Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08.T   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 BNatSchG, § 61 BNatSchG, Art 4 EWGRL 43/92, § 11 Abs 1 BNatSchG, § 27a LuftVG
    Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines Vogelschutzgebietes; Verträglichkeitsprüfung bezieht sich auf Erhaltungsziele des Gebiets; Faunabeeinträchtigung durch Fluglärm; Lebensraumtypenbeeinträchtigung durch Stickoxidimmissionszunahme bei Überschreitung der critical loads; Ausnahmen von artenschutzrechtlichen Verboten bei ungünstig zu bewertenden Erhaltungszustand der Populationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage eines Naturschutzvereins gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main Nordwest unter Inanspruchnahme von ca. 226 ha des Kelsterbacher Walds; Voraussetzungen für einen Regimewechsel von Art. 4 Abs. 4 Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) zu Art. 6 Abs. 3, 4 Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL); Beeinträchtigung der im "Natura 2000-Gebiet" befindlichen Avifauna durch von erhöhtem Flugverkehr ausgehende Lärmimmissionen; Auswirkungen einer Zunahme von Stickoxidimmissionen auf ballungsraumtypisch längere Zeit oberhalb der "critical loads" auf Lebensraumtypen im "Natura 2000-Gebiet"; Kriterien für die Auswahl eines Vogelschutzgebiets; Ausnahmen artenschutzrechtlicher Verbote des Art. 12 Abs. 1 FFH-RL bei einem als ungünstig zu bewertenden Erhaltungszustand der Populationen einer Art; Verkehrsinfrastrukturvorhaben zur Sicherung und Stärkung eines für Deutschland und Europa bedeutsamen Drehkreuzes des internationalen Flugverkehrs als Ausnahmegrund artenschutzrechtlicher Verbote; Festgelegte Erhaltungsziele eines Gebiets als Bezugspunkt einer Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie; Vereinbarkeit des § 42 Abs. 5 S. 2 Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG ) mit europarechtlichen Vorgaben aus Art. 12 FFH-RL und Art. 5 V-RL; Verschlechterungsverbot für das örtliche Vorkommen von durch ein Bauvorhaben betroffene Tierarten und Pflanzenarten; Geeignetheit von Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen zur Verhinderung einer Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Ausbau des Flughafens Frankfurt Main - Naturschutz

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Ausbau des Flughafens Frankfurt Main

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen // Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2009, 1394
  • DÖV 2009, 961
  • NVwZ 2009, 1504 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (10)  

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08  

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Hierzu kann auf das Urteil des Senats vom 21. August 2009 im Verfahren des BUND (11 C 318/08.T) Bezug genommen werden.

    Die Kläger zu 5., 6. und 8. haben in der mündlichen Verhandlung Beweisanträge zu dem Thema Vogelschlag gestellt, indem sie sich auf Anträge der Kläger der Verfahren 11 C 305/08.T (TLR Tanklager Raunheim GmbH) und 11 C 318/08.T (BUND) bezogen haben.

    Soweit sich die Kläger zu 5., 6. und 8. Beweisanträge des Klägers des Verfahrens 11 C 318/08.T zu Eigen gemacht haben, waren sie schon wegen Unerheblichkeit der Behauptungen abzulehnen.

    Der BUND hat seine Beweisanträge zu dem Thema Vogelschlag (Anträge zu F, vgl. 11 C 318/08.T, Bl. XXVI/4440 ff.) ausdrücklich auf "Beeinträchtigung besonders geschützter Vogelarten durch letale Einwirkungen innerhalb und außerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten" und auf die "Erfüllung der Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 BNatSchG" bezogen.

    Ein Anlass für eine Beweiserhebung besteht aber selbst dann nicht, wenn man die Beweisanträge des Klägers des Verfahrens 11 C 318/08.T insoweit, als sie Fragen des Ausmaßes des Vogelschlagrisikos und der Eignung des Überwachungs- und Vorwarnsystems betreffen, auf die Sicherheitsbelange der Kläger zu 5., 6. und 8. beziehen würde.

