Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 KAG HE
    Kommunale Ersetzungssatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hess KAG § 3 Abs. 2
    Rückwirkende Ersetzung einer Spielapparatesteuer durch späteren ranggleichen oder ranghöheren Rechtssatz; Zulässigkeit einer rückwirkenden Ersetzung einer kommunalen Steuersatzung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2011, 574



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09  

    Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf die Vereinbarkeit von Festsetzungen

    Es müsste eine Tendenz zum Absterben der Branche erkennbar werden; die betroffenen Berufsangehörigen dürften in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sein, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (so VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10. Juni 2011 - 14 A 652/11 -, jeweils zit. nach [...]).

    Dem ist der Kläger im Berufungsverfahren nicht entgegengetreten und hat insoweit - wie auch die Kläger in den Parallelverfahren - keinerlei substanziierte Ausführungen (vgl. dazu auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 5. September 2006 - 4 L 401/04 - VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8. November 2010 - 9 LA 199/09 -, jeweils zit. nach [...]) getroffen.

    Daher ist es ohne Belang, dass sich - wie von dem Kläger geltend gemacht wird - der der Besteuerung zugrunde gelegten Bruttokasse keine Aussagen dazu entnehmen lassen, wie viel Geld in das Gerät eingeworfen, wie viel Geld für entgeltpflichtige Spiele aufgewandt wurde, in welcher Höhe Gewinne zu verzeichnen waren und wie viele Spiele gewonnen und wiederum hiervon abgespielt wurden (vgl. im Einzelnen VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 -, Beschl. v. 13. Januar 2010 - 5 A 1794/09 - und Urt. v. 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, jeweils zit. nach [...]).

    f) Die Satzung verstößt nicht gegen das Differenzierungsgebot, indem sie die Steuer mit einem einheitlichen Steuersatz für in Spielhallen sowie an sonstigen Orten aufgestellte Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bemisst (so auch VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 -, zit. nach [...]; Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 94b).

    Die Beklagte erhebt die Vergnügungssteuer aber nicht allgemein auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr in ihrem Gebiet, sondern lediglich auf eng umgrenzte Tatbestände und ferner nur auf einer Stufe und nicht etwa auch von den Herstellern oder Lieferanten der Spielgeräte, so dass diese Steuer weder einer "Umsatzsteuer" im Sinne des Art. 33 der 6. Richtlinie 77/388/EWG gleichkommt noch entsprechend der oben genannten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine "umsatzbezogene Steuer" nach Art. 3 Abs. 3 u.a. 2 der Richtlinie 92/12/EWG darstellt (so BVerwG, Beschl. v. 26. Januar 2010 - 9 B 40/09 -, zit. nach [...] m.w.N.; BFH, Beschl. v. 12. Mai 2011 - II B 126/10 -, zit. nach [...] m.w.N.; umfassend OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - und Beschl. v. 10. Januar 2011 - 14 A 2456/10 - VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 -, jeweils zit. nach [...] m.w.N.; vgl. auch schon OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17. März 1999 - C 2 S 272/97 -, zit. nach [...]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10  

    Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf die Vereinbarkeit der Festsetzungen

    Es müsste eine Tendenz zum Absterben der Branche erkennbar werden; die betroffenen Berufsangehörigen dürften in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sein, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (so VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10. Juni 2011 - 14 A 652/11 -, jeweils zit. nach [...]).

    Dem ist die Klägerin im Berufungsverfahren nicht entgegengetreten und hat insoweit - wie auch die Kläger in den Parallelverfahren - keinerlei substanziierte Ausführungen (vgl. dazu auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 5. September 2006 - 4 L 401/04 - VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8. November 2010 - 9 LA 199/09 -, jeweils zit. nach [...]) getroffen.

    Röhrenauffüllungen bleiben demgegenüber unberücksichtigt, denn darunter sind Auffüllungen durch den Automatenaufsteller zu verstehen, die sicherstellen sollen dass Gewinnauszahlungen aus der Zahlröhre auch schon unmittelbar nach Aufstellung des Geräts oder bei zwischenzeitlichem Leerspielen möglich sind (vgl. im Einzelnen VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 -, Beschl. v. 13. Januar 2010 - 5 A 1794/09 - und Urt. v. 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, jeweils zit. nach [...]).

    Die Beklagte erhebt die Vergnügungssteuer aber nicht allgemein auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr in ihrem Gebiet, sondern lediglich auf eng umgrenzte Tatbestände und ferner nur auf einer Stufe und nicht etwa auch von den Herstellern oder Lieferanten der Spielgeräte, so dass diese Steuer weder einer "Umsatzsteuer" im Sinne des Art. 33 der 6. Richtlinie 77/388/EWG gleichkommt noch entsprechend der oben genannten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine "umsatzbezogene Steuer" nach Art. 3 Abs. 3 u.a. 2 der Richtlinie 92/12/EWG darstellt (so BVerwG, Beschl. v. 26. Januar 2010 - 9 B 40/09 -, zit. nach [...] m.w.N.; BFH, Beschl. v. 12. Mai 2011 - II B 126/10 -, zit. nach [...] m.w.N.; umfassend OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - und Beschl. v. 10. Januar 2011 - 14 A 2456/10 - VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 -, jeweils zit. nach [...] m.w.N.; vgl. auch schon OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17. März 1999 - C 2 S 272/97 -, zit. nach [...]).

  • VG Wiesbaden, 03.04.2012 - 1 L 775/11  

    Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer von 20 % der Bruttokasse

    Insoweit ist ein durchschnittlicher Betreiber zum Maßstab zu nehmen, da Art. 12 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12/08 - Hess. VGH, Beschluss vom 01.03.2011 - 5 A 2928/09 -, m.w.N., jeweils zitiert nach Juris).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht