Rechtsprechung
| VGH Hessen, 13.01.2012 - 3 B 2325/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 18 AufenthG, § 38a AufenthG, § 39 AufenthG, §§ 17 BeschV, Art 14 EGRL 2003/109, Art 15 EGRL 2003/109
Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei Verfahren nach § 38a AufenthG hinsichtlich Beschäftigungen, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Durchführung einer Einzelfallprüfung nach Ermessen gem. § 39 Abs. 2 AufenthG durch die Bundesagentur für Arbeit in Verfahren nach § 38a Abs. 3 AufenthG; Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei Verfahren nach § 38a AufenthG hinsichtlich Beschäftigungen ohne Voraussetzung einer qualifizierten Berufsausbildung; Ermessenentscheidung der Bundesagentur für Arbeit im Verfahren im Zusammenhang mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Drittstaatsangehörige
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 22.11.2011 - 2 L 2891/11
- VGH Hessen, 13.01.2012 - 3 B 2325/11
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 572
- DÖV 2012, 407
Wird zitiert von ...
- VG Darmstadt, 05.04.2012 - 6 K 1633/10
Keine) Beschäftigungserlaubnis für Koch/Kochhelfer
Beschränkungen des Aufenthalts zu Zwecken der unselbstständigen Beschäftigung, die an der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe anknüpfen, stehen mit Art. 14 der RL 2003/109/EG indes nicht im Einklang, weil danach eine individuelle, also einzelfallbezogene und ergebnisoffene Arbeitsmarktprüfung gefordert ist (…vgl. Dienelt in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., 2011, § 38a RdNr. 37; siehe auch Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13.01.2012 - 3 B 2325/11).
