Rechtsprechung
| VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 123 Abs 1 VwGO, § 3 Abs 5 AuslG 1990, § 44 Abs 5 S 2 AuslG 1990, § 55 AuslG 1990, § 69 Abs 2 AuslG 1990
Wirkungen der zeitlichen Beschränkung des Aufenthalts eines vom Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung befreiten Ausländers; einstweiliger Rechtsschutz
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 12.03.1993 - 13 TH 453/92
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber einem noch nicht 16 Jahre alten …
Die rechtliche Wirkung dieser Maßnahme, die gemäß § 95 Abs. 1 AuslG auch nach Inkrafttreten der Neuregelung unverändert fortgilt (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Februar 1993 - 13 TH 2186/91 -), besteht nicht allein im Wegfall der Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis nach Ablauf der zeitlichen Beschränkung (so heute ausdrücklich: § 44 Abs. 5 Satz 2 AuslG), sondern sie stellt eine aufenthaltsbeendende und die Ausreisepflicht begründende Maßnahme dar.
