Rechtsprechung
| VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 32 Abs 1 S 1 KredWG, § 1 Abs 1 S 2 Nr 4 KredWG, § 37 Abs 1 KredWG, Art 49 EGVtr, Art 56 EGVtr
Finanzdienstleistung; Erlaubnisvorbehalt; inländische Zweigstelle - rws-verlag.de
Zweifel an der Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Finanzdienstleistungen in Deutschland ohne eigene inländische Zweigstelle
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Dienstleistungsfreiheit: Deutsche Bankenaufsicht über ausländische Kreditinstitute
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Finanzdienstleistungen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr - Bankgeschäft, Dienstleistungsverkehrsfreiheit, Drittstaat, Erlaubnispflicht, Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum, Finanzdienstleistung, Gats, Grenzüberschreitende Marktzugangsformen, Inland, Institutsbezogener Regulierungsansatz, Kapitalverkehrsfreiheit, Repräsentanz, Vertriebsbezogener Regulierungsansatz, Wertpapierdienstleistung, Zweigstelle
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Finanzdienstleistungen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Dienstleistungsfreiheit: Deutsche Bankenaufsicht über ausländische Kreditinstitute
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zweifel an der Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Finanzdienstleistungen in Deutschland ohne eigene inländische Zweigstelle
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
KWG § 32 Abs. 1 Satz 1, §§ 49, 53, 53a, 53b, 53c; RL 93/22/EWG Art. 2, 5; EGV Art. 49, 56, 57, 58
Zweifel an der Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Finanzdienstleistungen in Deutschland ohne eigene inländische Zweigstelle - lto.de (Kurzinformation)
Wann Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 S. 1 KWG im Inland erbracht werden, lässt sich dem Wortlaut der Vorschrift nicht entnehmen.
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Urteilsanmerkung zu VGH Kassel v. 21.1.2005 - 6 TG 1568/04 - Keine Bankerlaubnis eines Unternehmens mit Sitz außerhalb der EU" von RA Dr. Mathias Hanten, M.B.L.-HSG, original erschienen in: BKR 2005, 160 - 164.
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03
- VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04
Zeitschriftenfundstellen
- ESVGH 55, 173
- ZIP 2005, 610
- WM 2005, 1123
- BB 2005, 710
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 2.09
Bankgeschäft; Kreditgeschäft; Erlaubnispflicht; Erlaubnisvorbehalt; Betreiben; …
Dagegen sind die Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich nicht gehindert, für Institute wie die Klägerin, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben und nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, Erlaubnispflichten zu begründen oder beizubehalten (vgl. EuGH…, Urteil vom 3. Oktober 2006, a.a.O. Rn. 50; offen gelassen von VGH Kassel, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 6 TG 1568/04 - WM 2005, 1123 ). - VG Frankfurt/Main, 05.07.2007 - 1 E 4355/06
Zu grenzüberschreitenden Bankgeschäften von einem Drittstaat aus auf dem …
Da der Wortlauf darauf abstellt, "wer im Inland Bankgeschäfte betreibt" ist offen, ob Bankgeschäfte im Inland nur dann betrieben werden, wenn das jeweilige Unternehmen auch seinen Sitz im Inland hat oder auch dann, wenn die Geschäfte vom Ausland aus zielgerichtet im Inland betrieben werden (im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 21.01.2005, 6 TG 1568/04, WM 2005 Seite 1123; Beschluss der früher zuständigen 9. Kammer des Verwaltungsgerichtes Frankfurt vom 09.05.2004 (9 G 6406/03 [V]) WM 2004, 1970 Ohler EuZW 2006 Seite 691; Voge WM 2007 Seite 381; a. A. Hanten, WM 2003, 1412; Sammlung in Beck/Samm/Kokemoor - KWG § 32 Rn 40;… Marwede, in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG 2. Auflage 2004 § 53 Rdnr. 121, 146; Rögner, WM 2006 Seite 745).Einerseits lässt sich vertreten, dass die §§ 53 f. KWG gesetzessystematisch Ausnahme von der Regel darstellen, nach der ausländische Institute nicht der Aufsicht durch die Beklagte unterliegen (vgl. insoweit Marwede ZIP 2005 Seite 610; Hessischer VGH Beschluss vom 21.01.2005 a. a. O. OLG Frankfurt B. v. 15.01.1986 Beckmann - Bauer - Bankaufsichtsrecht § 53 Abs. 1 Nr. 14. Andererseits lässt sich vertreten, dass das Betreiben von Bankgeschäften einem präventiven Erlaubnisvorbehalt unterliegt und - soweit eine Spezialregelung nichts besonderes bestimmt - die von Drittstaaten Unternehmen grenzüberschreitend im Inland betriebenen Bankgeschäfte grundsätzlich diesen generellen Erlaubnisvorbehalt unterfallen. Als Beleg für ein solches Verbot kann § 53 c Nr. 1 KWG angeführt werden, der unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung der von der Erlaubnispflicht "befreienden" Vorschriften des 53 b KWG auf Drittstaaten-Unternehmen ermöglicht, was aber nur dann sinnvoll ist, wenn deren Geschäftstätigkeit grundsätzlich dem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt nach § 32 Abs. 1 S. 1 KWG unterfällt (vgl. hierzu Voge a. a. O.).
- VGH Hessen, 15.09.2005 - 6 TG 1816/05
Finanzdienstleistungsaufsicht; Auskunftspflicht; Übermaßverbot
Der beschließende Senat hat in seinem Beschluss vom 21. Januar 2005 - 6 TG 1568/04 - in grundsätzlicher Weise ausgeführt, dass die Ansicht, der in § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG enthaltene Erlaubnisvorbehalt erfasse auch solche gewerbliche Betätigungen im Bereich von Bankgeschäften und sonstigen Finanzdienstleistungen, die ohne verfestigte Form einer Zweigniederlassung oder Hauptverwaltung im Inland ausgeübt würden, erheblichen rechtlichen Bedenken begegnet. - VG Frankfurt/Main, 17.03.2005 - 1 G 7060/04
Kreditaufsicht; Finanzdienstleistung; Nachweistätigkeit; Call-Center; …
Dieses frühe Einsetzen der Erlaubnispflicht entspricht im Übrigen gerade in einem Fall wie dem vorliegenden dem Zweck des Anlegerschutzes sowie der Stabilität des Finanzsystems, da das das Hauptgeschäft betreibende Unternehmen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft tätig ist und sich eine Anwendung des § 32 Abs. 1 S. 1 KWG auf ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat - ohne Zweigstelle oder Repräsentanz im Inland - unter Umständen verbietet (vgl. hierzu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 21.01.2005, 6 TG 1568/04; vgl. auch Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main an den Europäischen Gerichtshof in der Sache 9 E 993/04 (V), Beschluss v. 11.10.2004).
