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   VGH Hessen, 17.03.1998 - 13 UE 3558/97.A   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 50 Abs 3 AuslG 1990, § 51 AuslG 1990, § 53 AuslG 1990, § 34 Abs 1 AsylVfG 1992, § 41 AsylVfG 1992
    Anwendung der Berufungsbegründungsfrist im Asylverfahren offengelassen; Begründung der Berufung - vorgezogene Begründung im Zulassungsantrag; Verpflichtung des Bundesamtes zur Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach AuslG 1990 § 53 Abs 6 als zeitweilige Vollziehbarkeitshemmung




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerwG, 06.10.2005 - 5 B 26.05  
    Zwar beruft die Beschwerde sich auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 17. März 1998 13 UE 3558/97.A ), wonach eine im Zulassungsantrag enthaltene hinreichende Berufungsbegründung dem Begründungserfordernis des § 124a Abs. 3 VwGO genüge.
  • VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98  

    Unverzügliche Besetzung der vakant gewordenen Stelle eines Vorsitzenden Richters;

    Der Kläger hat zudem innerhalb der Monatsfrist, und zwar mit Schriftsatz vom 30. März 1998 - eingegangen am darauffolgenden Tag - auf den bereits im Zulassungsantrag gestellten Berufungsantrag nebst Begründung Bezug genommen, so dass sich die in der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers diskutierte Frage, ob eine im Zulassungsantrag enthaltene hinreichende Berufungsbegründung auch dann dem Begründungserfordernis des § 124a Abs. 3 Satz 1 VwGO genügt, wenn im Berufungsverfahren keine rechtzeitige Bezugnahme erfolgt (vgl. dazu: Hess. VGH, 17.03.1998 - 13 UE 3558/97.A -, m.w.N.), im vorliegenden Verfahren nicht stellt.
  • VGH Hessen, 26.06.1998 - 13 UE 294/98  

    Somalia: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche oder staatsähnliche Gewalt

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Vorschrift des § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach die Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses über die Zulassung der Berufung zu begründen ist, auch in Asylstreitverfahren Anwendung findet, denn sowohl die Beklagte als auch der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten haben dem Begründungserfordernis bereits im Zulassungsantrag genügt, was nach Auffassung des Senats als ausreichend zu erachten ist (vgl. Urteil vom 17. März 1998 - 13 UE 3558/97.A -).
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