Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 BV 04.3153 |
Volltextveröffentlichungen
- bayern.de
§§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO
Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs - Verurteilung wegen (Abrechnungs-)Betrugs - Strafbefehl
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 04.10.2004 - RO 5 K 03.2148
- VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 BV 04.3153
- VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153
- BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 28.04.2010 - 21 BV 09.1993
Widerruf der Approbation; Unzulässigkeit; Unwürdigkeit; Betrug
Da der vom Kläger verursachte Schaden in Höhe von 21.559,41 EUR, wie er im rechtskräftigen Strafbefehl festgestellt wurde, auf keinen Fall einen Bagatellschaden darstellt, auf den der Widerruf der Approbation wegen Unzuverlässigkeit nicht gestützt werden könnte (vgl. BayVGH vom 18.7.1996 Az. 21 CS 96.155 , vom 28.3.2007 Az. 21 BV 04.3153 a.a.O. m.w.N.), zeigt das Verhalten des Klägers insgesamt schwerwiegende Verstöße gegen seine berufsspezifischen Pflichten, so dass der Beklagte zu Recht annehmen konnte, dass der Kläger zur Ausübung des Berufs als Arzt im hier maßgeblichen Zeitpunkt unzuverlässig im Sinn von § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO ist.
