Rechtsprechung
| VGH Hessen, 12.12.2005 - 5 N 3851/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 7 AbfKlärV vom 25.04.2002, § 1 VwKostG HE, Nr 667 VwKostO HE vom 16.12.2003
Verwaltungsgebühr; Voranzeige; Klärschlamm; Entgegennahme und Erfassung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsgebühren: Verwaltungsgebühr für Entgegennahme und Erfassung einer Voranzeige - Amtshandlung, Gebühr für "Entgegennahme und Erfassung", Klärschlammvo, Lieferscheinverfahren, Voranzeigen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verwaltungsgebühr für Entgegennahme und Erfassung einer Voranzeige
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 448
- DÖV 2006, 615
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung; …
Aus dieser Erwägung heraus Gebührenfreiheit für bestimmte Teilbereiche einzuführen und diese von den gebührenpflichtigen Amtshandlungen abzugrenzen, ist Aufgabe des Gebührengesetzgebers, dem insoweit im Rahmen des verfassungsrechtlichen Äquivalenzprinzips ein politischer Handlungsspielraum zukommt (vgl. zur Abgrenzung des Begriffs der "Amtshandlung" auch VGH Kassel, Beschluss vom 12. Dezember 2005 5 N 3851/04 NVwZ-RR 2006, 448 ). - VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 127/10
Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ …
(VGH Kassel, a.a.O., NVwZ-RR 2006, 448 (449)) Die Auffassung, dass Amtshandlungen, die ausschließlich im öffentlichen Interesse vorgenommen würden und dem Bürger keinerlei Nutzen brächten, werde auch in den Entscheidungen des BVerwG (BVerwG, Urteil vom 03.03.1994 - 4 C 1.93 -, NVwZ 1994, 1102 ff.) und des BVerfG (BVerfG, Beschluss vom 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94 -, DVBl. 1998, 1220 ff. mit Anm. Zugmaier) zur Luftsicherheitskontrolle bestätigt.(vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, bei juris; VGH Kassel, a.a.O., NVwZ-RR 2006, 448, 449; VG Augsburg, Urteil vom 07.02.2007 - Au 4 K 06.918 -, bei juris) Dieser Anforderung werde weder das Urteil des VGH München (vom 02.08.2007 - 23 Bv 07.719 -) noch der Beschluss des BVerwG (vom 13.05.2008 - 9 B 61.07 -) und auch nicht das Urteil des OVG Koblenz (vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08.OVG -) gerecht.
- VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 2128/09
Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ …
(VGH Kassel, a.a.O., NVwZ-RR 2006, 448 (449)) Die Auffassung, dass Amtshandlungen, die ausschließlich im öffentlichen Interesse vorgenommen würden und dem Bürger keinerlei Nutzen brächten, werde auch in den Entscheidungen des BVerwG (BVerwG, Urteil vom 03.03.1994 - 4 C 1.93 -, NVwZ 1994, 1102 ff.) und des BVerfG (BVerfG, Beschluss vom 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94 -, DVBl. 1998, 1220 ff. mit Anm. Zugmaier) zur Luftsicherheitskontrolle bestätigt.(vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, bei juris; VGH Kassel, a.a.O., NVwZ-RR 2006, 448, 449; VG Augsburg, Urteil vom 07.02.2007 - Au 4 K 06.918 -, bei juris) Dieser Anforderung werde weder das Urteil des VGH München (vom 02.08.2007 - 23 Bv 07.719 -) noch der Beschluss des BVerwG (vom 13.05.2008 - 9 B 61.07 -) und auch nicht das Urteil des OVG Koblenz (vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08.OVG -) gerecht.
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08
Abfall; Abfallentsorgung; Amtshandlung; Außenwirkung; Begleitschein; …
Es ist wegen des Berufungsvorbringens der Klägerin lediglich zu ergänzen: Wie sich auch aus der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (NVwZ-RR 2006, 448, 449) ergibt, reicht zwar für die Annahme einer solchen "nach außen" gerichteten Verwaltungstätigkeit noch nicht aus, dass eine Behörde intern Informationen oder Anzeigen bloß entgegennimmt und etwa EDV-mäßig "erfasst"; im Gegensatz dazu steht aber eine Tätigkeit, die in Verbindung mit einer solchen Erfassung eine - gegebenenfalls auch nur auf gewisse Formalien eingeschränkte - "Prüfung" vornimmt, wenn dies, wie im vorliegenden Fall, auf gesetzlicher Grundlage als Aufgabe der Behörde ausgestaltet ist. - VG Aachen, 02.03.2007 - 7 K 2616/04 Weder die Anzeige nach § 7 Abs. 1 AbfKlärV, vgl. insoweit zur (fehlenden) Qualität der bloßen Entgegennahme und Erfassung der Anzeige als nach hessischem Landesrecht gebührenpflichtige Amtshandlung: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 5 N 3851/04 -, in juris, noch die anschließende Überprüfung der Unterlagen auf die Einhaltung von Regelungen der Klärschlammverordnung (bezüglich Nachvollziehbarkeit einer ordnungsgemäßen Handhabung der Klärschlammaufbringung im Hinblick auf Nährstoffgehalt bzw. Düngung) sind der Klägerin als Kostenschuldnerin nach den Vorschriften über die Klärschlammverordnung gebührenpflichtig zurechenbar.
- VG Köln, 04.05.2012 - 25 K 6217/10 vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 12.12.2005 - 5 N 3851/04 - juris.
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