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   VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 2747/97.A   

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VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 2747/97.A (https://dejure.org/1998,11936)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.09.1998 - 9 UZ 2747/97.A (https://dejure.org/1998,11936)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. September 1998 - 9 UZ 2747/97.A (https://dejure.org/1998,11936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 98 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO, § 406 Abs 2 ZPO, § 411 ZPO
    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit - unverzügliche Stellung des Ablehnungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 2747/97
    Sie ist indessen auch dann heranzuziehen, wenn - wie im vorliegenden Fall - ein in einem anderen Verfahren eingeholtes Gutachten (vorliegend die ergänzende gutachterliche Stellungnahme von Dr. Ahmed vom 15. April 1997) im Wege des Urkundsbeweises nach §§ 98 VwGO, 415 ff. ZPO (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28) verwertet wird.

    Durch diese - zulässige - Verwertung des Gutachtens im Wege des Urkundsbeweises dürfen die Beteiligten nämlich keine Rechte verlieren, die ihnen zustehen würden, wenn die Beweismittel gerade in ihrem Prozeß eingeholt worden wären (BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1985, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 26.01.1998 - 13 UE 2978/96

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche oder quasi-staatliche

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 2747/97
    Insoweit hat der Senat aber in seiner Grundsatzentscheidung vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 8. Juli 1996 - 13 UE 962/96.A - festgestellt, daß in Afghanistan derzeit und auf absehbare Zeit hinaus die Voraussetzungen für eine asylrechtlich bedeutsame politische Verfolgung schon deshalb nicht gegeben seien, weil in dem Land kein Gesamtstaat und wegen des anhaltenden Bürgerkriegs auch keine an die Stelle des Staates getretene staatsähnliche Gewalt bestehe.
  • VGH Hessen, 08.07.1996 - 13 UE 962/96

    Afghanistan: fehlende Staatsmacht für das gesamte Staatsgebiet, jedoch

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 2747/97
    Insoweit hat der Senat aber in seiner Grundsatzentscheidung vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 8. Juli 1996 - 13 UE 962/96.A - festgestellt, daß in Afghanistan derzeit und auf absehbare Zeit hinaus die Voraussetzungen für eine asylrechtlich bedeutsame politische Verfolgung schon deshalb nicht gegeben seien, weil in dem Land kein Gesamtstaat und wegen des anhaltenden Bürgerkriegs auch keine an die Stelle des Staates getretene staatsähnliche Gewalt bestehe.
  • OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 20 W 566/94

    Gutachter in FGG-Verfahren; Ablehnung innerhalb Überlegungsfrist;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 2747/97
    Daß durch die jetzige, durch das Rechtspflege- Vereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2847) erfolgte Neufassung der Bestimmung insoweit eine sachliche Änderung und eine zeitlich unbeschränkte Zulassung des Ablehnungsrechts im Falle der schriftlichen Begutachtung gemäß § 411 ZPO beabsichtigt gewesen wäre, ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 5. Dezember 1994 - 20 W 566/94 -, FamRZ 1995, 1208).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 9 B 368.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 2747/97
    Allerdings kann der durch Art. 103 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch der Prozeßbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs auch durch Verfahrensfehler des Gerichtes verletzt werden, soweit hierdurch wesentliches tatsächliches oder rechtliches Vorbringen der Beteiligten unberücksichtigt bleibt und von dem Prozeßgericht nicht bei seiner Entscheidung in Erwägung gezogen wird (vgl. etwa zu einer von dem Prozeßrecht nicht gedeckten Ablehnung von Beweisanträgen: BVerwG, Beschluß vom 29. Juni 1995 - BVerwG 9 B 368/95 - Beschluß des Senats vom 27. April 1995 - 13 UZ 2826/94 -).
  • VGH Hessen, 26.01.1995 - 10 UZ 91/95

    Berufungszulassung: keine Berufung auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 2747/97
    Der Zulassungstatbestand gemäß §§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG, 138 Nr. 6 VwGO ist nur dann erfüllt, wenn die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts entweder überhaupt nicht begründet wurde oder die vorliegende Begründung derart formelhaft, unverständlich oder in sich widersprüchlich abgefaßt ist, daß nicht erkennbar ist, welche Überlegungen für die Entscheidung insgesamt - also nicht nur hinsichtlich einzelner Teilfragen - maßgeblich waren (Hess. VGH, Beschluß vom 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -).
  • OLG Frankfurt, 27.02.1989 - 3 W 15/89
    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 2747/97
    In diesem Falle verliert der Beteiligte sein Ablehnungsrecht dann, wenn er den Befangenheitsantrag erst mehrere Wochen nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme stellt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 27. Februar 1989 - 3 W 15/89 -, MDR 1989, 744, 745).
  • VGH Hessen, 03.04.2017 - 1 E 229/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Die Ablehnungsgründe müssen dann vielmehr entsprechend § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis hiervon vorgetragen werden, wobei den Beteiligten eine angemessene Frist für die Prüfung und Überlegung der entsprechenden Ablehnungsgründe zuzubilligen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. September 1998 - 9 UZ 2747/97.Z -, juris, Rdnr. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 23. Februar 2009 - 11 B 07.30511 -, juris, Rdnr. 9).
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