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   VGH Bayern, 17.12.1998 - 9 N 93.1261   

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Wird zitiert von ...  

  • VGH Bayern, 31.10.2000 - 9 N 96.3505  

    Naturschutzrecht: Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit einer

    Der dagegen gerichtete Normenkontrollantrag der Rechtsvorgängerin der Antragstellerin wurde mit Senatsurteil vom 17. Dezember 1998 (9 N 93.1261) abgelehnt.

    Die Bestimmung dieser Vorbehaltsfläche zu Gunsten des Kalkabbaus enthält eine landesplanerische Zielvorgabe in Gestalt einer Abwägungsdirektive mit dem Inhalt, dass zwar einerseits dem Belang des Kalkabbaus im Verhältnis zu anderen konkurrierenden Nutzungsalternativen besonderes Gewicht beizumessen ist, andererseits aber dieser Belang auch im Wege der Abwägung grundsätzlich überwunden werden kann (vgl. zur Bedeutung von Vorbehaltsgebieten BVerwGE 90, 329 ff; BayVGH U.v. 21.1.1998 - 26 N 95.1652 - BayVBl 1998, 436 ff; BayVGH, U.v. 14.10.1996 - 14 N 94.4159 - BayVBl 1997, 178 ff; U.v. 4.4.1995 - 8 N 92.1819 und 8 N 90.1696 - BayVBl 1996, 81 ff - jeweils zu § 1 Abs. 4 BauGB ; BayVGH, U.v. 17.12.1998 - 9 N 93.1261 - BayVBl 1999, 691 ff mit Anm. v. Goppel).

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