    Soweit sich die Klägerin zu 5. auf die Beweisanträge des Klägers des Verfahrens 11 C 318/08.T bezieht, ist ihr Vortrag zwar ausführlich, aber, wie oben dargelegt, nicht geeignet, die Gutachten und fachlichen Stellungnahmen der Beistände der Beigeladenen zu erschüttern.

    Im Übrigen wird auf die Gründe für die Ablehnung der Beweisanträge in dem Verfahren 11 C 318/08.T Bezug genommen.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die allgemein zugänglichen Urteile des Senats vom 28. Juni 2005 (12 A 3/05, S. 20 ff.) und vor allem vom 21. August 2009 (11 C 318/08.T, Teil II.3.1, S. 311 ff.) verwiesen.

  • VGH Hessen, 05.02.2010 - 11 C 2691/07  

    Normenkontrollanträge gegen die Verordnung über die Änderung des

    Zum Gegenstand des Verfahrens wurden im Übrigen gemacht die Gerichtsakten der Verfahren der Antragstellerinnen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2007 für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main, 11 C 227/08.T (zu 11 C 2715/07.N) , 11 C 312/08.T (zu 11 C 2691/07.N), 11 C 321/08.T (zu 11 C 1549/08.T), 11 C 322/08.T (zu 11 C 259/08.N) und 11 C 336/08.T (zu 11 C 38/08.N), die in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (787 Ordner) und das Urteil des Senats in dem Verfahren des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen e.V. gegen das Land Hessen vom 21. August 2009 - 11 C 318/08.T -.

    Dass - ungeachtet der von einigen Antragstellerinnen geäußerten Kritik an der im landesplanerischen Verfahren durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung (Entwurf für den Umweltbericht zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000, Mai 2005, S. 118 ff. [Bestandsbeschreibung und Bewertung], 350 ff. [Auswirkungsprognose], 482 f. [Alternativenprüfung] - artenschutzrechtliche Verbote eine Flughafenerweiterung im Vorranggebiet nicht hindern, ergibt sich bereits aus den Feststellungen, die der Senat im Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 318/08.T -, juris, Rdnr. 614 ff., betreffend die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2007 getroffen hat und auf die hier im Einzelnen Bezug genommen werden kann.

    Die im Beschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2007 vorgenommene FFH-Verträglichkeits- und Abweichungsprüfung hat der Überprüfung durch den Senat standgehalten (vgl. Urteil des Senats vom 21. August 2009 - 11 C 318/08 -, juris, Rdnrn. 84 bis 431).

    Im Übrigen wird auch hier darauf hingewiesen, dass sich die vom Träger der Landesplanung getroffene Verträglichkeitsprognose im Planfeststellungsverfahren, in dem eine detaillierte Untersuchung angestellt wurde, als zutreffend bestätigt hat (vgl. Urteil des Senats vom 21. August 2009 - 11 C 318/08.T -, juris, Rdnr. 185 ff.).

    Jedenfalls musste sich die Verträglichkeitsprüfung bereits deshalb nicht auf den Lebensraumtyp *6230 beziehen, weil er in dem maßgeblichen Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet Kelsterbacher Wald nicht als Erhaltungsziel aufgeführt und im Übrigen auch nicht in der Anlage 3a der später erlassenen Natura-2000-VO als Erhaltungsziel für das FFH-Gebiet Kelsterbacher Wald genannt wird (Urteil des Senats vom 21. August 2009 - 11 C 318/08.T - juris, Rdnrn. 98 bis 100).

    Vielmehr tendiert der Senat zu der Auffassung, dass zu den Voraussetzungen einer Abweichungsentscheidung im Falle der Vorhabenzulassung auch zählt, dass die zur Sicherung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 notwendigen Maßnahmen vorgesehen werden (vgl. Urteil des Senats vom 21. August 2009 - 11 C 318/08.T -, juris, Rdnr. 552).

    Mit dieser Bekanntgabe ist die Entscheidung wirksam geworden (vgl. Urteil des Senats vom 21. August 2009 - 11 C 318/08.T -, juris, Rdnr. 28.).

