Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA ONLINE , S. 79

    § 80a VwGO
    Interessenabwägung bei § 80a VwGO bei offener Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem Mischgebiet, Nachbarrechtliche Abwehransprüche, Vollzugsinteresse des Bauherrn

Verfahrensgang

  • VG Regensburg, 06.09.2001 - RN 6 S 01.1491
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 9
  • ZfBR 2002, 698



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Wird zitiert von ... (82)  

  • VG Meiningen, 25.01.2006 - 5 E 386/05  

    Anfechtung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Windkraftanlagen;

    v. 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570 -, NVwZ-RR 2003, 9 f.; OVG Nordrhein- Westfalen, Besch.

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es, bei unklarer Rechtslage in der Regel dem Interesse des die Baugenehmigung Angreifenden den Vorrang einzuräumen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570 -, NVwZ-RR 2003, S. 9 f.; VGH Bad- Württ., Beschl. v. 03.06.1991 - 8 S 1170/91 -, BauR 1991, 590 f.).

    Die Beigeladene hat nicht dargetan, dass die Möglichkeit der Ausnutzung der Baugenehmigung erst nach Eintritt der Bestandskraft für diese zu unüberwindbaren finanziellen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen könnte, welche vergleichbar wären mit vollendeten Tatsachen zu Lasten des Bauherrn (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570 - , NVwZ-RR 2003, 9 f.).

  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327  

    Nachbarrechtsstreit

    Auch in den Fällen des gesetzlichen Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bleibt die Interessenabwägung (bei offenem Verfahrenausgang) einzelfallbezogen, d.h. individuell-konkret (vgl. BayVGH vom 21.12.2001, BayVBl. 2003, 48).

    Gesetzliche Vorgaben (wie hier in § 212a Abs. 1 BauGB) können bei der Interessenabwägung allenfalls dann berücksichtigungsfähig sein, wenn darüber hinaus nichts an Belangen feststellbar ist (vgl. BayVGH vom 21.12.2001 a.a.O. m.w.N.; siehe auch BayVGH vom 5.2.2004 Az. 15 CS 03.3182).

  • VGH Bayern, 01.02.2007 - 15 CS 06.2933  

    Nutzungsuntersagung bereits errichteter Solarmodule

    Offene Erfolgsaussichten führen zu einer Abwägung, ob das Interesse der Antragstellerin an der aufschiebenden Wirkung ihres Rechtsbehelfs das Interesse des Bauherrn an der sofortigen Wirksamkeit der Baugenehmigung überwiegt (Beschluss des Senats vom 21.12.2001 NVwZ-RR 2003, 9).

    Eine Verhinderung sogenannter vollendeter Tatsachen durch Errichtung des Vorhabens (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 21.12.2001 NVwZ-RR 2003, 9) kommt schon deshalb nicht mehr in Betracht, weil das fragliche Vorhaben nach Aktenlage im Wesentlichen errichtet ist.

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