Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 BV 10.2506   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sportwettenvermittlung als unselbständiger Teil des Dienstleistungsverhältnisses zwischen ausländischem Wettanbieter und inländischem Wettvermittler; Rüge der Verletzung der Dienstleistungsfreiheit durch drittstaatsangehörigen Ausländer; Unionsrechtswidrigkeit des staatlichen Sportwettmonopol

  • BAYERN | RECHT

    Art 56 AEUV, Art 2 Abs 1 GG, § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlüStVtr BY, § 10 Abs 2 GlüStVtr BY, § 10 Abs 5 GlüStVtr BY, § 4 Abs 4 GlüStVtr BY
    Sportwettenvermittlung als unselbständiger Teil des Dienstleistungsverhältnisses zwischen ausländischem Wettanbieter und inländischem Wettvermittler; Rüge der Verletzung der Dienstleistungsfreiheit durch drittstaatsangehörigen Ausländer; Unionsrechtswidrigkeit des staatlichen Sportwettmonopols und allgemeine Handlungsfreiheit | Die Vermittlung von Sportwetten stellt nur einen unselbständigen Teil des Dienstleistungsverhältnisses zwischen dem ausländischen Wettanbieter und dem inländischen Wettkunden dar.

  • Landesanwaltschaft Bayern

    Glücksspiel

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermittlung von Sportwetten als unselbstständiger Teil des Dienstleistungsverhältnisses zwischen einem ausländischen Wettanbieter und einem inländischen Wettkunden; Auswirkungen der Unionsrechtswidrigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols auf eine gegenüber einem Drittstaatsangehörigen ergangene Untersagungsverfügung

  • rechtsportal.de

    Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; Staatliches Sportwettenmonopol; Unionsrechtlicher Anwendungsvorrang der Dienstleistungsfreiheit; Dienstleistungsbeziehung; Drittstaatsangehöriger; Individualrechtschutz; Internetterminal

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (6)  

  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259  

    Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung

    Zu diesen von der Dienstleistungsfreiheit umfassten Tätigkeiten gehört namentlich auch die Werbung für Glücksspiele, weil sie nur eine konkrete Einzelheit der Veranstaltung und des Ablaufs der der Dienstleistungsfreiheit unterfallenden Glücksspiele darstellt, auf die sie sich bezieht (vgl. EuGH vom 24.03.1994 Rs. C-275/92 - Schindler - RdNr. 22; EuGH vom 08.09.2010 Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a - RdNr. 56; BayVGH vom 18.04.2012 Az. 10 BV 10.2506 RdNr. 56; BayVGH vom 18.04.2012 Az. 10 BV 10.2273 RdNr. 57).

    Denn unabhängig davon, dass die Klägerin sich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Deutschland, die nach Art. 62 in Verbindung mit Art. 54 AEUV den Mitgliedstaaten angehörigen natürlichen Personen gleichgestellt ist, grundsätzlich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen kann, kann sie im Interesse der Gebote der effektiven Geltung des Unionsrechts und eines wirksamen Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 EUV) auch die Unionsrechtswidrigkeit der in der Untersagungsanordnung liegenden Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit eines Glücksspielanbieters in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union geltend machen (vgl. BayVGH vom 18.04.2012 Az. 10 BV 10.2506 RdNrn. 59 ff.; BayVGH vom 18.04.2012 Az. 10 BV 10.2273 RdNrn. 60 ff.).

  • VGH Bayern, 15.05.2012 - 10 BV 10.2257  

    Vermittlung von Sportwetten; glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung;

    Art. 56 AEUV ist dabei auch auf die Vermittlung von Sportwettangeboten durch die Klägerin anwendbar, weil die Tätigkeit des Vermittlers bezogen auf die Erbringung der Wettdienstleistung keine selbständige Bedeutung hat, sondern eine konkrete Einzelheit der Veranstaltung und des Ablaufs des Spiels darstellt (vgl. BayVGH vom 18.4.2012 Az. 10 BV 10.2506 und 10 BV 10.2273 noch nicht veröffentlicht unter Verweis auf EuGH vom 8.9.2011 Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a. - RdNr. 56; EuGH vom 6.11.2003 Rs. C-243/01 - Gambelli - RdNr. 58; EuGH vom 24.3.1994 Rs. C-275/92 - Schindler - RdNr. 22).
  • VG Augsburg, 21.05.2012 - Au 5 K 10.1418  

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung; Untersagung Sportwettenvermittlung;

    Selbst wenn es sich beim Kläger um einen Drittstaatsangehörigen handeln sollte, könnte sich dieser jedenfalls auf eine Verletzung seiner allgemeinen Handlungsfreiheit, geschützt durch Art. 2 Abs. 1 GG berufen (BayVGH vom 18.4.2012, Az.: 10 BV 10.2506; ).
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  • VG Augsburg, 21.06.2012 - Au 5 K 10.1398  

    Fortsetzungsfeststellungsklagen; Erledigung; Untersagung Sportwettenvermittlung;

    Selbst wenn es sich beim Kläger um einen Drittstaatsangehörigen handeln sollte, könnte sich dieser jedenfalls auf eine Verletzung seiner allgemeinen Handlungsfreiheit, geschützt durch Art. 2 Abs. 1 GG berufen (BayVGH vom 18.4.2012, Az.: 10 BV 10.2506; ).
  • VG Augsburg, 21.06.2012 - Au 5 K 10.1400  

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung; Untersagung Sportwettenvermittlung;

    Selbst wenn es sich beim Kläger um einen Drittstaatsangehörigen handeln sollte, könnte sich dieser jedenfalls auf eine Verletzung seiner allgemeinen Handlungsfreiheit, geschützt durch Art. 2 Abs. 1 GG berufen (BayVGH vom 18.4.2012, Az.: 10 BV 10.2506; ).
  • VG Augsburg, 21.05.2012 - Au 5 K 10.1401  

    Untersagungsverfügung der Sportwettenvermittlung; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Selbst wenn es sich beim Kläger um einen Drittstaatsangehörigen handeln sollte, könnte sich dieser jedenfalls auf eine Verletzung seiner allgemeinen Handlungsfreiheit, geschützt durch Art. 2 Abs. 1 GG berufen (BayVGH vom 18.4.2012, Az.: 10 BV 10.2506; ).
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