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   VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 62 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 3 VwGO, § 13 Abs 1 GKG, § 20 Abs 3 GKG
    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert




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Wird zitiert von ... (4)  

  • VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03  

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage bzw. vorläufigen Rechtsschutz nach

    Für die Bestimmung des näheren Inhalts der im Tenor angeordneten Aufhebung der Vollziehung ist zunächst zu berücksichtigen, dass auch insoweit nur eine vorläufige Regelung in Betracht kommt und die Hauptsache dadurch nicht vorweggenommen werden darf (vgl. zu einer derartigen Konstellation nach vollzogener Abschiebung Hess. VGH, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89).

    Ferner hat die Antragsgegnerin einen eventuell im Pass des Antragstellers angebrachten Vermerk "abgeschoben" vorläufig ungültig zu stempeln (siehe Hess. VGH, 08.06.1990, a.a.O.; ferner Hess. VGH, 09.05.1986 - 7 TH 107/83).

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2625/90  

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen

    Denn in dem Termin zur Beweisaufnahme am 12. März 1991 hat die jedenfalls zwischenzeitlich nach § 6 AsylVfG handlungsfähige Klägerin zu 2) ihrem Bevollmächtigten ausdrücklich zu Protokoll Prozeßvollmacht erteilt und dadurch sämtliche von diesem bis dahin vorgenommenen Verfahrenshandlungen rückwirkend genehmigt (vgl. Hess. VGH, 21.11.1989- 12 TH 2401/89 -, 28.12.1989 - 12 TH 4942/88 -, 31.05.1990 - 12 TH 1459/89 -, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89 - u. 07.12.1990 - 12 TH 1868/90 -).

    Auch mit dieser Verfahrensweise eventuell verbundene Verfahrensfehler sind nämlich jedenfalls in Anbetracht der Vollmachtserteilung durch die zwischenzeitlich volljährige Klägerin zu 2) als geheilt anzusehen, zumal sich die Klägerin zu 2) auf dahingehende Mängel zu keiner Zeit berufen hat (BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83 -, EZAR 600 Nr. 6 = NJW 1985, 576; Hess. VGH, 21.11.1989 - 12 TH 2401/89 -, 31.05.1990 - 12 TH 1459/89 -, 08.06.1990 -12 TH 2430/89 - u. 07.12.1990 - 12 TH 1868/90 -).

  • VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03  

    Ausländer; Ausweisung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

    Die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO notwendigen Maßnahmen richten sich nach den besonderen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise zum vorläufigen weiteren Aufenthalt nach Ausweisung und Abschiebung (dazu Hess. VGH, 9.5.1986 - 7 TH 107/83, 8.6.1990 - 12 TH 2430/89 und 19.11.2003 - 12 TG 2668/03).
  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90  

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach

    Auch diese Mängel sind aber durch die inzwischen eingetretene Handlungs- und Prozeßfähigkeit des Antragstellers als geheilt anzusehen, zumal er sich auf die betreffenden Verfahrensfehler zu keiner Zeit berufen hat (vgl. BVerwG, 31.09.1984 - 9 C 156.83 -, EZAR 600 Nr. 6 = NJW 1985, 576, sowie Hess. VGH, 21.11.1989 - 12 TH 2401/89 - u. 08.06.1990 - 12 TH 2430/89 -).
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