Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.05.2012 - 4 B 11.1215   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zuwendung; Leistungsanspruch auf Förderung; Null-Förderung nach FA-ZR 2006; maßgeblicher Zeitpunkt für die Förderentscheidung; Vertrauensschutz; überdurchschnittliche Finanzausstattung der Gemeinde

  • VGH Bayern

    Keine staatlichen Zuschüsse für finanzkräftige Kommune

  • BAYERN | RECHT

    Art 10 Abs 1 S 1 FinAusglG BY, Art 5 Abs 1 SchulFinG BY, Art 44 HO BY, Art 23 HO BY
    Zuwendung; Leistungsanspruch auf Förderung; Null-Förderung nach FA-ZR 2006; maßgeblicher Zeitpunkt für die Förderentscheidung; Vertrauensschutz; überdurchschnittliche Finanzausstattung der Gemeinde

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Bayern (Pressemitteilung)

    Keine staatlichen Zuschüsse für finanzkräftige Kommune

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Finanzkraft der Stadt Coburg

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Bayern, 30.08.2012 - 4 ZB 11.2584  

    Zuwendung; Leistungsanspruch auf Förderung; Null-Förderung nach FA-ZR 2006;

    Einen eigenständigen materiellen Förderanspruch direkt aus Art. 10 FAG, Art. 5 BaySchFG gibt es nicht (vgl. BayVGH vom 24.5.2012 4 B 11.1215 RdNr. 26, GK 17/2012 RdNr. 158).

    Im Übrigen hat der Senat bereits im mittlerweile rechtskräftig entschiedenen Parallelverfahren (Az. 4 B 11.1215 a.a.O.) darauf hingewiesen, dass aus der Tatsache, dass sich der die Förderung ablehnende Bescheid nicht mit den anderen Parametern der Nr. 5.3 FA-ZR 2006 befasse, nicht auf einen Ermessensnichtgebrauch bzw. Ermessensfehler geschlossen werden könne.

    Soweit die Begründung des Zulassungsantrags darauf verweist, dass der Senat in der Parallelsache (Az. 4 B 11.1215 a.a.O.) die Berufung zugelassen habe und die Sachverhalte bzw. die streitigen Rechtsfragen ähnlich bzw. nahezu identisch seien, kann dies eine Zulassung nicht begründen.

    Die Frage, ob das Staatsministerium der Finanzen überhaupt zum Erlass der Richtlinien befugt gewesen sei und ob Art. 10 FAG den Behörden überhaupt Ermessen einräume, ist bereits obergerichtlich geklärt und daher nicht mehr in einem Berufungsverfahren klärungsbedürftig (vgl. BayVGH vom 24.5.2012 a.a.O. RdNr. 26 m.w.N.).

    Das FAG selbst gewährt keinen Rechtsanspruch auf Förderung einer Einzelmaßnahme in einer bestimmten Höhe (BayVGH vom 24.5.2012 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 K 12.659  

    Pflegedienst; Investitionsförderung; Rücknahme; Förderzweck

    Die Modalitäten dieser Förderung sind nicht gesetzlich geregelt, der Gesetzgeber überlässt diese Regelung zulässigerweise den Kommunen (vgl. BayVGH vom 24.5.2012 Az. 4 B 11.1215 und vom 29.12.1999 BayVBl. 2000, 245).

    Selbst eine (zu) lange Bearbeitungsdauer eines Förderantrags kann nicht dazu führen, dass stattdessen ein früherer Zeitpunkt maßgebend wäre (vgl. BayVGH vom 24.5.2012 a.a.O.).

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