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   VGH Bayern, 13.11.2003 - 12 B 99.2992   

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https://dejure.org/2003,16419
VGH Bayern, 13.11.2003 - 12 B 99.2992 (https://dejure.org/2003,16419)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.11.2003 - 12 B 99.2992 (https://dejure.org/2003,16419)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. November 2003 - 12 B 99.2992 (https://dejure.org/2003,16419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem Kinder- und Jugendhilferecht; Entziehung von Elternrechten und Übertragung auf einen Pfleger; Klagebefugnis bei Klagen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines ursprünglich anfechtbaren Verwaltungsaktes; Eingriff in die ...

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 2; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; SGB VIII § 35 a; ; BGB § 1630; ; BGB § 1666

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 990
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2003 - 12 B 99.2992
    d) Den Klägern fehlt aber auch dann die erforderliche Klagebefugnis, wenn grundsätzlich eine Klagebefugnis des Personensorge- und Erziehungsberechtigten gegen Bescheide des Jugendamtes, mit denen ihm selbst Hilfe zur Erziehung oder seinem Kind Eingliederungshilfe gewährt wird, zu bejahen wäre, weil eine rechtswidrige Verletzung seines Erziehungsrechts nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG möglich erscheint (so BVerwG vom 21.6.2001 NJW 2002, 232 = FEVS 53, 105).

    Der den Klägern verbliebene Restbereich an Elternrecht räumte ihnen diese Möglichkeit nicht ein, so dass sie auch nicht befugt im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO waren, die Bescheide vom 15. Dezember 1995 anzufechten, bzw. befugt sind, nunmehr die Feststellung von deren Rechtswidrigkeit zu beantragen (so BVerwG vom 21.6.2001, a.a.O.).

  • BVerfG, 29.11.1993 - 1 BvR 1045/93

    Effektiver Grundrechtsschutz im gerichtlichen Verfahren auch für vorläufige

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2003 - 12 B 99.2992
    Dabei ist unter Beachtung des Kindeswohls der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor allem bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern das Sorgerecht entziehen, strikt zu beachten (st. Rspr., z.B. BVerfG vom 29.11.1993, NJW 1994, 1208).
  • VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268

    Derjenige, gegen den gewichtige Indizien sprechen, kann zu

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2003 - 12 B 99.2992
    Zwar liegt eine Erledigung vor, weil die mit den Bescheiden vom 15. Dezember 1995 genehmigten Jugendhilfemaßnahmen längst durchgeführt wurden und auch bei einer Aufhebung dieser Bescheide nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BayVGH vom 18.7.1997 BayVBl 1998, 500).
  • VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416

    Herausnahme von Kindern aus der Pflegefamilie; Ausübung des

    Die Klagebefugnis im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO ist auch für die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines ursprünglich anfechtbaren Verwaltungsakts eine Sachurteilsvoraussetzung (vgl. BayVGH, U.v. 13. November 2003 - 12 B 99.2992 -).

    Allenfalls das Jugendamt der Beklagten in seiner Eigenschaft als Ergänzungspfleger wäre klagebefugt (BayVGH, U.v. 13.11.2003 - Az.: 12 B 99.2992 - juris).

  • VG Karlsruhe, 08.03.2022 - 8 K 1260/21

    Fehlende Klagebefugnis des nicht sorgeberechtigten Elternteils gegen

    Nicht sorgeberechtigte Eltern sind gegenüber der Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nicht klagebefugt (wie Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 4 LA 203/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Urteil vom 13.11.2003 - 12 B 99.2992 -juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -, juris Rn. 7).

    Eine Verletzung des Elternrechts des Klägers durch die angegriffene Maßnahme ist daher ausgeschlossen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 4 LA 203/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Urteil vom 13.11.2003 - 12 B 99.2992 -, juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -, juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 4 LA 203/12

    Eingriff eines Bescheides über die Gewährung von Jugendhilfe in Form der Hilfe

    Das Verwaltungsgericht dürfte zu Recht davon ausgegangen sein, dass ein Bescheid über die Gewährung von Jugendhilfe in Form der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nicht in das Elternrecht eingreift, weil er Inhalt und Umfang des Elternrechts nicht hoheitlich regelt, insbesondere nicht bestimmt, dass die Erziehungsberechtigten die gewährte Jugendhilfeleistung anzunehmen und die Durchführung der genehmigen Maßnahme zu dulden haben (ebenso Bay. VGH, Urt. v. 13.3.2003 - 12 B 99.2992 - u. Beschl. v. 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -).
  • VG Bayreuth, 20.07.2017 - B 3 K 16.691

    Kein Anspruch auf Übernahme bzw. Bezuschussung der Kosten für Unterbringung

    Eine Klagebefugnis der Klägerin folgt auch nicht unmittelbar Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (BayVGH, U.v. 13.3.2003 - 12 B 99.2992 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 14.8.2012 - 4 LA 203.12 - juris).
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