Rechtsprechung
| VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09.Z |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 17 Abs 1 S 1 HandwO
Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HandwO § 1 Abs. 2; HandwO § 6 Abs. 1; HandwO § 7 ff.; HandwO § 17 Abs. 1 S. 1
Voraussetzungen für die Eintragung eines Gewerbetreibenden in die Handwerksrolle gem. § 17 Abs. 1 S. 1 Handwerksordnung ( HwO ); Anforderungen an die Auskunftspflicht eines Gewerbetreibenden bzgl. der Eintragung in die Handwerksrolle
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 24.04.2009 - 5 K 1906/08
- VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09.Z
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 595
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11
Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von …
Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, und vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - juris).Erforderlich hierfür sind ins Einzelne gehende und aus sich heraus verständliche, auf bestimmte rechtliche Würdigungen oder Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts bezogene und geordnete Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinander setzen (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, und vom 28. Februar 2012 - 7 A 1093/11.Z -).
Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010, a. a. O., …sowie vom 24. November 2011, a. a. O.).
- VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
Widerruf der Approbation
Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595 m.w.N.).Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 767, und vom 11. März 2010, a.a.O.).
Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 2006, a.a.O., vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108, und vom 11. März 2010, a.a.O.).
- VGH Hessen, 26.11.2010 - 7 A 3063/09
Architekten & Ingenieure - Fortbildungsordnung der Architektenkammer
Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595).Gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO hat sich die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595).
- VGH Hessen, 25.05.2011 - 7 A 1238/10
Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs und nächstgelegene Schule
Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595 m. w. N.).Gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO hat sich die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595 m. w. N.).
- VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 5 K 10.1959
Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes; Auskunftspflicht der Gewerbetreibenden nach …
Mit der Vorschrift des § 17 Abs. 1 HandwO soll gerade die Prüfung derjenigen Betriebe ermöglicht werden, deren Strukturen und Tätigkeitsinhalte zunächst ungewiss erscheinen; die Auskunftspflicht hat nur dann Sinn, wenn sie alle Gewerbetreibenden trifft, sofern nicht von vornherein offenkundig ist, dass ein selbstständiger Handwerksbetrieb nicht vorliegt (BayVGH vom 7.9.2005 Az. 22 ZB 05.1130, GewArch 2006, 34, RdNr. 7; HessVGH vom 11.3.2010 Az. 7 A 1947/09.Z, NVwZ-RR 2010, 595, RdNr. 11).
