Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsbereinigung im Straßen- und Wegerecht; erstmalige Anlegung der Bestandsverzeichnisse

  • BAYERN | RECHT

    Art 44 Abs 1 VwVfG BY, Art 67 Abs 3 StrWG BY, Art 67 Abs 4 StrWG BY
    Rechtsbereinigung im Straßen- und Wegerecht; erstmalige Anlegung der Bestandsverzeichnisse | Die Betrauung auch kleinerer Gemeinden mit der Anlegung der Bestandsverzeichnisse für gemeindliche Straßen und Wege bei der Rechtsbereinigung nach dem 1. September 1958 (Art. 67 Abs. 3, 4 BayStrWG) hat diese beträchtlich überfordert. Soweit bei heute geführten Wegestreitigkeiten die Annahme einer Nichtigkeit der Eintragung in das Bestandsverzeichnis erwogen wird (Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG), ist deshalb in der Regel Zurückhaltung geboten.

  • Landesanwaltschaft Bayern

    Art. 67 Abs. 3 und 4 BayStrWG, Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG
    Straßenrecht: Bestandsverzeichnis | Erstmalige Anlegung der Bestandsverzeichnisse; Nichtigkeitsgründe; Mängel bei der Eintragung; Bestimmtheitserfordernisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayVwVfG Art. 44 Abs. 1; BayStrWG Art. 67 Abs. 3; BayStrWG Art. 67 Abs. 4
    Anlegung der Bestandsverzeichnisse für gemeindliche Straßen und Wege bei der Rechtsbereinigung nach dem 1. September 1958 auch durch kleinere Gemeinden

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 6 K 12.462  

    Kein Herausgabeanspruch bei bestandskräftiger Widmung; Zustimmung zur Widmung;

    Der Fehler muss darüber hinaus offenkundig sein, die schwere Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsakts muss einem mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne Weiteres ersichtlich sein und sich ihm geradezu aufdrängen; die Fehlerhaftigkeit muss dem Verwaltungsakt gewissermaßen auf die Stirn geschrieben sein (BayVGH vom 28.2.2012 Az. 8 B 11.2934 RdNr. 44).
  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 8 B 12.112  

    Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses; Zwangsbelastung eines Grundstücks zum

    Eine Verletzung des Bestimmtheitsgebots hat nur bei völliger Unbestimmtheit oder Unverständlichkeit eines Verwaltungsakts dessen Nichtigkeit zur Folge, also dann, wenn der Betroffene dem Bescheid schlechthin nicht mehr entnehmen kann, was von ihm gefordert wird (vgl. BVerwG vom 11.5.2000 NVwZ 2000, 1039; BayVGH vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468; vom 28.2.2012 Az. 8 B 11.2934 RdNrn. 42 ff.).
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