Rechtsprechung
   VGH Hessen, 13.01.2012 - 3 B 2325/11   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 AufenthG, § 38a AufenthG, § 39 AufenthG, §§ 17 BeschV, Art 14 EGRL 2003/109, Art 15 EGRL 2003/109
    Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei Verfahren nach § 38a AufenthG hinsichtlich Beschäftigungen, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Durchführung einer Einzelfallprüfung nach Ermessen gem. § 39 Abs. 2 AufenthG durch die Bundesagentur für Arbeit in Verfahren nach § 38a Abs. 3 AufenthG; Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei Verfahren nach § 38a AufenthG hinsichtlich Beschäftigungen ohne Voraussetzung einer qualifizierten Berufsausbildung; Ermessenentscheidung der Bundesagentur für Arbeit im Verfahren im Zusammenhang mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Drittstaatsangehörige

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 572
  • DÖV 2012, 407



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Wird zitiert von ...  

  • VG Darmstadt, 05.04.2012 - 6 K 1633/10  

    Keine) Beschäftigungserlaubnis für Koch/Kochhelfer

    Beschränkungen des Aufenthalts zu Zwecken der unselbstständigen Beschäftigung, die an der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe anknüpfen, stehen mit Art. 14 der RL 2003/109/EG indes nicht im Einklang, weil danach eine individuelle, also einzelfallbezogene und ergebnisoffene Arbeitsmarktprüfung gefordert ist (vgl. Dienelt in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., 2011, § 38a RdNr. 37; siehe auch Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13.01.2012 - 3 B 2325/11).
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