Rechtsprechung
| VGH Hessen, 17.01.2011 - 2 B 1966/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 98 VwGO, § 173 VwGO, § 485 ZPO, § 494a ZPO
Feststellung des Zustands einer Straße - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenstand der Beweissicherung im selbstständigen Beweisverfahren unter Berücksichtigung der Fragestellung nach einem Zustand einer im Widerspruch mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik stehenden Sache; Feststellung des Zustandes einer Straße nach Durchführung von Straßenbaumaßnahmen i.R.e. selbstständigen Beweisverfahrens
Verfahrensgang
- VG Kassel, 31.08.2010 - 2 K 1158/10
- VGH Hessen, 17.01.2011 - 2 B 1966/10
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 08.10.2012 - 5 E 81/12
Selbstständiges Beweisverfahren, Straßenzuschlag, Regeln der Technik, …
Das Gericht darf grundsätzlich nicht prüfen, ob die beantragte Beweisaufnahme für den behaupteten Anspruch erheblich und das Vorbringen schlüssig ist (…BGH, Beschl. v. 28. Juli 2006 - III ZB 14/06 -, juris Rn. 7 = NJW-RR 2006, 1454 f.; HessVGH, Beschl. v. 17. Januar 2011 - 2 B 1966/10 -, juris Rn. 3;… OVG NRW, Beschl. v. 24. März 2009 - 15 E 31/09 -, juris Rn. 5), es sei denn, die beantragte Feststellung ist offenkundig und nach jeder Betrachtungsweise für den späteren Rechtsstreit unerheblich (…NdsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2010 - 15 KF 25/09 -, juris Rn. 8 = RdL 2010, 245 f.;… OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 22. September 2005 - 1 B 11311/05 -, juris Rn. 4 = NVwZ-RR 2006, 853 f.) oder dient lediglich der Ausforschung, insbesondere nur der Erkundung der Erfolgsaussichten einer späteren Klage (…OVG Schl.-H., Beschl. v. 13. September 1991 - 2 P 1/91 -, juris Rn. 3 = NVwZ-RR 1992, 444).10 Dem steht nicht entgegen, dass zulässiger Gegenstand der Beweiserhebung zum Zustand einer Sache (§ 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) auch die Frage sein kann, ob ein bestimmter Straßenzustand den anerkannten Regeln der Technik widerspricht, sofern im Einzelfall schon aus einer solchen - negativen - Feststellung im Umkehrschluss folgt, dass eine Umgestaltung nach den Regeln der Technik gerade in der begehrten Form erfolgen muss oder kann, etwa wenn es ausschließlich darum geht, ein - angeblich den Regeln der Technik widersprechendes - Hindernis zu beseitigen (zu hoher Bordstein vor einer Grundstückszufahrt: HessVGH, Beschl. v. 17. Januar 2011 - 2 B 1966/10 -, juris Rn. 4).
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