautender und ursprünglich auch zutreffender Rechtsbehelfsbelehrung durch das Verwaltungsgericht - beim Verwaltungsgerichtshof einzulegen war.
  • OVG Sachsen, 17.01.2005 - 5 B 831/04  

    Unterhaltsvorschussrechts - Antrag auf Zulassung der Berufung

    Daneben erscheint es in der hier gegebenen Konstellation auch möglich, im Fall einer nach bisherigem Recht fristgerechten Antragsbegründung in die versäumte Antragsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO zu gewähren (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.10.2004, 3 ZB 04.2171 - zitiert nach juris - RdNr. 4 f.).
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