Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.01.1994 - 22 B 92.499 |
Volltextveröffentlichungen
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Immissionsschutzrecht: Versagung der Genehmigung für die Erweiterung eines Betriebs zur Hartsteingewinnung auf neue Abbauflächen
Verfahrensgang
- VG München, 26.11.1991 - M 16 K 90.2187
- VGH Bayern, 25.01.1994 - 22 B 92.499
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 25.01.2008 - 22 BV 06.3425
Freistellung eines Steinbruchs (Anlage zur Gewinnung von Steinen) vom …
Maßgeblich ist also, ob der gegenwärtig stattfindende oder angestrebte Gesteinsabbau räumlich, quantitativ und zeitlich in einem derart engen Zusammenhang mit dem bei Inkrafttreten der Genehmigungspflicht betriebenen Abbau steht, dass er sich als die fortgeführte Nutzung einer bereits errichteten Anlage (einer sogenannten Altanlage) darstellt (BayVGH vom 6.11.1993, VGH n.F. 47, 31; BayVGH vom 25.1.1994, NuR 1994, 449; BayVGH vom 13.2.1997, BayVBl 1998, 598; BayVGH vom 22.8.2002, NVwZ 2003, 496).Voraussetzung ist zunächst ein kohärentes Gesamtkonzept mit hinreichend konkreten Festlegungen in Bezug auf Umgriff und Erweiterungsflächen (BayVGH vom 25.1.1994, NuR 1994, 449).
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 5 S 2153/94
Erlaß einer Naturschutzverordnung für einen ehemaligen Steinbruch entgegen den …
Wenn die höhere Naturschutzbehörde gleichwohl nach abschließender gründlicher Prüfung (vgl. den Aktenvermerk v. 23.01.1991) zum Ergebnis gekommen ist, den Belangen des Naturschutzes den Vorrang einzuräumen vor den als durchaus gewichtig erkannten gegenläufigen privaten und öffentlichen Belangen, so bewegt sie sich dabei innerhalb des Freiraums, welcher der gerichtlichen Beurteilung und mithin der Beanstandung entzogen ist (vgl. zu dieser Wertung auch Urt. des Senats vom 16.12.1983 - 5 S 297/83 - NuR 1984, 149 = NVwZ 1984, 1700 und BayVGH, Urt. v. 25.01.1994 - 22 B 92.499 - NuR 1994, 449).
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