Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 AuslG 1990, Art 7 EWGAssRBes 1/80
    Aufenthaltsbewilligung für Studium

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    ARB Nr. 1/80 Art. 9; ARB Nr. 1/80 Abs. 13; ARB Nr. 1/80 Art. 7; VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 146 Abs. 4; AuslG § 28 Abs. 2; AuslG § 28 Abs. 3 S. 1
    D (A), Türken, Aufenthaltsbewilligung, Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Familienangehörige, Eltern, Arbeitnehmer, Einbürgerung, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Beschwerde, Studium, Studienfachwechsel, Studiendauer

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 28; ARB 1/80 Art. 7
    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Studium, Aufenthaltsbewilligung, Assoziationsrecht, Familienangehöriger

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Studium, Aufenthaltsbewilligung, Assoziationsrecht, Familienangehöriger

Verfahrensgang

  • VG Wiesbaden, 21.12.2001 - 4 G 475/01
  • VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02



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Wird zitiert von ...  

  • VG Gießen, 23.04.2003 - 7 G 68/03  

    Erlaubnisfiktion nach Einreise mit Visum

    Schließlich kann, worauf letztlich für die von dem Antragsteller jetzt erstrebte nochmalige Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung abzustellen ist, nicht festgestellt werden, dass mit einem Abschluss des Studiums in absehbarer Zeit zu rechnen ist (vgl. dazu Hess. VGH, B. v. 12.04.2002 - 12 TG 808/02, recherchiert in JURIS S. 3 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1998 - 17 B 2314/96 -, EZAR 014 Nr. 10; OVG Nordrhein-Westfalen 04.01.1994 - 18 A 2083/93 -, EZAR 014 Nr. 4; Hess. VGH, 04.09.1991 - 13 TH 1983/91 -, EZAR 014 Nr. 2).

    Bei der vorzunehmenden Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Beendigung des Studiums und der Einschätzung des weiteren Ablaufs kommt es auch nicht darauf an, aus welchen Gründen im Ergebnis der Antragsteller in der Vergangenheit sein Studium nicht zügig betrieben und zu Ende gebracht hat (Hess. VGH, B. v. 12.04.2002, a. a. O., S. 5).

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