Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.08.2009 - 7 N 08.1936   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18922
VGH Bayern, 19.08.2009 - 7 N 08.1936 (https://dejure.org/2009,18922)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.08.2009 - 7 N 08.1936 (https://dejure.org/2009,18922)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. August 2009 - 7 N 08.1936 (https://dejure.org/2009,18922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schulsprengeländerung; Auflösung einer Teilhauptschule; Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers; Schülerzahlprognosen; Mehrzügigkeit und Durchgängigkeit der Hauptschule; finanzielle Mehrbelastung eines Schulverbandsmitglieds; Verkehrsverbindung; entgegenstehender ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in den kommunalen Kernbereich der Finanzhoheit durch eine Umsprengelung von Hauptschülern; Erfordernis einer Zustimmung der in qualifizierter Form Anzuhörenden zur Umsprengelung der Hauptschulen; Organisationsänderung zur Schaffung durchgängiger Hauptschulen mit ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 47 Abs. 2; ; VwGO § 195 Abs. 7; ; BayEUG Art. 26; ; BayEUG Art. 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingriff in den kommunalen Kernbereich der Finanzhoheit durch eine Umsprengelung von Hauptschülern; Erfordernis einer Zustimmung der in qualifizierter Form Anzuhörenden zur Umsprengelung der Hauptschulen; Organisationsänderung zur Schaffung durchgängiger Hauptschulen mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 147
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 27.07.1994 - 7 N 93.2294
    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2009 - 7 N 08.1936
    Das Gericht kann einen Verstoß gegen die ermächtigende Norm nur feststellen, wenn die Entscheidung des Verordnungsgebers mit den in Art. 32 Abs. 2 bis 4 BayEUG niedergelegten Grundsätzen über die Gliederung der Volksschulen nicht vereinbar ist oder auf unzutreffenden tatsächlichen Feststellungen, sachwidrigen Erwägungen oder einem fehlerhaften Abwägungsvorgang beruht, insbesondere gegen die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Satz 1 BV, Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Grundsätze der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit verstößt (ständige Rechtsprechung seit BayVGH vom 27.7.1994 BayVBl 1994, 690/691, zuletzt BayVGH vom 11.3.2008 a.a.O.).

    Eine Verletzung der Finanzhoheit der Antragstellerin wäre anzunehmen, wenn sie ihre sonstigen Angelegenheiten infolge der zusätzlichen Belastungen nicht mehr angemessen oder im erforderlichen Mindestmaß erfüllen könnte (vgl. BVerfG vom 15.10.1985 BVerfGE 71, 25/36 f; BayVGH vom 27.7.1994 a.a.O. S. 692).

  • VGH Bayern, 11.03.2008 - 7 N 07.1754

    Schulsprengeländerung; Zweizügigkeit der Hauptschule; Auflösung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2009 - 7 N 08.1936
    Eine Zustimmung der so in qualifizierter Form Anzuhörenden ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats allerdings nicht erforderlich (zuletzt BayVGH vom 11.3.2008 Az. 7 N 07.1754 und 7 N 07.1779 ; vgl. auch Kiesl/Stahl, Das Schulrecht in Bayern, Anm. 4 zu Art. 26 BayEUG und Anm. 6.1 zu Art. 32 BayEUG).

    Das Gericht kann einen Verstoß gegen die ermächtigende Norm nur feststellen, wenn die Entscheidung des Verordnungsgebers mit den in Art. 32 Abs. 2 bis 4 BayEUG niedergelegten Grundsätzen über die Gliederung der Volksschulen nicht vereinbar ist oder auf unzutreffenden tatsächlichen Feststellungen, sachwidrigen Erwägungen oder einem fehlerhaften Abwägungsvorgang beruht, insbesondere gegen die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Satz 1 BV, Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Grundsätze der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit verstößt (ständige Rechtsprechung seit BayVGH vom 27.7.1994 BayVBl 1994, 690/691, zuletzt BayVGH vom 11.3.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06

    Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2009 - 7 N 08.1936
    Zwar ist eine formelle Begründung für Rechtsverordnungen der vorliegenden Art gesetzlich nicht vorgesehen und auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht erforderlich (vgl. BVerfG vom 26.1.1987 NVwZ 1987, 879; BVerwG vom 10.1.2007 NVwZ 2007, 958 f.).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2009 - 7 N 08.1936
    Eine Verletzung der Finanzhoheit der Antragstellerin wäre anzunehmen, wenn sie ihre sonstigen Angelegenheiten infolge der zusätzlichen Belastungen nicht mehr angemessen oder im erforderlichen Mindestmaß erfüllen könnte (vgl. BVerfG vom 15.10.1985 BVerfGE 71, 25/36 f; BayVGH vom 27.7.1994 a.a.O. S. 692).
  • BVerfG, 26.01.1987 - 1 BvR 969/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 39h Abs. 1, Abs. 3 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2009 - 7 N 08.1936
    Zwar ist eine formelle Begründung für Rechtsverordnungen der vorliegenden Art gesetzlich nicht vorgesehen und auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht erforderlich (vgl. BVerfG vom 26.1.1987 NVwZ 1987, 879; BVerwG vom 10.1.2007 NVwZ 2007, 958 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht