Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.330 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ehrenamtlicher Richter; Tätigkeit im öffentlichen Dienst; GmbH in öffentlicher Hand
- BAYERN | RECHT
§ 24 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 22 Nr 3 VwGO
Ehrenamtlicher Richter; Tätigkeit im öffentlichen Dienst; GmbH in öffentlicher Hand | Die Tätigkeit bei einer in privatrechtlicher Rechtsform betriebenen Gesellschaft (hier: ... GmbH) ist grundsätzlich auch dann kein öffentlicher Dienst i.S.des § 22 Nr. 3 VwGO, wenn eine Stadt alleinige Gesellschafterin ist. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilung einer Tätigkeit als im öffentlichen Dienst bei einer in privatrechtlicher Rechtsform betriebenen Gesellschaft
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