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   VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080   

Volltextveröffentlichungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Bauvorlageberechtigung; Verzicht auf die Bestellung eines Entwurfsverfassers; Abgrenzung Innenbereich /Außenbereich; vorhandene Bebauung; Baulinienfestsetzung gemäß BayBO 1901; Fortgeltung als einfacher Bebauungsplan; Verfestigung einer Splittersiedlung; Ersatzbau; zulässigerweise errichtetes Wohngebäude

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (13)  

  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 1 B 06.517  

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sachbescheidungsinteresse

    Diese Anforderung gilt grundsätzlich auch für einen Vorbescheidsantrag (BayVGH vom 31.5.2001 BayVBl 2002, 339; vom 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - juris mit weiteren Nachweisen).

    Es kann offen bleiben, ob die Vorschrift in Abweichung von diesem Grundsatz auf Vorbescheidsanträge, durch die - wie hier - nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit geklärt werden soll, generell keine Anwendung findet (vgl. BayVGH vom 29.4.2003 - 26 ZB 02.2372 - juris; vom 15.7.2005 a.a.O.ch ).

    Art. 56 Abs. 4 BayBO 1998 kann jedoch entsprechend angewendet werden, wenn der (finanzielle) Aufwand für die Bestellung im Einzelfall unverhältnismäßig ist, weil mit dem Vorbescheidsantrag lediglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens geprüft werden soll und sich die für diese Prüfung erforderlichen Eckdaten mit der gebotenen Bestimmtheit den vorgelegten Unterlagen entnehmen lassen (BayVGH vom 15.7.2005 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 1 B 06.518  

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Bestimmtheit des Vorbescheidsantrags;

    Dieser Anforderung gilt grundsätzlich auch für einen Vorbescheidsantrag (BayVGH vom 31.5.2001 BayVBl 2002, 339; vom 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - juris mit weiteren Nachweisen).

    Es kann offen bleiben, ob die Vorschrift in Abweichung von diesem Grundsatz auf Vorbescheidsanträge, durch die - wie hier - nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit geklärt werden soll, generell keine Anwendung findet (vgl. BayVGH vom 29.4.2003 - 26 ZB 02.2372 - juris; vom 15.7.2005 a.a.O.ch ).

    Art. 56 Abs. 4 BayBO 1998 kann jedoch entsprechend angewendet werden, wenn der (finanzielle) Aufwand für die Bestellung im Einzelfall unverhältnismäßig ist, weil mit dem Vorbescheidsantrag lediglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens geprüft werden soll und sich die für diese Prüfung erforderlichen Eckdaten mit der gebotenen Bestimmtheit den vorgelegten Unterlagen entnehmen lassen (BayVGH vom 15.7.2005 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.12.2010 - 1 B 10.2057  

    Abgrenzung einer Erweiterung von einem Umbau

    Zwar kann -wohl im Einklang mit der Praxis des Landratsamts (vgl. BayVGH vom 15.7.2005 Az. 1 B 04.1080 RdNr. 37) -zugunsten der Klägerin angenommen werden, dass mit der Genehmigung vom 11. Januar 1950 auch der damals vorhandene Gebäudebestand legalisiert wurde.

    Diese -zwischen den Beteiligten im Übrigen nicht strittige -rechtliche Beurteilung hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Juli 2007 (1 B 04.1080 ), das ein Grundstück in vergleichbarer Uferlage des *****sees betrifft, im Einzelnen begründet ( RdNrn. 37 ff.).

mehr
  • VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080  

    Versäumung der Frist für die Begründung der Berufung; Wiedereinsetzung in den

    Andererseits kann ein bebautes Grundstück am Ortsrand infolge besonderer topographischer Verhältnisse auch vom Bebauungszusammenhang "abgekoppelt" sein (BayVGH vom 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - Juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.06.2007 - 25 CS 07.940  

