Rechtsprechung
| VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 10a UVP-RL, § 3a UVPG, § 3c UVPG, § 5 BImSchG, § 19 BImSchG, § 50 BImSchG, Art 12 Seveso-II-Richtlinie, Art 11 UVP-RL vom 17.02.2012
Immissionsschutzrecht
Besprechungen u.ä.
- cms-hs.net (Entscheidungsbesprechung)
Klagebefugnis einer Kommune wegen Verletzung umweltrechtlicher Vorschriften
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 02.09.2011 - 8 L 1767/11
- VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 544
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 05.09.2012 - 7 B 24.12
Steinkohlekraftwerk; FFH-Verträglichkeit; Erhaltungsziel; Critical Load; …
c) Soweit die Beschwerde sich für die von ihr geltend gemachte Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfragen ergänzend auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2011 - 5 A 195/09 - (ZUR 2012, 445) und den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. März 2012 - 9 B 1916/11 - (ZUR 2012, 440) beruft, die die Relevanzschwelle rein vorhabenbezogen verständen, kann ihr nicht gefolgt werden. - VGH Hessen, 14.05.2012 - 9 B 1918/11
UVP-Pflicht neu genehmigter Windenergieanlagen?
Da diese Organisationen deshalb auch als Träger von Rechten im Sinne des bisherigen Art. 10a und des jetzt anwendbaren Art. 11 Absatz 1 Buchstabe b) UVP-RL 2012 gelten, dürfte nach Ansicht des Senats die Beschränkung dieser Rügebefugnis allein auf die Durchführung einer UVP oder einer Vorprüfung unabhängig von deren materiell-rechtlicher Qualität unzulässig sein (vgl. hierzu Beschluss vom 19.03.2012 - 9 B 1916/11 -).Dies dürfte vor allem dann anzunehmen sein, wenn es sich um die Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit einer nach nationalem Recht durchgeführten UVP-Vorprüfung handelt, in deren Folge - womöglich rechtsfehlerhaft - die UVP-Pflichtigkeit verneint und eine Umweltverträglichkeitsprüfung infolge dessen nicht durchgeführt wurde (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluss vom 19.03.2012 - 9 B 1916/11 -).
