Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 6 BauGB, § 8 Abs 1 S 1 BauGB, § 10 Abs 3 BauGB, § 34 BauGB, § 8 Abs 2 S 1 BauGB
    Bebauungsplan - Rechtsschutzinteresse wegen Festsetzung nicht bebaubarer Flächen; Entwicklungsgebot; Planzeichen; Einfügen bei Bebauung in zweiter Reihe; Hinweiszweck einer Bekanntmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht; Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag - Abgrenzung Bebauungsplan, allgemeines Wohngebiet, Bebauung in zweiter Reihe, Bekanntmachung, Bestimmtheit, Entwicklungsgebot, Grünfläche, Hinweiszweck, Mischgebiet, Normenkontrollantrag, Perlenschnug, Planzeichenverordnung, Rechtsschutzinteresse

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Verstoß gegen das Entwicklungsgebot?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 686
  • DÖV 2005, 128 (Ls.)
  • BauR 2005, 437 (Ls.)
  • BauR 2005, 763 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 82 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OVG Sachsen, 11.11.2005 - 1 D 23/03  

    B-Plan: Konfliktbewältigung im Genehmigungsverfahren?

    Die für eine verlässliche Normverkündung bereits ausreichende schlagwortartige Kennzeichnung des Plangebiets und des betroffenen Bebauungsplanes (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 22.80 -, BVerwGE 69, 344 ff; HessVGH, Urt. v. 12.7.2004 - 9 N 69/03 -, NVwZ-RR 2005, 686, 689; Jäde in: H. Jäde u.a., BauGB/BauNVO, 4. Auflage 2005, § 10 BauGB RdNr. 41 ff) ist mit der Angabe der gewählten Vorhaben- und Straßenbezeichnung, der Angabe der Bebauungsplannummer sowie des Aktenzeichens und des Datums des erteilten Genehmigungsbescheides gewährleistet.

    Eine nach dem Zweck der Vorschrift des § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, Abweichungen vom Flächennutzungsplan in einer Größenordnung, die keine Auswirkungen auf das städtebauliche Gesamtkonzept des Flächennutzungsplans hat, aus Gründen der Planerhaltung für unbeachtlich zu erklären (BVerwG, Beschl. v. 26.2.1999 - 4 CN 6.98 -, NVwZ 2000, 197, 198), vorausgesetzte Beeinträchtigung ist ebenfalls gegeben (vgl. zu den Anforderungen BVerwG aaO. und HessVGH, Urt. v. 12.7.2004 - 9 N 69/03 -, NVwZ-RR 2005, 686, 690).

    Hierfür ist mangels nachfolgender grundlegender Veränderungen (vgl. zu dieser Ausnahme HessVGH, Urt. v. 12.7.2004 - 9 N 69/03 -, NVwZ-RR 2005, 686, 691) auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan als Satzung abzustellen (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB a.F.; SächsOVG, Urt. v. 28.9.1995 - 1 S 517/94 -, NVwZ 1996, 1028, 1030).

  • VGH Hessen, 21.03.2005 - 9 N 1630/01  

    Bebauungsplan: Hauptverkehrszug anstelle Wohnbaufläche

    Der bekannt gemachte Satzungsbeschluss beschreibt den Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans - insbesondere dessen westliche Begrenzung durch die Bahnlinie Darmstadt-Frankfurt - so genau, dass die Umschreibung geeignet ist, denjenigen, der sich über den genauen, räumlichen und gegenständlichen Regelungsinhalt des Bebauungsplanes unterrichten will, ohne weitere Schwierigkeiten zu dem richtigen, bei der Gemeinde ausliegenden Plan zu führen, was für eine wirksame Bekanntgabe genügt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 -, BVerwGE 69, 344 [350]; Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 10 Rdnr. 65, vgl. auch Urteil des Senats vom 12. Juli 2004 - 9 N 69/03 -, UPR 2005, 79 [LS]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 10 S 13.08  

    Bauleitplanung: Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen in einem

    Vielmehr ist es möglich, sich zur Abgrenzung auch einer anderen Kennzeichnung zu bedienen, solange diese die Zweckbestimmung hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt (vgl. HessVGH, Urteil vom 12. Juli 2004, NVwZ-RR 2005, 686).
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 2 A 12.07  

    Abwägung städtebaulich beachtlicher Allgemeinbelange

    Vielmehr wird die Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplans durch die Festsetzung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung private Dauerkleingärten (Lennéstraße 17) in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche mittlerer Dichte, unmittelbar angrenzend an die Festsetzung von privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten, dargestellt ist, nicht in Frage gestellt (vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 12. Juli 2004, NVwZ-RR 2005, 686).
  • VGH Hessen, 21.03.2003 - 9 N 1630/01  

    Bauleitplanung: Verstoß gegen das Gebot der Entwicklung aus dem

    Der bekannt gemachte Satzungsbeschluss beschreibt den Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans - insbesondere dessen westliche Begrenzung durch die Bahnlinie Darmstadt-Frankfurt - so genau, dass die Umschreibung geeignet ist, denjenigen, der sich über den genauen, räumlichen und gegenständlichen Regelungsinhalt des Bebauungsplanes unterrichten will, ohne weitere Schwierigkeiten zu dem richtigen, bei der Gemeinde ausliegenden Plan zu führen, was für eine wirksame Bekanntgabe genügt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 -, BVerwGE 69, 344 [350]; Schrödter, BauGB , 6. Aufl. 1998, § 10 Rdnr. 65, vgl. auch Urteil des Senats vom 12. Juli 2004 - 9 N 69/03 -, UPR 2005, 79 [LS]).
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