Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.07.2012 - 1 CS 12.830   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zurückstellung bei konkreter planerischer Vorstellung

  • BAYERN | RECHT

    § 1 Abs 6 Nr 5 BauGB, § 5 Abs 2b BauGB, § 15 Abs 3 BauGB
    Zurückstellung bei konkreter planerischer Vorstellung | Für eine Zurückstellung nach § 15 Abs. 3 BauGB ist wie für eine Veränderungssperre und eine Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 BauGB ein Mindestmaß an konkreter planerischer Vorstellung erforderlich, aber auch ausreichend. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn die von der Gemeinde formulierten Planungsziele eindeutig erkennen lassen, in welche Richtung sie die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet steuern will.

  • Landesanwaltschaft Bayern

    § 5 Abs. 2b, § 15 Abs. 1, 3BauGB
    Bauplanungsrecht: Zurückstellung eines Bauantrags für die Errichtung eines Mobilfunkmastes | Zurückstellung eines Bauantrags; Mobilfunkanlage; Sachliche Teilflächennutzungsplanung für Mobilfunkanlagen; Hinreichend bestimmtes Planungskonzept; Konkretisierungserfordernis




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG München, 08.08.2012 - M 1 E 12.3363  

    Antrag der Standortgemeinde auf Erlass eines Zurückstellungsbescheids

    Zum anderen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof inhaltliche Anforderungen an die zu sichernde Planung gestellt und ein Sicherungsbedürfnis dann verneint, wenn sich aus konkreten Anhaltspunkten Zweifel ergäben, ob der Windkraft im Planungsgebiet substanziell Raum gegeben werde (BayVGH vom 20.4.2012 22 CS 12.310 RdNr. 21 f. Beschlussausfertigung - BA - S. 12 f.) oder die Planung sich als nicht realisierungsfähig erweise (BayVGH vom 16.6.2012 1 CS 12.830 RdNr. 14 BA S. 6).
  • VG München, 25.07.2012 - M 9 K 11.4957  

    Mobilfunkmast; Veränderungssperre; Negativplanung; Ausnahme

    Nach der Rechtsprechung ist für die Zulässigkeit eine Veränderungssperre hinsichtlich der zu Grunde liegenden Bauleitplanung ein von den Umständen des Einzelfalls abhängiges Mindestmaß an konkreter planerischer Vorstellung erforderlich, aber auch ausreichend (BayVGH v. 16.07.2012, 1 CS 12.830 m.w.N., ).
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