Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 Abs 1 S 1 StVO vom 21.07.1980, § 45 Abs 1 S 2 Nr 6 StVO vom 21.07.1980
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer verkehrsbeschränkenden Maßnahme gemäß StVO § 45 Abs 1 S 1 und 2 Nr 6

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 385 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05  

    Bundesstraße als Mautausweichstrecke; LKW-Durchfahrverbot; Schutz der

    An der zwingend auf den Erprobungscharakter des streitgegenständlichen Verkehrsverbots hinweisenden Befristung muss sich der Antragsgegner nach Maßgabe der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 19. Oktober 1992 - 2 TH 246/92 -, UPR 1993, 74 ff. m.w.N.) festhalten lassen.
  • OVG Niedersachsen, 24.11.1994 - 12 L 5104/93  

    Klagebefugnis bei Einziehung einer Straße;; Anliegergebrauch; Einziehung

    Insoweit, d.h. hinsichtlich der von der Straßenverkehrsbehörde in seiner Straße zur Lenkung der Verkehrsströme zu treffenden verkehrsbehördlichen Anordnung ist dem Anlieger eine Klagebefugnis eingeräumt, mit der er - bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen - auch erreichen kann, daß seine Straße nicht übermäßig von (abgedrängtem) Verkehr in Anspruch genommen wird (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.11.1974 - BVerwG IV C 12.72 -, NJW 1975, 1528 [1529] a.E. und Hess. VGH, Beschl. v. 19.10.1992 - 2 TH 246/92 -, UPR 1993, 74 [75]).
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