    Mit dem Einwand, dass westlich des Vorranggebiets liegende Vogelschutzgebiet Untermainschleusen sei durch die Verordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt über das Landschaftsschutzgebiet "Untermainschleusen" vom 28. März 2006 (StAnz. S. 910) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 7. September 2006 (StAnz. S. 2324) - LSchVO Untermainschleusen - nicht wirksam unter Schutz gestellt, hat sich der Senat bereits in seinem am 21. August 2009 verkündeten Urteil in dem Verfahren 11 C 318/08.T (juris, Rdnr. 38 ff.) befasst.

    Dies hat zur Folge, dass das Schutzregime des Art. 4 V-RL durch das Schutzregime nach Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL abgelöst wurde (Hess. VGH, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 318/08.T -, juris, Rdnrn. 38 bis 46).

  • VG München, 15.10.2009 - M 24 K 08.4960  

    Sonderflughafen; luftrechtliche Änderungsgenehmigung; anerkannter

    Daneben ist die Bekassine gegenüber intermittierendem Lärm ohnehin nicht empfindlich (HessVGH, Urt. v. 21.8.2009, 11 C 318/08.T, juris RdNrn. 144 und 175 unter Berufung auf die Untersuchung des Kieler Instituts für Landschaftsökologie "Vögel und Verkehrslärm", S. 230, die nach Auffassung des HessVGH den aktuellen Stand der Wissenschaft widerspiegelt, RdNr. 156).

    Auch wenn Vögel in besonderem Maße darauf angewiesen sind, akustische Signale wahrzunehmen, die beim Finden eines Partners als Orientierung dienen, die Grenzen des Territorialanspruchs von Nachbarn und Konkurrenten erkennen lassen, das Auffinden von Nahrung erleichtern, auf Gefahrenquellen hinweisen und die Aufrechterhaltung des Kontakts im Familienverband unterstützen (HessVGH, Urt. v. 21.8.2009, a.a.O., RdNr. 139), besteht bei der geringen Anzahl der Überflüge und der bereits eingetretenen Gewöhnung der Tiere an die Fluggeräusche keine Gefahr der vollständigen oder teilweisen Überdeckung der Rufe oder Gesänge der Vögel (sog. Maskierung).

    Der Wert der critical loads gibt an, welche Menge eines Stoffs pro Fläche und Zeitraum in ein Ökosystem eingetragen werden kann, ohne dass nach derzeitigem Wissensstand langfristig schädliche Wirkungen auftreten (HessVGH, Urt. v. 21.8.2009, a.a.O., RdNr. 194).

    Im gleichen Sinne sieht auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof "Unsicherheiten bei der Angabe konkreter Referenzwerte" und meint, die Anwendung dieses Konzepts zum Schutz von FFH-Gebieten habe "bislang den Rahmen wissenschaftlicher Auseinandersetzung kaum verlassen" (Urt. v. 21.8.2009, a.a.O., RdNr. 195).

    Insgesamt gibt es für die Bewertung von Stickstoffeinträgen auch unter Berücksichtigung des besten Standes der Wissenschaft keine einschlägigen allgemein anerkannten Erkenntnisse, die eine verlässliche Prognose im Hinblick auf die Wirkung vorhabensbedingter Schadstoffeinträge auf Natura 2000-Gebiete zulassen (HessVGH, Urt. v. 21.8.2009, a.a.O., RdNr. 197).

mehr
  • VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11  

    Gutachterkosten der Planfeststellungsbehörde

    Der Kläger - ein im Land Hessen anerkannter Naturschutzverein - wendete sich in dem Verfahren 11 C 318/08.T gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 18. Dezember 2007 für den Ausbau des von der Beigeladenen betriebenen Flughafens Frankfurt Main.

    11 C 318/08.T entstanden sind:.

    Mit ihren im Laufe des gerichtlichen Verfahrens abgegebenen gutachterlichen Stellungnahmen hat Frau Dr. S. den Nachweis erbracht, dass die Verträglichkeitsprognose im Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 mit den Grundsätzen ihres Fachgutachtens vom 12. November 2007 in Einklang steht (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21. August 2009 - 11 C 318/08.T -, juris, Rdnr. 199 ff.).

