Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.04.2011 - 8 ZB 10.2177 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Straßenwegerechtliche Berücksichtigung der Absicht eine Aussiedlerhofstelle wieder zu beleben
- BAYERN | RECHT
Art 36 Abs 1 StrWG BY, Art 38 Abs 1 StrWG BY, Art 73 Abs 8 StrWG BY, Art 74 Abs 2 S 1 StrWG BY
Straßenwegerechtliche Berücksichtigung der Absicht eine Aussiedlerhofstelle wieder zu beleben | Die Absicht, eine aufgegebene landwirtschaftliche Nutzung wieder aufzunehmen und dazu eine Aussiedlerhofstelle neu zu errichten, braucht die Planfeststellungsbehörde in der Abwägung nur dann als ernsthaft zu berücksichtigen, wenn sie sich anhand der Umstände des Einzelfalls als zulässige und objektiv naheliegende Nutzungsabsicht sicher prognostizieren lässt. - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 36, Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 BayStrWG, Art. 73 Abs. 8 BayVwVfG
Straßenrecht: Neuer Aussiedlerhof contra neue Straßenführung | Planänderung; Aussiedlungsabsicht eines landwirtschaftlichen Betriebs; Prognosesicherheit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ernsthafte Berücksichtigung der Absicht zur Wiederaufnahme aufgegebener landwirtschaftlicher Nutzung und Neuerrichtung einer Aussiedlerhofstelle i.R.d. Abwägung durch die Planfeststellungsbehörde
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Planfeststellungsbehörde muss Absicht der Wiederbewirtschaftung einer Hofstelle nur bei naheliegender Prognose berücksichtigen
Verfahrensgang
- VG München, 13.07.2010 - M 2 K 09.11554
- VGH Bayern, 14.04.2011 - 8 ZB 10.2177