    Abweichung von Abstandsflächenvorschriften

    Die Voraussetzungen hierfür waren, dass die Regelungen den Vorschriften entsprachen, auf deren Grundlage sie erlassen worden sind, dass ihr Inhalt nach den damaligen Maßstäben als abwägungsgerecht angesehen werden konnte, dass Festsetzungen dieses Gehalts nach § 9 BBauG zulässig waren und dass die Festsetzungen auch nach dem neuen Recht - also nach dem Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 - das Ergebnis einer rechtmäßigen Abwägung hätten sein können (BVerwG vom 20.10.1972 BayVBl 1973, 501 und vom 16. Dezember 2003 ZfBR 2004, 383; BayVGH vom 15.7.2005 Az. 1 B 04.1080 ; Bielenberg/Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 233 RdNr. 87 ff.).
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 1 ZB 07.346  

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorbescheidsantrag für die

    Die daraufhin erhobene Klage hatte in allen Instanzen keinen Erfolg (Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 5.2.2004 - M 11 K 02.2723; Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.7.2005 - 1 B 04.1080; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.2005 - 4 B 67.05).
  • VGH Bayern, 07.05.2007 - 1 B 05.1892  

    Vorbescheidsantrag für Wohngebäude; Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich;

    Andererseits kann ein bebautes Grundstück am Ortsrand infolge besonderer topografischer Verhältnisse oder wegen der "trennenden Wirkung" einer Straße oder einer anderen Anlage auch vom Bebauungszusammenhang "abgekoppelt" sein (BayVGH vom 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - Juris mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 1 N 06.2438  

    Eine Gemeinde darf mit ihrer Bauleitplanung verschiedene, teilweise gegenläufige

    Andererseits kann ein bebautes Grundstück am Ortsrand infolge besonderer topografischer Verhältnisse oder wegen der trennenden Wirkung einer Straße oder einer anderen Anlage auch vom Bebauungszusammenhang "abgekoppelt" sein (BVerwG vom 15.3.1997 BauR 1997, 988; VGH BW vom 8.2.1996 NuR 1998, 142; vgl. zum Ganzen auch das den Beteiligten bekannte Urteil des Senats vom 15.7.2005 Az. 1 B 04.1080 zur [verneinten] bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Wohnhauses bzw. Wochenendhauses auf dem auf Höhe des Plangebiets unmittelbar an den See grenzenden Grundstück Fl.Nr. 1028).
  • VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.700  

    Vorläufiger Rechtsschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung;

    Der Verweis auf den Beschluss des Senats vom 1. Juli 2009 (1 ZB 07.1653 ‹juris›) ist zwar als Erwiderung auf die vom Beigeladenen hervorgehobene missverständliche Formulierung in der angefochtenen Entscheidung berechtigt; er führt aber insofern nicht weiter, als auch in dem Beschluss vom 1. Juli 2009 nicht ausgeschlossenen wird, dass der Bebauungszusammenhang im Falle eines bebauten Grundstücks aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles und nach wertender Betrachtung bereits vor dem letzten Gebäude enden kann (vgl. BayVGH vom 17.5.2005 Az. 1 B 04.1080 ).
  • VG München, 02.12.2010 - M 11 K 08.2225  

    Nachbarklage; Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen; Bestandsschutz; legale

    Schließlich fällt z. B. für die Frage der Annahme eines Ortsteils im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB und für die Frage des dort genannten Bebauungszusammenhangs auch eine illegale Bebauung, mit deren Bestehen sich die Behörden auf Dauer abgefunden haben, ins Gewicht (BVerwG v. 6.11.1968, BVerwGE 31, 22 = BayVBl. 1969, 134; v. 23.11.1998 NVwZ-RR 1999, 364; BayVGH v. 15.7.2005, 1 B 04.1080) und kann dazu führen, dass auf einem unbebauten benachbarten Grundstück ein Wohnhaus genehmigt werden muss.
  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 1 ZB 08.912  

    Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die

  • VGH Bayern, 13.10.2008 - 1 N 06.2438  
  • VG München, 19.07.2010 - M 1 S 10.2977  

    Vorbescheidsantrag; Zurückstellungsbescheid; faktische Zurückstellung;

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