Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.08.2002 - 2 A 3013/01   

Volltextveröffentlichungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Verkehrslandeplatz, Betriebsgenehmigung, Teilwiderruf der Betriebsgenehmigung, Fluglärm, Berechnung des Fluglärms nach AzB-L, Gesundheitsgefährdungsschwelle, Erheblichkeitsschwelle

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 52, 237



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Wird zitiert von ... (4)  

  • VGH Hessen, 06.08.2002 - 2 A 828/01  

    Nachträgliche Einschränkung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung - Fluglärm

    2 A 828/01 2 A 3013/01.

    Die Verfahren 2 A 828/01 und 2 A 3013/01 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Nach einer ergänzenden Stellungnahme des Gutachters vom 29. Juli 2002 (Bl. 297 ff. der Akte 2 A 3013/01) ergibt eine Einzelpunktberechnung für die Anwesen und Tagesdauerschallpegel für einen mittleren Sonn- oder Feiertag von 57 bzw. 54 dB(A).

  • VGH Hessen, 08.12.2004 - 3 TG 3386/04  

    Voraussetzungen einer Teilbaugenehmigung

    Eine Ausnahme kommt - nur - in Betracht, wenn die Gesamtlärmbelastung den Grad einer mit der Schutzpflicht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbaren Gesundheitsgefährdung erreicht oder in die Substanz des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eingreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.1996 - 4 C 9.95 - in BVerwGE 101, 1 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2002 - 5 S 2328/99 - in DÖV 2002, 964 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 06.08.2002 - 2 A 828/01, 2 A 3013/01 - in ESVGH 52, S. 237 ff.), wobei das Bundesverwaltungsgericht eine Gesundheitsgefährdung noch nicht bei einer Lärmbelastung von 61 dB(A) tags und 53 dB(A) nachts angenommen hat.
  • VGH Hessen, 14.07.2004 - 12 A 1517/01  

    Passiver Schallschutz wegen Fluglärms

    Denn bei verständiger Würdigung der Situation müssen Anlieger eines Verkehrsflughafens damit rechnen, dass der Flughafen im Zuge der allgemeinen Entwicklung des Luftverkehrs bezüglich der technischen und baulichen Einrichtungen sowie insbesondere der Zahl der Flugbewegungen expandiert und dass die Kapazität im Rahmen der Zulassung erweitert und ausgeschöpft wird mit der Folge, dass auch die Lärmbelastung zunimmt (vgl. Hess. VGH, Urteil v. 6. August 2002 - 2 A 828/01 und 2 A 3013/01 - m.w.N.).
  • VG Augsburg, 03.04.2012 - Au 3 K 11.314  

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über nachträgliche

    Das Bestehen eines solchen Genehmigungsergänzungs- oder Genehmigungsänderungsanspruchs der Kläger kann bei dieser Ausgangslage nicht von vornherein ausgeschlossen werden (vgl. NdsOVG vom 23.4.2009 a.a.O.; HessVGH vom 6.8.2002 Az. 2 A 828/01, 2 A 3013/01 ).
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