Rechtsprechung
VGH Bayern, 23.11.2009 - 12 CS 09.2221 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kinder- und Jugendhilfe/ProzessrechtWiderruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege; Untersagung der Betreuung und Unterkunftsgewährung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Mitgliedschaft in der Scientology Kirche Deutschland e. V.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Erlaubnis zur Kindertagespflege wegen einer Zugehörigkeit zur Scientology Kirche Deutschland e. V.
- Judicialis
SGB VIII § 43; ; SGB VIII § 44 Abs. 3 Satz 2; ; AGSG Art. 35; ; AGSG Art. 36 Abs. 1 Satz 1; ; AGSG Art. 40; ; SGB X §§ 44 ff.; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung der Erlaubnis zur Kindertagespflege wegen einer Zugehörigkeit zur Scientology Kirche Deutschland e. V.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 15.07.2009 - M 18 S 09.2461
- VGH Bayern, 23.11.2009 - 12 CS 09.2221
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 CS 08.1417
Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 12 CS 09.2221
Im Einzelnen bezieht sie sich auf den Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2008 (Az. 12 CS 08.1417) und meint, die Anwendung von "scientologischen Verfahren" auf Kinder stelle ein erhebliches Risikopotential für das Kindeswohl dar.Damit bleibt es im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei einer reinen Interessensabwägung (…vgl. dazu ausführlich Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 80 RdNrn. 73 ff.; ebenso BayVGH vom 10.1.2008 Az. 12 CS 07.3433 und vom 17.12.2008 JAmt 2009, 392, jeweils m. w. N.).
Wie bereits in der Entscheidung vom 17. Dezember 2008 (a. a. O.) ausführlich dargestellt, geben die von der Antragsgegnerin in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse Anlass, die Frage der Kindeswohlgefährdung aufzuwerfen, wenn Organisationen oder Mitglieder der "Scientology-Organisation" im Bereich der erlaubnispflichtigen Pflege oder Erziehung von Kindern oder Jugendlichen tätig werden.
- VGH Bayern, 10.01.2008 - 12 CS 07.3433
Kinder- und Jugendhilferecht: Widerruf der Betriebserlaubnis für …
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 12 CS 09.2221
Damit bleibt es im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei einer reinen Interessensabwägung (…vgl. dazu ausführlich Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 80 RdNrn. 73 ff.; ebenso BayVGH vom 10.1.2008 Az. 12 CS 07.3433 und vom 17.12.2008 JAmt 2009, 392, jeweils m. w. N.).
- VGH Bayern, 19.05.2010 - 12 BV 09.2400
Tätigkeit einer Scientologin in der Kinderbetreuung
Bei der schriftlichen Bestätigung einer vorausgehend mündlich erteilten Anordnung oder Verfügung handelt es sich selbst regelmäßig nicht um einen Verwaltungsakt (…vgl. dazu Engelmann in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 33 RdNr. 15; so auch BayVGH vom 23.11.2009 Az. 12 CS 09.2221).Dass die aktive Mitgliedschaft einer Pflegeperson bei der Scientology Kirche Deutschland e. V. bzw. der Scientology Kirche Bayern e. V. Zweifel an deren Geeignetheit aufwirft, hat der Senat wiederholt dargelegt, denn es sind Organisationen, die das in der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) angelegte Recht von Kindern, sich frei von Einflussnahmen zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft entwickeln zu können, nicht achten (dazu Beschlüsse vom 23.11.2009 Az. 12 CS 09.2221 und vom 17.12.2008).
- VG Schwerin, 24.11.2022 - 6 A 1813/19
Kindertagespflegeerlaubnis für Tagesmutter mit NPD-Bezug
Demgemäß hat der VGH München in einem Fall des Widerrufs der Erlaubnis zur Kindertagespflege entschieden, dass ein solcher stets das letzte Mittel bleiben muss (vgl. VGH München…, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 12 B 12.1048 -, juris Rn. 32, 38; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 23. November 2009 - 12 CS 09.2221 -, juris Rn. 26, wo einer Tagespflegeperson aufgegeben worden war, die Personensorgeberechtigten zu betreuender Tageskinder über ihre Mitgliedschaft in der Scientology Kirche Deutschland e. V. zu informieren und einen entsprechenden Nachweis an das Jugendamt zu übersenden). - VGH Bayern, 09.05.2012 - 12 ZB 10.2184
Jugendhilfe- und Jugendförderungsrecht
Unabhängig davon, ob früher die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Kindertagespflege vorlagen, was hier nicht Streitgegenstand ist, fordert § 43 Abs. 2 SGB VIII für die Neuerteilung der Erlaubnis zur Tagespflege die Geeignetheit der Tagespflegeperson, weil sicherzustellen ist, dass u.a. qualifizierte und den pädagogischen Standards von Jugendhilfe entsprechende Leistungen erbracht werden (vgl. dazu BayVGH vom 23.9.2011, Az. 12 CS 09.2221).
- VGH Bayern, 17.05.2010 - 12 BV 09.2400
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrechts
Allein der Umstand, dass der abgelehnte Richter bereits mit dem Eilverfahren der Klägerin (Az. 12 CS 09.2221) befasst war, vermag die Besorgnis der Befangenheit ebenfalls nicht zu begründen. - VG München, 28.12.2022 - M 30 K 19.2699
Freiwillige kommunale Zuwendungen an Eltern-Kind-Initiativen, die Kinderbetreuung …
Die Annahme einer konkreten Gefährdungslage würde vielmehr die einzelfallbezogene Feststellung voraussetzen, dass sich scientologische Vorstellungen tatsächlich auf die Methoden der Kinderbetreuung und das den Kindern vermittelte Weltbild auswirken (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2009 - 12 CS 09.2221 - juris Rn. 26;… Wiesner in Wiesner/Wappler, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, 6. Aufl. 2022, § 43 Rn. 23). - VG München, 09.06.2010 - M 18 K 08.2177
Kein Anspruch auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis bei voller Erwerbsminderung
Die Ausübung der Kindertagespflege steht unter dem Erlaubnisvorbehalt, da sie (auch) eine sozialpädagogische Funktion hat, dafür zu sorgen, dass qualifizierte und dem pädagogischen Standard der Jugendhilfe entsprechende Leistungen erbracht werden, wobei dem Wohl der betreuten Kinder maßgebliches Gewicht zukommt (vgl. VGH, Beschl. v. 23.11.2009, Az. 12 CS 09.2221 S. 8). - VG München, 15.07.2009 - M 18 K 07.3391
Erlaubnis zur Ausübung der Tagespflege bei Erwerbsminderung
Die Ausübung der Kindertagespflege steht unter Erlaubnisvorbehalt, da sie (auch) sozialpädagogische Funktion hat, dafür zu sorgen, dass qualifizierte und den pädagogischen Standards der Jugendhilfe entsprechende Leistungen erbracht werden, wobei dem Wohl der betreuten Kinder maßgebliches Gewicht zukommt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.11.2009, 12 CS 09.2221 S. 8).