    Sie hat das Prognosemodell, das sie dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegt hat, insbesondere auf die Zwischenergebnisse eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE-Vorhaben) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Thema "Vögel und Verkehrslärm", Stand 16. Juli 2007, gestützt (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 21. August 2009, a.a.O., Rdnr. 135 ff.), das maßgeblich von dem im gerichtlichen Verfahren ebenfalls herangezogenen Dr. M. betreut worden ist.

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09  

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 318/08.T - (LKRZ 2009, 434) die Alternativenprüfung nach nationalem und europäischem Naturschutzrecht unbeanstandet gelassen hat, und dass diese Entscheidung mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Senats vom 14. April 2011 - BVerwG 4 B 77.09 - rechtskräftig geworden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09  

    Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem

    Die von der Brandenburger Vollzugshilfe empfohlenen empirischen Critical Loads, die im Jahre 2002 in der sog. Berner Liste zusammengestellt wurden, sind allerdings in neuerer Zeit in Kritik geraten (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 21.08.2009 - 11 C 318/08.T - Rn. 194 ff.; Gutachten der Öko-Data S., Anlage B 2 zur Klageerwiderung der Beigeladenen, S. 32 f.).

    Das von einer Mitautorin des Öko-Data-Gutachtens entwickelte sog. BERN-Modell wird auch in der Rechtsprechung anderer Obergerichte als hinreichend zuverlässige Grundlage einer LRT-bezogenen Einzelprognose anerkannt (vgl. unter eingehender Auseinandersetzung mit dem Modell der empirischen Critical Loads Hess.VGH,. Urt. v. 21.08.2009 a.a.O. Rn. 202).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12  

    Auch unsichere "Critical Loads" sind zu berücksichtigen!

    Der VGH Kassel hat sich - betreffend den Ausbau des Frankfurter Flughafens - auf ein Fachgutachten gestützt, nach dem eine Regelvermutung dafür bestehe, dass eine erhebliche Beeinträchtigung von Lebensraumtypen durch Einträge von Stickstoffverbindungen nicht zu befürchten sei, wenn trotz langjähriger hoher Stickstoffbelastung in dem Gebiet eine Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes eines Lebensraumtyps nicht festzustellen und kein erhebliches Anheben der Hintergrunddeposition durch zusätzliche Einträge drohe (U. v. 21.08.2009 - 11 C 318/08.T - Juris, Rn. 200 f.; diese Überlegungen sind vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich nicht beanstandet worden, s. B. v. 14.04.2011 - 4 B 77.09 -, Rn. 24).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10  

    Landesentwicklungsplan zum Ausbau des Flughafens FFM

    b) Ohne Erfolg rügt die Beschwerde schließlich, dass der Verwaltungsgerichtshof das rechtliche Gehör der Antragstellerin sowie ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe, indem er die Antragstellerin mit Verfügung vom 12. Oktober 2009 pauschal zu einer Stellungnahme zu seinem Urteil vom 21. August 2009 im Verfahren 11 C 318/08.T aufgefordert habe, ohne ihrer Bitte nachzukommen, die Passagen in diesem Urteil zu bezeichnen, die für das Normenkontrollverfahren von Bedeutung seien (Beschwerdebegründung S. 32 f.).
  • VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11  

    Gutachterkosten des Vorhabensträgers

    Der Kläger - ein im Land Hessen anerkannter Naturschutzverein - wendete sich in dem Verfahren 11 C 318/08.T gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 18. Dezember 2007 für den Ausbau des von der Beigeladenen betriebenen Flughafens Frankfurt Main.
  • VG Aachen, 10.04.2012 - 2 K 1352/11  

    Uhu-Fall: Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h war rechtswidrig; erneute

    Seitdem ist der besondere Schutz über die FFH-Richtlinie gewährleistet, vgl. zum Regimewechsel von der Vogelschutzrichtlinie zur FFH-RL: HessVGH, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 318/08 -, juris, und BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 - 4 C 2/03 -, juris.
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