Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040; 8 A 02.40045; 8 A 02.40051; 8 A 02.40056   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • bayern.de

    Art. 234 EG-Vertrag; Art. 10 Abs. 2 EG-Vertrag; Art. 48 Abs. 2 BayNatSchG; Art. 2 Richtlinie 92/43 /EWG; Art. 3 Richtlinie 92/43 /EWG; Art. 4 Richtlinie 92/43 /EWG
    FFH-Richtlinie - Vorabentscheidungsverfahren - Schutzstatus vor Aufnahme in die Kommissionsliste

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Schutzregime des Art. 3 Abs. 1 FFH-Richtlinie 92/43/EWG

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Vorabentscheidungsverfahren, FFH-Richtlinie, FFH-Gebiet, Schutzstatus vor Aufnahme in die Kommissionsliste

  • Judicialis

    Vorabentscheidungsverfahren, FFH-Richtlinie, FFH-Gebiet, Schutzstatus vor Aufnahme in die Kommissionsliste

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Baustopp für Isental-Autobahn - A 94 beschäftigt EuGH

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Baustopp für Isental-Autobahn - A 94 beschäftigt Europäischen Gerichtshof

Sonstiges

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (20)  

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05  

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Der Verwaltungsgerichtshof habe das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über den Vorlagebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. April 2005 8 A 02.40040 u.a. (juris) aussetzen müssen.

    Die Planfeststellungsbehörde hatte keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass die Erhaltungsziele potenzieller Schutzgebiete im Sinne der FFH-RL nachhaltig und erheblich beeinträchtigt würden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. April 2005 8 A 02.40040 BA S. 6).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023  

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klage eines in der Vorausschau

    In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 8. August 2006 im Gegensatz zur früheren Fassung vom 25. April 2000 darauf verzichtet hat, eine bestimmte Trasse als Ziel der Raumordnung und Landesplanung zu bestimmen (nur auf diese frühere Fassung bezog sich die Entscheidung des BayVGH vom 19.4.2005 a.a.O.).

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind bereits vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024  

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung;

    In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 8. August 2006 im Gegensatz zur früheren Fassung vom 25. April 2000 darauf verzichtet hat, eine bestimmte Trasse als Ziel der Raumordnung und Landesplanung zu bestimmen (nur auf diese frühere Fassung bezog sich die Entscheidung des BayVGH vom 19.4.2005 a.a.O.).

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind bereits vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).

mehr
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05  

    Zulässigkeit von Eingriffen in potenzielle FFH-Gebiete

    Das vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Januar 2005 eingeleitete Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 234 EGV (Bay. VGH, Beschluss v. 19.04.2005 - 8 A 02.40040 u.a.) ist für die Entscheidung im vorliegenden Verfahren nicht vorgreiflich.
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40026  

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klagen von in der Vorausschau

    In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 8. August 2006 im Gegensatz zur früheren Fassung vom 25. April 2000 darauf verzichtet hat, eine bestimmte Trasse als Ziel der Raumordnung und Landesplanung zu bestimmen (nur auf diese frühere Fassung bezog sich die Entscheidung des BayVGH vom 19.4.2005 a.a.O.).

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind bereits vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07  

    Beseitigung der Lakomaer Teiche zur Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord

    Diese beziehen sich auf die erste Vorlagefrage, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Gerichtshof mit Beschluss vom 19. April 2005 (- 8 A 02.40040 u.a. - BayVBl 2005, 659) zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte: "Welches Schutzregime verlangt Art. 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG in Verbindung mit der sechsten Begründungserwägung dieser Richtlinie unter Berücksichtigung des Frustrationsverbots gemäß Art. 10 Abs. 2 des EG-Vertrages im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 (Draggagi u.a., Slg. 2005, I-167) für Gebiete, insbesondere solche mit prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder prioritären Arten, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten, bevor sie in die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach dem Verfahren des Artikel 21 der Richtlinie festgelegte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen sind?".

    Vielmehr hatte die dortige Planfeststellungsbehörde ohne vorherige Einholung einer Stellungnahme der Kommission angenommen, es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Erhaltungsziele potenzieller Schutzgebiete im Sinne der FFH-Richtlinie oder von Teilbereichen solcher Gebiete nachhaltig und erheblich beeinträchtigt würden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. April 2005 - 8 A 02.40040 - zitiert nach Juris; insoweit nicht abgedruckt in BayVBl. 2005, 659).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40025  

    Existenzgefährdung eines Betriebs

    In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 8. August 2006 im Gegensatz zur früheren Fassung vom 25. April 2000 darauf verzichtet hat, eine bestimmte Trasse als Ziel der Raumordnung und Landesplanung zu bestimmen (nur auf diese frühere Fassung bezog sich die Entscheidung des BayVGH vom 19.4.2005 a.a.O.).

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).

  • BVerwG, 31.01.2006 - 4 B 49.05  

    FFH-Gebiet; gemeldetes -; Gemeinschaftsliste; Vorabentscheidung; Europäischer

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, auf den sie sich beruft, hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, welches Schutzregime Art. 3 Abs. 1 FFH-RL in Verbindung mit der 6. Begründungserwägung für Gebiete verlangt, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten, bevor sie in die Gemeinschaftsliste aufgenommen worden sind, und wie sich auf dieses Schutzregime auswirkt, wenn die genannten Gebiete bereits in der der Kommission zugeleiteten Vorschlagsliste aufgeführt sind (vgl. Beschluss vom 19. April 2005 - 8 A 02.40040 u. a.).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 7 KS 220/02  

    Straßenplanung, Hochwasserschutz und Artenschutz; Artenschutz; Hochwasserschutz;

    Weitergehende Anforderungen stellt das Gemeinschaftsrecht in Gestalt des Art. 10 Abs. 1 EG-Vertrag nicht (so aber BayVGH, Beschl. v. 19.04.2005 - 8 A 02.40040 u.a. -, der konsequenterweise die Straßenbaubehörden als Träger öffentlicher Gewalt in der Pflicht sehen müsste, selbst bei bestandskräftiger Straßenplanung beispielsweise auf Ausschreibungen zur Umsetzung dieser Planung zu verzichten).
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021  

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    Insbesondere hat sie nicht geltend gemacht, dass aufgrund des Funds eines Springfrosches am Grimmelbach beim Augenschein am 15. April 2004 im Verfahren Forstinning-Pastetten (vgl. Niederschrift über den Augenschein vom 15.4.2004 im Verfahren 8 A 02.40040, S. 9), auf das sie sich nunmehr beruft, eine andere Beurteilung veranlasst wäre.
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007  

    Planfeststellung für Neubau der A 94

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025  

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024  

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023  

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022  

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VG Freiburg, 18.10.2005 - 1 K 1928/04  

    Rücknahme einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei

  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 8 AS 07.40056  

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 Forstinning-Pastetten im Korridor über Dorfen.

  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 8 A 11.40020  

    Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung; Gehörsverletzung (verneint);

  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40056  

    Vorabentscheidungsverfahren, FFH-Richtlinie, FFH-Gebiet, Schutzstatus vor

  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40051  

    Vorabentscheidungsverfahren, FFH-Richtlinie, FFH-Gebiet, Schutzstatus vor

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