Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.03.2008 - 10 ZB 07.1565 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Regelausweisung; Ausnahme
- bayern.de
§§ 11, 30, 38, 53 Nr. 3, 54 Nr. 1, 56 Abs. 1 AufenthG, Art. 6 GG, Art. 8 EMRK
Ausländerrecht: Ausweisung // Regelausweisung, Ausnahme, atypischer Geschehensablauf, Ermessensausübung, Einschleusen von Ausländern, erschlichener Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Gefahrenprognose, Sperrwirkung, Familiennachzug
Verfahrensgang
- VG München, 02.05.2007 - M 23 K 06.2578
- VGH Bayern, 17.03.2008 - 10 ZB 07.1565
Wird zitiert von ... (5)
- VG München, 23.06.2008 - M 25 K 08.1709
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug
Der Bescheid ist zwischenzeitlich bestandskräftig, nachdem die hiergegen erhobene Klage sowie der entsprechende Zulassungsantrag erfolglos geblieben sind (VG München U. v. 2.5.2007 Az. M 23 K 06.2578; BayVGH B. v. 17.3.2008 Az. 10 ZB 07.1565).Der rechtskräftig ausgewiesenen Ehefrau des Klägers könnte im Übrigen auch keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; siehe auch Beschl. des BayVGH v. 17.3.2008 Az. 10 ZB 07.1565 betreffend die Ehefrau des Klägers).
- VGH Bayern, 23.02.2009 - 10 ZB 08.2170
Niederlassungserlaubnis; fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; …
Dies ist bereits im Verfahren der Ehefrau des Klägers näher ausgeführt worden (vgl. BayVGH vom 17.3.2008 10 ZB 07.1565 RdNrn. 19 bis 22). - VG München, 25.03.2010 - M 12 K 09.4249
Chinesischer Staatsangehöriger; Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; erhebliche …
Teilen jedoch die Angehörigen - wie vorliegend - die Staatsangehörigkeit oder die Herkunft des ausreisepflichtigen Ausländers, kann die Berücksichtigung des Schutzes von Ehe und Familie nur geringeres Gewicht beanspruchen (BayVGH v. 17.3.2008 - 10 ZB 07.1565).
- VG München, 12.11.2009 - M 12 K 09.238
Zwingende Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; Betäubungsmittelstraftaten
Allerdings drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft zum Beispiel wegen der deutschen Staatsangehörigkeit eines Familienmitglieds nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden kann (BVerfG v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08; BayVGH v. 17.3.2008 - 10 ZB 07.1565). - VG Augsburg, 14.04.2010 - Au 6 K 09.1673
Albanischer Staatsangehöriger; im Bundesgebiet aufgewachsen; Ausweisung wegen …
Ausnahmefälle, welche die gesetzliche Regelvermutung aufheben und eine Ausweisung nur nach Ermessen zulassen, können vorliegen, wenn ein atypischer Geschehensablauf festzustellen ist, welcher das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BayVGH vom 17.3.2008, Az. 10 ZB 07.1565, juris, RdNr. 12 m.w.N.).
