Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11.N   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 2 Abs 4 HLPG, § 3 Nr 2 HLPG, § 3 Nr 3 HLPG, § 6 Abs 3 S 2 HLPG, § 6 Abs 6 HLPG, § 15 HLPG, a.F. § 1 Abs 3 ROG, a.F. § 3 Nr 3 ROG, 2008 § 12 Abs 3 S 2 ROG, 2008 § 12 Abs 6 ROG
    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung als Ziel der Raumordnung in einem Regionalplan durch Konzentration von raumbedeutsamen Windkraftanlagen in diesen Gebieten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Unwirksame Windenergie-Zielfestlegung

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Regionalplan Mittelhessen 2010

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 2012, 982



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10  

    Keine Veränderungssperre ohne Planungsabsicht!

    Akteneinsicht in die Normenkontrollakte - 4 C 841/11.N- nebst beigezogenen Behördenakten sowie dazu einen Schriftsatznachlass zu gewähren.

    Mit am 1. April 2011 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz hat die Antragstellerin einen Normenkontrollantrag (Aktenzeichen 4 C 841/11.N) mit dem Hauptantrag gestellt, den Regionalplan Mittelhessen 2010 für unwirksam zu erklären, soweit er im Stadtgebiet der Antragstellerin Vorranggebiete für Windenergienutzung festlegt und zu deren bestmöglicher Umsetzung in der Bauleitplanung anhält.

    Dass eine nach § 14 Abs. 1 BauGB sicherungsfähige Planungsabsicht bei der Antragsgegnerin nicht besteht, zeigt auch ihr Normenkontrollantrag im Verfahren 4 C 841/11.N. Wenn sie sich in diesem Verfahren gerade gegen die raumordnerischen Festsetzungen betreffend Windkraftanlage wendet, die mit den von ihr vorgetragenen Gründen für den Aufstellungsbeschluss vom 23. Oktober 2008 übereinstimmen, so belegt dies, das eben jene Gründe nur vorgeschoben sind und eine tatsächliche Planungsabsicht insoweit zu keinem Zeitpunkt bestand.

  • VGH Hessen, 14.05.2012 - 9 B 1918/11  

    UVP-Pflicht neu genehmigter Windenergieanlagen?

    Die Bewertung der Genehmigung als rechtmäßig in Bezug auf den Standort der Anlage BWU-1 ergibt sich auch nicht daraus, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 10. Mai 2012 (4 C 841/11.N) den Regionalplan Mittelhessen 2010 insoweit für unwirksam erklärt hat, als er unter Ziffer 7.2.2-1 (Z) (K) als Ziel der Raumordnung Vorranggebiete für Windenergienutzung festlegt und zugleich bestimmt, dass außerhalb dieser Vorranggebiete raumbedeutsame Windenergieanlagen ausgeschlossen sind.
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