Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • strafrecht-online.de

    § 124a Abs. 6 S. 3 VwGO; § 124a Abs. 3 S. 4 VwGO; § 15 Abs. 1 VersG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 3 GG; Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 130 Abs. 4 StGB; § 194 StGB
    Verbot einer Versammlung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (hier: Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß" in Wunsiedel 2005) - Anforderungen an die Berufungsbegründung - Versammlungsverbot zum Schutz elementarer Rechtsgüter - Beschränkung des Inhalts und der Form einer Meinungsäußerung - Ehrschutz als Schranke der kollektiven Meinungsfreiheit - Recht der persönlichen Ehre der lebenden Verfolgten der nationalsozialistischen Herrschaft als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Schranken der Meinungsfreiheit - Anforderungen an die Umschreibung der Voraussetzungen der Strafbarkeit - Billigung und Verherrlichung sowie Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und Willkürherrschaft - Verletzung der Menschenwürde der Opfer des Nationalsozialismus

  • bayern.de

    § 15 Abs. 1 VersG, § 130 Abs. 4 StGB, Art. 3, 4, 5, 8, 19 Abs. 1 Satz 1, 103 Abs. 2 GG
    Versammlungsverbot - Gefährdung der öffentlichen Sicherheit - Billigung - Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft - Verletzung der Würde der Opfer - Störung des öffentlichen Friedens - "Rudolf-Heß-Gedenkmarsch" in Wunsiedel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versammlungsrecht: Versammlungsverbot, Wunsiedel, Rudolf Heß, Störung des öffentlichen Friedens

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Versammlungsverbot, Wunsiedel, Rudolf Heß, Störung des öffentlichen Friedens

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (8)  

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08  

    Zum Strafverbot der Legitimation der NS-Willkürherrschaft

    Die hiergegen gerichtete Berufung wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 26. März 2007 gleichfalls zurück (24 B 06.1894, [...] Rn. 16 ff.).
  • VG Bayreuth, 23.07.2008 - B 1 S 08.657  

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Insgesamt wird deutlich, dass das "Gedenken an Rudolf Heß" ganz offensichtlich nur als Vorwand dient, um in Wirklichkeit das Gedankengut des Nationalsozialismus zu verbreiten (so auch BayVGH vom 26.3.2007 Az. 24 B 06.1894).

    Sie stellt eine regelrechte Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus dar (vgl. BayVGH vom 26.3.2007 a.a.O.).

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung werden - soweit ersichtlich - keine Bedenken in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift geäußert (vgl. z.B. BayVGH vom 26.3.2007 Az. 24 B 06.1894 und vom 2.8.2007 Az. 24 CS 07.1784; OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.8.1007 Az. 2 M 252/07; OLG Rostock vom 19.7.2007 Az. 1 Ss 107/07 I 50/07).

  • VG Bayreuth, 24.06.2009 - B 1 S 09.410  

    1. Das Verbot der mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" angemeldeten Kundgebung

    Insgesamt wird deutlich, dass das "Gedenken an Rudolf Heß" ganz offensichtlich nur als Vorwand dient, um in Wirklichkeit das Gedankengut des Nationalsozialismus zu verbreiten (so auch BayVGH vom 26.3.2007 Az. 24 B 06.1894).

    Sie stellt eine regelrechte Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus dar (vgl. BayVGH vom 26.3.2007 a.a.O.).

    Dies wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht und in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher bestätigt (vgl. BVerwG vom 25.6.2008 a.a.O., BayVGH vom 26.3.2007 Az. 24 B 06.1894 und vom 2.8.2007 Az. 24 CS 07.1784; OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.8.2007 Az. 2 M 252/07; OLG Rostock vom 19.7.2007 Az. 1 Ss 107/07 I 50/07).

mehr
  • BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07  

    Erneute Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot,

    Mit Urteil vom 26. März 2007 - 24 B 06.1894 - hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die hiergegen gerichtete Berufung zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 24 CS 07.1784  

    Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten

    Insoweit wird Bezug genommen auf das Urteil des Senats vom 26. März 2007 (24 B 06.1894), das noch nicht rechtskräftig ist (die Revision ist beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 6 C 21.07 anhängig).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2007 - 2 M 252/07  

    Verbot einer Versammlung

    Der Senat schließt sich - jedenfalls im Rahmen der im vorläufigen Rechtsschutz nur möglichen summarischen Prüfung - dieser vom BayVGH in seinem Urteil vom 26.03.2007 (24 B 06.1894 -, Juris) vertretenen und ausführlich begründeten Auffassung an.
  • VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07  

    Würdigung von Rudolf Hess als Mordopfer

    Auch wenn man - anders, als die Gesetzesmaterialien es nahelegen (BT-Drs. 15/5051) - davon ausgeht, dass es sich insoweit um ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal handelt, das nicht bereits durch die Billigung des nationalsozialistischen Regimes indiziert ist (BVerwG, Urteil vom 25.06.2008, a.a.O.), ergibt sich hier jedenfalls aus dem Bezug der plakatierten Äußerung zum Todestag von Rudolf Heß, den hierzu durchgeführten oder geplanten Gedenkveranstaltungen sowie aus der Verkehrung der Täter-Opfer-Rolle eine Verletzung der Würde der Opfer (VG Bayreuth, Beschluss vom 23.07.2008 - B 1 S 08.657 -, Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2007 - 2 M 252/07 -, Juris; BayVGH, Urteil vom 24.03.2007 - 24 B 06.1894 -, Juris).
  • VG Bayreuth, 24.07.2012 - B 1 K 11.572  

    Beabsichtigter "Rudolf-Heß-Gedenkgottesdienst"; Erledigung durch Zeitablauf; kein

    Damit wird der Straftatbestand des § 130 Abs. 4 StGB, das Billigen, Verherrlichen oder Rechtfertigen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, wie er sich nach dem Willen des Gesetzgebers darstellt, erfüllt, wie die Kammer zu früheren Heß-Kundgebungen mehrfach rechtskräftig entschieden hat und wie dies vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (insbesondere BayVGH vom 26.3.2007 Az. 24 B 06.1894 in BayVBl 2008, 109), dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG vom 25.6.2008 Az. 6 C 21.07 in NJW 2009, 98 und BayVBl 2009, 50) und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG vom 4.11.2009 Az. 1 BvR 2150/08 in NJW 2010, 47 und BayVBl 2010, 234) rechtskräftig bestätigt wurde.
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