Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.04.2011 - 15 N 10.1320   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    1. Plansätze mit einer "Soll"-Struktur nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BayLplG erfüllen die Merkmale eines Ziels der Raumordnung im Sinn des § 1 Abs. 4 BauGB nur, wenn der Plangeber die Abweichungsvoraussetzungen für atypische Sachverhalte mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit selbst fes

  • BAYERN | RECHT

    § 47 VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 10 Abs 4 BauGB, § 12 Abs 1 S 1 BauGB, § 12 Abs 3 BauGB, § 12 Abs 3a BauGB, § 12 Abs 4 BauGB, § 12 Abs 6 S 1 BauGB, § 3 Abs 1 ROG, Art 3 Abs 1 S 1 LPlG BY, Art 11 LPlG BY, § 42 BNatSchG 2002

  • Landesanwaltschaft Bayern

    § 47 Abs. 2 VwGO, § 1 Abs. 3, 4, § 1a Abs. 2, § 12 BauGB, § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG, Art. 3 Abs. 2, Art.11 BayLplG, § 42 BNatSchG 2002, § 44 BNatSchG 2007, LEP 2006
    Bauplanungs-, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Ziele der Raumordnung | Normenkontrolle; Antragsbefugnis; 5-Sterne-Hotel im Außenbereich; Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Vorhaben- und Erschließungsplan; Durchführungsvertrag; Finanzielle Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers; Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung; Ziele der Raumordnung

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenständige Festlegung der Abweichungsvoraussetzungen für atypische Sachverhalte durch den Plangeber als Voraussetzung eines Plansatzes mit einer "Soll"-Struktur zur Raumordnung; "Körperliche" Vereinigung von Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan in einer Planurkunde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - "Soll"- Plansätze können Raumordnungsziele sein!

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan kann auch ohne körperlich selbstständigen Vorhaben- und Erschließungsplan wirksam sein

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2011, 821



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)  

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 5 S 920/10  

    Wirksamkeitsvoraussetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

    Denn das Vorliegen eines - in den Bebauungsplan aufgenommenen - Vorhaben- und Erschließungsplans ist Wirksamkeitsvoraussetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vgl. OVG NW, Urt. v. 23.01.2006 - 7 D 60/04.NE - BayVGH, Urt. v. 20.04.2011 - 15 N 10.1320 -, BauR 2011, 1775).
  • VG Augsburg, 09.08.2012 - Au 4 S 12.768  

    Baurecht; Nachbarantrag; Neubau eines Einkaufszentrums in der Innenstadt von ...;

    Lärmbelästigungen aus Baustellenlärm, die im Zuge des Vollzugs des Bebauungsplans auftreten, sind grundsätzlich nicht in die Abwägung einzubeziehen (vgl. BayVGH vom 20.4.2011 - Az. 15 N 10.1320 m.w.N. - juris).

    Probleme, welche sich allein aus der Realisierung eines Bebauungsplanes ergeben, gehören wegen ihrer zeitlichen Begrenzung selbst dann regelmäßig nicht zu den Konflikten, welche der Bebauungsplan selbst lösen muss, wenn die vollständige Realisierung des Planes mehrere Jahre in Anspruch nimmt (vgl. BayVGH vom 20.4.2011 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 21.11.2012 - 15 ZB 10.1796  

    Teilweises Verbot von Fremdwerbung in Mischgebiet (Größenbeschränkung); besondere

    Für die Frage des Inhalts der planerischen Konzeption einer Gemeinde und damit die städtebauliche Rechtfertigung eines Bebauungsplans und seiner Festsetzungen (§ 1 Abs. 3 BauGB) kommt es maßgeblich auf die zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses oder jedenfalls zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans gegebene Sach- und Rechtslage an (vgl. BayVGH vom 20.4.2011 -15 N 10.1320).
mehr
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 20.09  

    Folgen widersprechender Festsetzungen in Bebauungsplan?

    Wird in dieser Weise verfahren, ist das Abwägungsergebnis nicht schon fehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 20. April 2011 - 15 N 10.1320 -, BauR 2011, 1775; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09  

    Redaktionelle Berichtigungen im Rahmen der Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Wird in dieser Weise verfahren, ist das Abwägungsergebnis nicht schon fehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 20. April 2011 - 15 N 10.1320 -, BauR 2011, 1775; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 -, juris).
  • VGH Bayern, 02.12.2011 - 15 ZB 09.2595  

    Abgrabungsgenehmigung; Kiesabbau; Vorbehaltsfläche

    Es kann daher unerörtert bleiben, ob die Soll-Ziele B. I. 2.1.1.3 und B. IV. 1.6 des Regionalplans für die Region Landshut verbindlichen Charakter haben (vgl. BVerwG vom 16.12.2010 ZfBR 2011, 255; BayVGH vom 20.4.2011 Az. 15 N 10.1320; vom 25.5.2011 15 N 10.1568).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht