Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.07.2007 - 5 BV 07.276   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Landesanwaltschaft Bayern

    §§ 40b, 40 Abs. 3 Satz 1, 12b Abs. 3 StAG, § 89 Abs. 3 AuslG 1990
    Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung | Anspruchseinbürgerung; Rechtmäßiger Aufenthalt eines Elternteils; Unterbrechung; Verspätete Antragstellung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    StAG § 40 b; StAG § 4 Abs. 3 S. 1; AuslG § 89 Abs. 3; StAG § 12 b Abs. 3
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland, Aufenthaltsdauer, Eltern, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Erlaubnisfiktion, verspäteter Antrag, rechtmäßiger Aufenthalt, Aufenthaltsunterbrechung

  • bayern.de

    §§ 40b, 40 Abs. 3 Satz 1, 12b Abs. 3 StAG, § 89 Abs. 3 AuslG 1990
    Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung // Anspruchseinbürgerung; Rechtmäßiger Aufenthalt eines Elternteils; Unterbrechung; Verspätete Antragstellung

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung; Rechtmäßiger Aufenthalt; Unterbrechung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Einbürgerung; Rechtmäßiger Aufenthalt; Unterbrechung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • VG München, 12.05.2009 - M 25 S 09.842  

    Wiederherstellung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Dies spielt jedoch keine Rolle, weil gem. § 12 b Abs. 3 StAG Unterbrechungen des rechtmäßigen Aufenthalts, die lediglich darauf beruhen, dass der Ausländer nicht rechtzeitig die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt hat, außer Betracht bleiben (vgl. Berlit in: GK-StAR IV-2 § 12 b Rz 3; VGH BW, U. v. 25. Juli 2008 - 13 S 1683/07 - Rz 19 ff.; BayVGH, U. v. 25. Juli 2007 - 5 BV 07.276 - Rz 21 ff. u. U. v. 27. September 2008 - 5 BV 07.946 - Rz 18 ff.; BVerwG, U. v. 29. März 2006 - 5 C 4/05 - Rz 11 ff. u. B. v. April 2008 - 5 B 207/07 - Rz 5).

    Denn ihrem Wortlaut nach ist diese Vorschrift nicht nur auf Einbürgerungen nach § 10 StAG bezogen und auch sonst systematisch nicht klar von dem Staatsangehörigkeitserwerb kraft Inlandsgeburt abgegrenzt (vgl. Berlit in: GK-StAR IV-2 § 12 b Rz 3; BayVGH, U. v. 25. Juli 2007 - 5 BV 07.276 - Rz 22).

    Vielmehr entspricht die Anwendung des § 12 b Abs. 3 StAG auch in diesem Rahmen der jeweiligen gesetzgeberischen Erwartung, die mit der Voraussetzung eines rechtmäßigen gewöhnlichen Inlandsaufenthalts in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 8 und § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG verknüpft ist, nämlich der Erwartung einer hinreichenden Integration des betreffenden Ausländers (BVerwG, U. v. 29. März 2006 - 5 C 4/05 - Rz 15 u. U. v. 18. November 2004 - 1 C 31/03 - Rz 19, BayVGH, U. v. 25. Juli 2007 - 5 BV 07.276 - Rz 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2008 - 13 S 1683/07  

    Staatsangehörigkeitsausweis; analoge Anwendung von § 89 Abs. 2 AuslG 1990 bei

    Diese Integrationsvermutung wird aber nicht dadurch entkräftet, dass der betroffene Ausländer es in der Vergangenheit versäumt hat, rechtzeitig die Verlängerung seines Aufenthaltstitels zu beantragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2004, a.a.O..; Bay. VGH, Urteil vom 25.7.2007 - 5 BV 07.276 -, juris; Berlit, in: GK-StAR, Stand November 2005, § 12b StAG Rn. 3).
  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 5 BV 07.946  

    D (A), Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeitserwerb durch

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 - 5 BV 07.276 zur Unbeachtlichkeit einer vergleichbaren Unterbrechung ausgeführt:.
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