Rechtsprechung
| VGH Hessen, 16.05.2012 - 8 B 1150/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Versammlungsrecht - Blockade des Geschäftslebens in der Frankfurter Innenstadt ("Blockupy Frankfurt"
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 14.05.2012 - 5 L 1655/12
- VG Frankfurt/Main, 14.05.2012 - 5 L 1683/12
- VG Frankfurt/Main, 14.05.2012 - 5 L 1684/12
- VG Frankfurt/Main, 14.05.2012 - 5 L 1685/12
- VGH Hessen, 16.05.2012 - 8 B 1150/12
- BVerfG, 16.05.2012 - 1 BvQ 17/12
- VGH Hessen, 16.05.2012 - 8 B 1156/12
- VGH Hessen, 16.05.2012 - 8 B 1157/12
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 805
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Hessen, 16.05.2012 - 8 B 1157/12
Versammlungsrecht: Aussetzen eines Versammlungsverbots unter Auflagen ("Blockupy …
Insoweit kann zur weiteren Begründung auf den der Bevollmächtigten der Antragsteller bekanntgegebenen heutigen Senatsbeschluss im Beschwerdeverfahren 8 B 1150/12 Bezug genommen werden.Deshalb ist auch für die Beurteilung ihrer Zulässigkeit von Bedeutung, dass die Organisatoren der "Blockupy Frankfurt"-Tage offenbar gar nicht daran denken, sich an gerichtlich bestätigte Versammlungsverbote zu halten, wie die im heutigen Senatsbeschluss in der Sache 8 B 1150/12 zitierten Äußerungen zeigen.
Würden also die Auftaktveranstaltungen am 16. Mai - und sei es unter Auflagen - stattfinden, würden die Teilnehmer - darunter wohl mehrere tausend "Gewaltbereite" - nach der Rave-Demonstration in der Innenstadt bleiben und sich im Laufe der Nacht mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den für den 17. Mai vorgesehenen Aktionsplätzen begeben, so dass eine polizeiliche Durchsetzung des Verbots dieser Aktionen dann aus den im heutigen Senatsbeschluss im Verfahren 8 B 1150/12 dargestellten Gründen nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Risiko für Leben und Gesundheit der eingesetzten Polizeibeamten möglich wäre.
- BVerfG, 16.05.2012 - 1 BvQ 17/12
Einstweiliger Rechtschutz vor dem Bundesverfassungsgericht hinsichtlich …
unter Aufhebung der Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Mai 2012 - 8 B 1150/12 - und des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Mai 2012 - 5 L 1655/12. - VGH Hessen, 16.05.2012 - 8 B 1156/12
Anforderungen an die Begründung der Beschwerde nach § 146 VwGO
Ergänzend wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den heutigen Senatsbeschluss im Verfahren 8 B 1150/12 verwiesen, in dem es ebenfalls um eine von der Bevollmächtigten des Antragstellers begründete Beschwerde ging. - VGH Hessen, 16.05.2012 - 8 B 1158/12
Sofortvollzug eines Versammlungsverbots - Wiederherstellung der aufschiebenden …
Im Übrigen ist das Gefahrenpotential der Veranstaltung mutmaßlich auch dadurch kleiner geworden, dass die vor dem 19. Mai 2012 geplanten Aktionen im Rahmen der "Ockupy"-Veranstaltung nicht legal stattfinden können, nachdem der Senat mit heutigen Beschlüssen in den Verfahren 8 B 1150/12 und 8 B 1157/12 u.a. die sofortige Vollziehbarkeit der Verbote dieser Aktionen bestätigt hat.
