Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.08.2002 - 4 N 3272/01   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 ROG, § 4 ROG, § 5 ROG, § 43 Abs 1 VwGO, § 47 Abs 1 Nr 2 VwGO
    Normenkontrolle eines Regionalplans: Passivlegitimation des Landes; keine Rechtsnormqualität des Regionalplans Südhessen; Feststellungsklage einer anpassungspflichtigen Gemeinde

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Feststellungsklage, hoheitliche Maßnahme eigener Art, Landesregierung, Norm, obere Landesbehörde, oberste Landesplanungsbehörde, Rechtsvorschrift, Regelung, Regionalplan, Verbindlichkeit, Ziel

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 52, 244
  • ESVGH 53, 39
  • DVBl 2003, 215 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 68 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (22)  

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08  

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Der Regionalplan wird durch ein Zusammenwirken der Regionalversammlung mit der Obersten Landesplanungsbehörde und der Oberen Landesplanungsbehörde hervorgebracht und dem Land Hessen als seine Entscheidung zugerechnet (Hess. VGH, Urteil vom 16. August 2002 - 4 N 3272/01 -, NuR 2003, 115).
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05  

    Zulässigkeit von Eingriffen in potenzielle FFH-Gebiete

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil v. 16.08.2002 - 4 N 3272/01 -, NuR 2003, 115) wird der Regionalplan nämlich durch ein Zusammenwirken der Regionalversammlung mit der obersten Landesplanungsbehörde und der oberen Landesplanungsbehörde hervorgebracht und dem Land als seine Entscheidung zugerechnet.
  • OVG Brandenburg, 27.08.2003 - 3 D 5/99  

    Normenkontrolle, Gemeinsamer Landesentwicklungsplan für den engeren

    Für den Zieladressaten muss ermittelbar sein, hinsichtlich welcher von ihm zu verantwortenden raumbedeutsamen fachlichen Gestaltungsbereiche im Sinne raumbedeutsamer Planungen oder Maßnahmen welches Tun oder Unterlassen gefordert wird (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 16. August 2002 - 4 N 3272/01 - NuR 2003, 115, 117).

    (2) Die nach der Legaldefinition des § 3 Nr. 2 ROG n.F. zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines Zieles der Raumordnung gehörende räumliche Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit ist gegeben, wenn mit hinreichender Sicherheit ermittelbar ist, auf welchen Teilraum, Bereich oder Standort sich eine Festlegung bezieht (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 16. August 2002 - 4 N 3272/01 - NuR 2003, 115, 117).

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